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8.7. Volksfrömmigkeit und Zeitgeist im 18. Jahrhundert (Ulrike Kammerhofer-Aggermann) - Langtext

8.7.1. Kirchliche Reformen im Geiste des Aufgeklärten Absolutismus in Salzburg als Quellen und Indikatoren der populären Glaubenspraxis[1352]

8.7.1.1. Frömmigkeit

Der Begriff „Volksfrömmigkeit” umfasst den gesamten, temporär, territorial und sozial divergierenden, alltäglichen Umgang mit der religiösen Lehre. Sie ist die Auffassung und Ausdeutung der Glaubenslehren durch bestimmte Bevölkerungsgruppen, die Art der Einbeziehung religiöser Inhalte in den Alltag und das öffentliche Leben. Die offizielle Lehre und der Zeitgeist der Kirche und das jeweilige rechtliche und öffentliche Verhältnis von Staat und Kirche bilden den Rahmen, in dem sich „Volksfrömmigkeit” entwickelt; der Bildungsstand der jeweiligen Bevölkerungsgruppe stellt die Brille dar, durch die die Vorgaben aufgenommen werden. Gesellschaftliche Motoren und ihre Intentionen – seien es nun die für eine Zeit besonders bedeutsamen Orden oder Prediger, kirchenkritische Personen oder Gruppierungen – spiegeln sich ebenfalls in der „Volksfrömmigkeit”.

Frömmigkeit ist ein multiplexes Gefüge erlernter, sozialisierter und emotionaler Inhalte, das vielerlei Einblick in Zeit- und Gruppengeistigkeit ermöglicht. Sowohl die individuelle wie auch eine zeit- und gruppenspezifische Frömmigkeit setzt sich zusammen aus:

  • den erlernten Glaubenslehren der Kirche(n) und der offiziellen – etwa für die Katholiken im Rituale Romanum festgelegten und – eingeübten Glaubenspraxis, die die Basis und grundlegende Identifikation mit der jeweiligen (katholischen) Kirche bilden.

  • Dazu kommen familien-, gruppen- und regionalspezifische Ausdeutungen, Werte und Verhaltensweisen, die über Erziehung und Sozialisation erworben werden. Auch das Rituale Romanum weist vielfach auf die Toleranz gegenüber solchen örtlichen Ausformungen, den Sitten und Bräuchen, hin. Speziell diese regionalen und sozialen Sonderformen bilden wichtige Elemente in der gesellschaftlichen Einordnung der Gläubigen, sie sind Grundlage des konkreten Zugehörigkeits- und Gemeinschaftsgefühles. Diese „cultural codes” und „patterns” zu untersuchen, ist ergiebig, führen sie doch jeweils zu den Grundwerten und zum geistigen Überbau der jeweiligen Gruppierung.

  • Damit ist auch die anerzogene soziale Ästhetik verbunden, die ein bestimmtes Schönheitsempfinden, die Wertungen „gut” und „richtig”, „passend” und „geziemend”, begründet und grundlegend für die Gestaltung und Formung religiöser Bräuche, verehrungswürdiger Bilder und andachtsfördernder Objekte ist. Erst auf dieser Basis entsteht individueller Geschmack.

  • Kurzfristige Moden, Vorbilder, Zeitströmungen, ja der gesamte Zeitgeist überlagern diese Werthaltungen jeweils in schichtenspezifischer Form. So kann auch nach heutigem Wissen nicht mehr von „Volksfrömmigkeit” gesprochen werden. Denn sowohl in der ständischen Gesellschaft wie auch in der pluralistischen Gesellschaft der Gegenwart existieren vielfältige temporäre gruppenspezifische Ausformungen von Frömmigkeit, die als Kulturindikatoren der jeweiligen Gruppe zu untersuchen sind.

  • Frömmigkeit ist daher auch eine temporär, sozial und territorial determinierbare Ausdrucksform von Gruppengeistigkeit. Daher werden öffentliche Formen der Frömmigkeit von den dahinter stehenden Menschen als Bestandteile ihres religiösen Weltbildes wie auch ihres Selbstbildes nach innen und der öffentlichen Selbstdarstellung nach außen verstanden. Die Welt der barocken Prozessionen stellt sich demnach jeweils auch als Abbild der örtlichen Gesellschaft mit ihrer Hierarchie, ihren Machtkämpfen und Standesinteressen dar.[1353] Aufgabe der Kulturwissenschaft ist es daher nicht, Religionsgeschichte, Religionsphilosophie oder die Lehre der Kirche(n) darzustellen, sondern die Arten der Aneignung und Ausformung derselben durch gesellschaftliche Gruppierungen zu untersuchen.

  • Aus den Anliegen und Nöten, den Ängsten, Hoffnungen und Sehnsüchten, die sich in Andachtsbildern, Bittgängen, Widmungen und Stiftungen ausdrücken, wird der soziale und wirtschaftliche Hintergrund der Gläubigen ersichtlich. So haben Ernst Topitsch und Max Weber das Prinzip „do ut des” als Grundzug aller Formen von Alltags- und Massenreligiosität erkannt.[1354] Eine Auswertung der Votivbilder der Wallfahrten Maria Plain und Maria Kirchenthal nach geschlechtsspezifischen Anliegen hat die Alltagsnöte von Männern (Wirtschaftsfragen, Arbeitsunfälle, Gesundheit der Ehefrau) und Frauen (Gesundheit der Familie, eigene Gesundheit, das Finden eines Ehemannes) im 18. Jahrhundert deutlich gemacht.[1355]

  • Auch zeittypischer Aberglaube, Unwissen und Meinungen fließen vielfach in Frömmigkeitshaltungen ein, sind teils mitgetragener, tolerierter oder auch bekämpfter Bestandteil der Glaubenshaltungen einer bestimmten Zeit. An den Gegenreaktionen auf Reformen gerade im Bereich von wenig gebildeten Bevölkerungsgruppen wird deutlich, wie sehr abergläubische Vorstellungen und Praktiken als Strategien der Absicherung und Versicherung verankert sind/waren. Reformen sind Verunsicherung, heben sie doch bisher allseits Akzeptiertes auf.

  • Zuletzt und auch am schwersten zu erforschen, sind individueller Glaube und Gottvertrauen sowie persönliche Meinungen und Frömmigkeitshaltungen.

8.7.1.2. Frömmigkeit ist Teil der Sitten, Bräuche und Normen

Frömmigkeit ist ein wesentlicher Teil sowohl des persönlichen, individuellen Identitätskonzeptes als auch des Identitätskonzeptes von Gruppen. Frömmigkeit basiert auf einer Fülle von anerzogenen und sozialisierten Werten, Meinungen und inneren Bilder. Sie äußert sich in privaten wie öffentlichen Handlungen in einer bestimmten Form religiöser Ästhetik und den dazugehörigen Objekten. Alle diese Objekte, Handlungen und Verhaltensweisen sind örtlich, zeitlich und gruppenspezifisch normiert, sie bilden das religiöse Ordnungssystem, das vielfach mit dem alltäglichen verknüpft ist. Mit Hans-Georg Soeffner gesprochen, ist Frömmigkeit eine der Handlungsanleitungen in einem speziellen Handlungsrahmen, die mit vielen zugehörigen Ritualen, Normen, symbolischen Handlungen und Objekten ausgestattet ist.

Damit unterliegt auch Frömmigkeit einem steten Prozess der sinnstiftenden Aneignung, Synthese, Integration und Kommunikation. Jede von außen herangetragene Änderung im Frömmigkeitsverhalten stellt daher einen merklichen Eingriff dar und unterbricht diesen gleitenden Prozess. Alle Aspekte und Teilbereiche von Handlungsrahmen werden zudem als Identifikatoren nach innen wie nach außen eingesetzt. Sie sind Distinktion im Sinne Bourdieus, grundlegendes Konzept einer Person oder Gruppe. Nach außen werden sie als „promoted differences” (Konrad Köstlin) voran getragen. Eingriffe in diese Identitätskonzepte führen daher automatisch zu einer Fülle von Reaktionen. Von der nach innen gerichteten Sinnfrage, über Zweifel an den Lehrenden wie an der Lehre bis zum offenen Protest oder der Missachtung der Verordnungen reichen die Möglichkeiten, da integratives und interaktives Denken und Handeln im Spiel ist. In diesem Sinne stellen etwa Eingriffe in die Ausschmückung der Bruderschaftsaltäre, den Prunk bei Begräbnissen, die Kleidung bei Wallfahrten und Prozessionen etc. tiefgehende Übergriffe auf das grundlegende religiöse Empfinden, auf die Werthaltung sowie auf die öffentliche Selbstdarstellung der Betroffenen dar. Ein Akzeptanz der Inhalte der Reformen musste daher jeweils mit umfassenden Erläuterungen und Bildungsbestrebungen erreicht werden.

So gab etwa die 1726 gegründete (1727 Approbation) Fronleichnamsbruderschaft der Pfarrkirche St. Jakob in Unken erst 1875 wieder eine Gedenkschrift als Bruderschaftsbuch heraus. Die Ziele und Satzungen zeigen den beträchtlichen Einfluss der Reformen in einer Konzentration auf Gebet und religiösen Übungen; Ausstattung und öffentliches Auftreten waren bedeutungslos geworden.[1356]

Auch Proteste und Bittgesuche gegen die Reformen zeigen, dass kulturelle Verhaltensweisen jeweils als Kreuzungspunkte der Koordinatenlinien der Kulturdimensionen (Zeit, Ort, Gruppe) vorstellbar sind. Was an einem Ort, zu einer Zeit, für eine bestimmte Gruppe als „richtig” und „unverzichtbar” erscheint, muss für niemanden sonst Gültigkeit haben. Damit ist es auch nicht Frage der Volkskunde, die Berechtigung, Richtigkeit oder Notwendigkeit kirchlicher Reformen zu untersuchen. Ihr Ziel kann nur sein, die Diskrepanzen im Religions- und Gesellschaftsverständnis unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen aufzuzeigen, die sich vielfach auch als Diskrepanzen im Bildungsverständnis und Bildungsstand erweisen.

8.7.2. Reformen in Salzburg

8.7.2.1. Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredo (1772–1803/12)

Die Reformen in Religionssachen in Salzburg waren weitreichend, sie sind immer auch mit den Reformen Maria Theresias und mit jenen Kaiser Josephs II., die für die habsburgischen Erblande, für Innerösterreich bzw. vereinzelt für das ganze Reich erlassen worden waren sowie mit den bayerischen und rheinischen, in Verbindung zu setzen. Alfred Stefan Weiß, der beste Kenner der Aufklärungszeit und der Person des Hieronymus Colloredo,[1357] nennt die Wahl Hieronymus' zum Erzbischof von Salzburg – am 9. März 1772, in 13 Wahlgängen, mit schließlich 22 von 23 Stimmen, Einzug nach päpstlichem Placet am 29. März 1772 – einen besonderen Erfolg der österreichischen Politik und einen Sieg der Aufklärung.[1358]

Hieronymus Colloredo war bereits durch seine Familie in das Umfeld der Aufklärung hineingewachsen. Geboren in Wien (31. Mai 1732) in einer kaisertreuen Familie, die be Hof in höchster Gunst stand – sein Vater war später Reichsvizekanzler -, wurde er vielsprachig und weltmännisch erzogen. Nach dem Gymnasium Theresianum (er war ursprünglich für die Offizierslaufbahn vorgesehen) und dem Philosophiestudium an der Universität Wien erhielt er bereits mit 15 Jahren Kanonikate in Passau, Olmütz und Salzburg (10. Oktober 1747). Es folgte eine – sowohl durch Intelligenz und Geschick wie das Ansehen der Familie – bestimmte geistliche Karriere (u.a. September 1756 vollwertiger Kapitular in Salzburg).

Auch der als aufgeklärt bekannte Kaiser Franz I. dürfte von Hieronymus' Fähigkeiten überzeugt gewesen sein, denn er schlug ihn 1759 für das Amt des Auditor rotae romanae für die deutsche Nation vor. Am 19. Dezember 1761 verlieh Maria Theresia dem nicht ganz 30-Jährigen das erledigte Bistum Gurk. Dort führte er das von seinem Vorgänger, Fürstbischof Joseph Maria Graf Thun (1741–1761; ab 1761 Bischof von Passau), begonnene Reformwerk (Seelsorgereform, Vereinfachung des Gottesdienstes, Verbreitung des Bibel Lesens) fort. Der aufgeklärte Beamte Koch-Sternfeld sieht sein Wirken konzentriert „... gegen die krasse Bigotterie Kärnthens, gegen den Obscurantismus der dortigen Klöster, gegen die einseitigen Verbindungen mit Rom; überhaupt gegen die Missbräuche im Glauben und Priestertum ...”[1359]

Die Gründe für die Reformen waren wirtschaftlicher, sozialer und politischer wie kirchenpolitischer Natur; ihre Ziele, „dass Aufklärung und Moralität ... in unserer Erzkirche ... befördert und ausgebreitet werden”, also die Bevölkerung zum verantwortungsvollen Staatsbürger erzogen würde.[1360] Auch in Salzburg war 1770 eine Stagnation in allen Bereichen eingetreten, die europäische Hungersnot und die wirtschaftlichen Umbrüche machten sich auch hier bemerkbar. Die vielen Feiertage und Halbfeiertage (124 waren es im Jahre 1802, also bereits nach den Reformen – das sind 21 freie Tage weniger als bei heute üblicher Urlaubsregelung)[1361] ergaben einen wirtschaftlich brisanten Arbeitsentgang und hohe Ausgaben für Prozessionen, Wallfahrten und für religiöses Schaugepränge, die ihrerseits eine Überschuldung der Bruderschaften wie der Einzelpersonen nach sich zogen.[1362] Aus diesem Grunde wurde unter anderem auch die Kirchenmusik eingeschränkt, da es zu den Gepflogenheiten der Bruderschaften gehörte, für ihre Hochfeste Messen und Stücke komponieren und aufführen zu lassen. Alkoholkonsum, Strapazen und Ansteckungsgefahren im Zusammenhang mit den Wallfahrten sowie sexuelle Freizügigkeit im Umfeld der religiösen Übungen waren weitere Gründe für staatliche Aufmerksamkeit.[1363]

Auch im Sinne der „Hintanhaltung von Zusammenrottungen”, Unruhen und Aufständen war eine Einschränkung der religiösen Aktivitäten erwünscht. In Salzburg finden wir aus genau denselben Gründen hier viele Parallelen in den Verboten und Einschränkungen der Volksbelustigungen. Im 17. und 18. Jahrhundert waren Perchtenumzüge (Maskenumzüge im Fasching, bevorzugt beginnend mit dem Dreikönigstag) eine Unterhaltung der ländlichen Bevölkerung. Die Umzüge brachten Gelegenheit für Raufhändel, zur Anbahnung von Liebschaften, für sexuelle Begegnungen und alkoholische Exzesse. Daneben wurde mit ihnen soziale Kontrolle in der Gruppe und Kritik an der Obrigkeit geübt.[1364] So sah die Regierung in ihnen „ärgerliche Missbräuche”[1365] – ein Unruhepotential und einen Angriff auf Ordnung und Sittlichkeit. Die Verbote bzw. Strafen häuften sich im Zusammenhang mit der Protestantenaustreibung im 17. und 18. Jahrhundert in Gebieten mit hohem Kryptoprotestantismus, zur Zeit von Kriegen und im Zusammenhang mit der 1848er Revolution.[1366] Auch der Salzburger Fürsterzbischof Firmian versuchte zwischen 1721 und 1750 mehrfach das Perchtenlaufen durch Hofgerichtsbefehle zu verbieten. Eine Kette von Verboten und Anzeigen weist darauf hin, dass die Bevölkerung an den Bräuchen eisern festhielt.[1367] Die Verbotsgründe entsprechen – mit Ausnahme der geistlichen – weitgehend jenen der kirchlichen Reformen.[1368]

Zuletzt schwächten die Reformen auch die Orden, Gemeinschaften und Bruderschaften in ihrer Eigenständigkeit wie in ihrer Einflussnahme auf die Bevölkerung und ermöglichten eine bessere, zentralistische Überwachung.

8.7.3. Der Umkreis der Reformen von Hieronymus Colloredo

Die Stellung des Salzburger Erzbischofs als Primus Germaniae war auch in den Belangen der Religionsausübung über das Land hinaus von Bedeutung. So wurde etwa einer der Vorgänger Hieronymus', Leopold Anton Freiherr von Firmian (1727–1744), vielfach als Berater und Schiedsrichter in den Vorrangstreitigkeiten um die Grazer Fronleichnamsprozession angerufen. Eine Sammlung von Beschwerden und Eingaben der Konfliktparteien (das waren auf der einen Seite der Jesuitenorden und auf der anderen Seite die vom Statthalter angeführte und vom landständischen Adel weitgehend getragene Corporis-Christi-Bruderschaft) sowie Lösungsversuche in Briefen zwischen dem Fürsterzbischof und Kaiser Karl VI. zeigen die Bedeutung des Erzbischofs auf. Der Grazer Konflikt wuchs mit dem Fortschreiten der Reformen und auch die nachfolgenden Erzbischöfe, bis hin zu Hieronymus, stärkten, auf der Basis des Kirchenrechtes (Vorrangsrecht der den Festtitel führenden Bruderschaft), die Bruderschaft und beschnitten die starke Stellung der Jesuiten in Graz.[1369]

Unter der Regentschaft des Erzbischof Hieronymus wurde Salzburg (knapp 16.000 Einwohner) zu einem Zentrum der katholischen Aufklärung. Wesentliche Einflüsse zu dieser Reformpolitik sind einerseits in den Theresianischen und Josephinischen Reformen zu sehen. Im Wesentlichen folgen alle Verordnungen den vorhergehenden Josephinischen In Publico Ecclesiasticis.[1370] Ende Juli 1777 stattete Kaiser Joseph II. dem Erzbischof anlässlich einer Reise einen Höflichkeitsbesuch in cognito (Graf Falkenstein) ab. 1782 traf Erzbischof Colloredo mit Papst Pius VI. – er war auf der Rückreise von Wien, wo er mit Kaiser Joseph II. über dessen Reformen erfolglos verhandelt hatte – in der Nähe von Altötting zusammen. Die Grazer Akten zeigen, dass Erzbischof und Kaiser dieselbe Linie im Sinne der Aufklärung vertraten.

Aber auch die Würzburger Jahre Colloredos mit ihren bayerischen und rhein- fränkischen Einflüssen waren nach Meinung des Historikers Ludwig Hammermayer von großer Bedeutung. Aus Würzburg holte Colloredo 1772 seinen engsten Vertrauten und Kanzler, den Weltgeistlichen Johann Michael Bönike, nach Salzburg. Hammermayer hält ihn für den wichtigsten Berater und teilt die Reformen Colloredos in drei Etappen: die Durchbruchsphase von 1772–1782, die Hochaufklärung von 1782–1787/88 und die Blütezeit Salzburgs als „Bastion der Aufklärung und der Toleranz” bis 1800, also bis zur Flucht des Erzbischofs vor den Franzosen nach Wien.[1371] Salzburg nahm auch eine Vermittlerrolle zum italienischen Kulturraum ein, der in den Schriften des Frühaufklärers Lodovico Muratori (1672–1750) zum Ausdruck kommt. Der reformhältige Hirtenbrief Colloredos von 1782 wurde ins Italienische übersetzt und weit verbreitet. Auch existierte eine französische Übersetzung und auch Kaiser Joseph II. soll den Brief in seinen Erblanden verbreitet haben, wie die Gesetzessammlung der Stadtpfarrkirche Zum Heiligen Blut in Graz zeigt.[1372] Dieser Vergleich ist deshalb interessant, weil Graz im Mittelalter noch zu Salzburg gehörte und 1218 die Diözese Seckau zum Eigenbistum Salzburgs wurde. Erst mit der Josephinischen Bistumsregelung zwischen 1782 und 1786 wurde die Diözese – nun umbenannt – Graz-Seckau eigenständig. Zur Zeit der religiösen Reformen im Aufgeklärten Absolutismus war für Graz daher in religiöser Hierarchie der Salzburger Erzbischof und in staatlicher der Gouverneur von Innerösterreich bzw. das Kaiserhaus zuständig.[1373]

In diesen Schriften wird allerdings stets die Seite der Aufklärer, also der intellektuellen religiösen Führungsschicht, gesehen. Anders stellt sich die Situation dar, betrachtet man die Seite der Bevölkerung. Die wiederholten Verbote der Obrigkeit wie die Proteste und Eingaben der Bevölkerung gegen die Reformen weisen auf Widerstände hin. Daneben sehen wir in Salzburg ein verstärktes Festhalten an allen pompösen Bräuchen der Religion wie des Jahrlaufes. Damit verlief in Salzburg – wohl auch wegen des gut geschulten und reformierten Priestertums – die Aufklärung ganz anders als etwa in den habsburgischen Erblanden, wo in der Geistlichkeit speziell Jesuiten und Kapuziner als Gegner der Reformen auftraten. Sie stifteten gleichermaßen Protestschre Wallfahrten, Geißlerzügen u.a. an. Ein Durchdringen der Reformideen bis zur einfachen Bevölkerung war daher besonders schwierig. Dennoch wurde 1804 für Mariazell festgestellt: „Aberglaube und Vorurtheile haben sehr abgenommen”, jedoch wurde in vielen Orten noch lange das Feiern und Nichtarbeiten an den „abgebotenen Feyertage beanstandet: Farrach 1843, Spielberg 1842, Göß 1811, Admont 1830, 1840 etc.[1374]

Auch in Salzburg, wie in Graz, gab es auch unter den Intellektuellen unterschiedliche Arten der Akzeptanz der Reformen, in denen sich ja auch ein innerkirchlicher Machtwechsel vollzog. Die Visitation der Benediktiner Universität 1792 zeigt dies an: die Abschaffung der Mönchs- und Fakultätsfeste, der Teilnahme an Begräbnissen und Prozessionen sowie der Hochämter an Namenstagen der Professoren führte zu erbitterten und beleidigenden Auseinandersetzungen. In der Folge beschäftigte die Visitation in Schmähschriften über Jahre Angehörige des Benediktinerordens über Salzburg hinaus.[1375] Schon ab 1783 war es, vielfach von Jesuitenseite, zu Gegenschriften gekommen, in deren Zentrum die Angriffe auf die Barockfrömmigkeit und das Mönchstum besprochen worden waren und Hieronymus eine Nähe zum Protestantismus vorgeworfen worden war.[1376] Auch sein wirtschaftliches Geschick, mit welchem er das Erzbistum bis 1780 nach der Misswirtschaft Schrattenbachs wieder in die „schwarzen Zahlen” führte, wurde nicht anerkannt, ja das Domkapitel prozessierte sogar beim Wiener Reichshofrat gegen den Landesherren.[1377]

8.7.4. Die REFORMEN

8.7.4.1. Die Einschränkung der Feiertage

Bei seinem Amtsantritt 1772 wurde Erzbischof Colloredo vom Mainzer Erzbischof bewogen, sich der Feiertagsreform anzuschließen, die in den Jahren davor in den Erzbistümern Mainz, Köln, Trier sowie den Bistümern Würzburg und Speyer durchgeführt worden war. 1770 war an dieser Frage bereits der Salzburger Kongress gescheitert. 1771 ließ Maria Theresia ein päpstliches Reduktionsbreve als Zusatzpatent in Innerösterreich verbreiten, das an das königliche Patent für die Erblande von 1754 anschloss. Es inkludierte das Verbot der Öffnung der Gasthäuser sowie aller Markt- und Schaustellereien an Feiertagen.[1378] Der Salzburger Erzbischof ließ es, ins Deutsche übersetzt, in Tirol sowie in den Suffraganbistümern Brixen, Lavant und Seckau kundtun. 1772 wurde ein ebensolches Breve vom bayerischen Kurfürsten erwirkt und verbreitet. Der Salzburger Erzbischof selbst erwirkte ein Breve vom 12. September 1772, das 1773 in Kraft trat.[1379] Das Fastengebot für die Vigiltage der erhaltenen Feste blieb aufrecht, für die Festtage wurde ein Arbeitsverbot und Messgebot erlassen. 21 Feiertage blieben nach der Reduktion erhalten, 20 Feste wurden abgeschafft.[1380] Dagegen versuchte die Bevölkerung mit Verlöbnissen für Messbesuche und Wallfahrten anzukommen.[1381] Die sonntäglichen Christenlehren wurden beibehalten und auf eine Weiter- bzw. Neueinführung der Hauslehren gedrungen. Noch 1784 wurden viele der abgeschafften Feiertage mit Relikten einstiger Festlichkeiten begangen.[1382] Auch 1802 waren die Reformen noch nicht vollständig durchgedrungen denn der Topograph von Saalfelden klagte über die Gepflogenheiten der Bevölkerung: u.a. über die Opfergänge, sowie dass „wirklich gebotene heilige Sonntage oder Feyertage mit Trinken, lärmenden Spielen, Unordnungen oder sogenannten Perchtenlaufen entheiliget werden”.[1383]

Gegen die Feiertagskürzung trat mit einer bei der Mayrischen Buchhandlung verlegten Schrift der Franziskanerpater (geb. Augsburger und Jesuitenschüler) Clarentius Pscheider auf, der noch 1773 – gemeinsam mit dem Buchhalter Ferstl in der Mayrischen – in Untersuchungshaft genommen wurde. Pscheider wurde schließlich für acht Jahre Kerkerstrafe seinem Orden übergeben und des Landes verwiesen.[1384] „Vor einiger Zeit sind einige Reste dieser häßlichen Auflage in die Salza geworfen worden, auf welcher ein Theil davon in das schwarze Meer bereits eingelaufen seyn wird”, schrieb der Aufklärer Lorenz Hübner darüber.[1385]

8.7.5. Der Hirtenbrief von 1782 und ergänzende Verordnungen

Der viel zitierte und gerühmte Hirtenbrief von 1782,[1386] als dessen eigentlicher Autor (abgesehen von den inhaltlichen Anstößen) Bönike gilt, stellt ein wichtiges Dokument des Salzburger Alltagslebens und nicht nur der kirchlichen Reformen dar.

8.7.5.1. Der 1. Hirtenbrief 1775

Im 1. Hirtenbrief vom 31. Heumonat (Juli) 1775 werden der Empfang des Altar- und des Firmsakramentes geregelt und erstmalig darüber Verzeichnisse wie Bestätigungen gefordert.[1387]

8.7.5.2. Der 2. Hirtenbrief 1776

Der 2. Hirtenbrief vom 5. Jänner 1776 wendet sich „wider den Missbrauch der Exorcismen und Benediktionen”, er begegnet damit den in der Bevölkerung geschätzten Mitteln zur Sicherung im Alltag, die den Orden und Geistlichen Machtausübung ermöglichten und Einnahmen sicherten („zeit- und geldverderbliche Reisen”, Seite 14). Weiters werden darin Unglaube und Ketzerei, Aberglaube und Leichtgläubigkeit, Sittenlosigkeit und Laster angesprochen (Seite 10f).[1388] Im Anhang wird dazu das mit 15. März 1774 an die gesamte Geistlichkeit erlassene Generale als „Kopia” wiederholt, worin es heißt: „... dass hier und dort ... mit den Benedictionen aus dem Rituale und andern privaterfundenen Segen und Beschwörungen mancherley Ungebühr getrieben werde ... wie sehr dadurch schädliche Vorurtheile, eitle Furcht und Aberglauben aber nicht nur genährt, sondern auch der Name des Allerhöchsten, ... entehret, ..., öfters ... in der Natur liegende Mittel außer Acht lässt, bis zur Unheilbarkeit vernachlässiget werden; und nicht selten die niedrigste Gewinnsucht im Verborgenen sich dabei einfindet; ...” (Seite 20). So wird den Geistlichen verboten: „... gegen Hex- und Zaubereyen, gegen Gespenster, Teufelssitzungen, oder andere für natürlich oder unnatürlich gehaltene Krankheiten keine Benedictionen; ohne gleichmäßige Anfrage be Uns aber, gar keine Exorcismen in Zukunft zu unternehmen: ...” (Seite 21).

Maria Theresia hatte 1752 durch ein Circulare Religionskommissäre zur Beobachtung des Irrglaubens in der Steiermark eingesetzt und einen ersten Angriff auf die Volksbräuche vorgenommen. Ein Auszug aus allen in Religionssachen „an das Bauernvolk” erlassenen Patenten zwischen 1752 und 1778 liegt in Graz auf. Maria Theresia verbot 1777 mit einem Patent für die Erblande das Schießen bei Hochzeiten, Prozessionen, Gewittern und in den Raunächten. Im selben Patent werden auch Spiele mit lebenden Personen, wie das Krippen-, Dreikönigs-, Lichtmessspiel, das Faschingbegraben, die Totermann- und Johannesfeuer untersagt. Totenwachen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts gehalten werden.[1389] Vom 2. Hirtenbrief waren auch die vielen Flurumgänge mit ihren Benediktionen gegen Unwetter, Hagelschlag, Vermurungen u.a. betroffen.[1390]

Viele der im Hirtenbrief genannten Argumente gegen den Aberglauben finden wir bereit 1733 im Universallexikon Zedlers, das den Wissensstand und die Meinungen jener Zeit darlegt. Er beschreibt Arten des Aberglaubens, die jeweils „natürlichen und menschlichen Dingen etwas göttliches zuschreibet, welches sie nicht an sich haben, so dass daraus ein unvernünftiger Affect in dem Gemüthe entstehet” und die „hervorgebrachte Würckung der Ursache” vorgezogen wird. Zedler, als Protestant, weist auf die Instrumentalisierung des Aberglaubens hin (Seite 110), an der auch die Geistlichen Anteil hätten.[1391]

Schon 1774 hatten Colloredos Maßnahmen gegen den Aberglauben, die Benediktionen und Exorzismen begonnen. 1783 erging dazu erneut ein Generale, in dem er sich auch gegen den abergläubischen Gebrauch verschiedener Objekte wendet. Genannt werden Loretoglöcklein, Gürtel, vielerlei geweihte Kräuter, Wetterkerzen, Laurenzkraut und Laurentiusbrot oder die von Kapuzinern verteilten Lukaszettel, Hexenrauch und „Stupp” u.v.a. Dazu kommen Hexen- und Geisterglaube, Schatzgraben, Wahrsagerei, diverse Unterlassungen. 1788 wurden die Geistlichen in einer Schrift darüber belehren.[1392] Doch noch 1846 stellte Matthias Koch fest: „Die religiösen Begriffe des Volkes sind unklar und dessen Sinn für abergläubige Meinungen und Gebräuche sehr empfänglich. Der salzburgische Bauer von heute glaubt noch eben so fest wie vor 150 Jahren an Hexen, Zauberer, ... Geistererscheinungen und Beschwörungen ...”[1393]

8.7.5.3. Der 3. Hirtenbrief 1776

Der 3. Hirtenbrief vom 14. Februar 1776 erläutert die „Bedingnisse einen Jubel- oder anderen Ablass zu gewinnen” und zählt Forderungen für eine tatsächliche Buße und Reue im Gegensatz zum schnellen Ablasskauf auf.[1394]

8.7.5.4. Der 4. Hirtenbrief 1778

Der 4. Hirtenbrief vom 14. Lenzmonat (März) 1779 enthält das „Verboth der Passionsspiele und der Mummereyen bey Charfreitags- und anderen Prozessionen”. Hübner erwähnt die „unanständigen Passionsspiele”.[1395] Ein Generale dazu erfolgte 1784, eine Wiederholung 1796 im Anschluss an die Generalvisitation von 1795, das auch die theophorischen Prozessionen (jene die Gott – in der Hostie – umtragen) verminderte und für alle Prozessionen das Mittragen und den Schmuck von Bildern verbot. Von diesem Generale waren die Bruderschaften schwer betroffen, deren Andachten vom Nachmittag auf den Vormittag der Feiertage verlegt wurden, denen damit auch Kutten und Stäbe für die Prozessionen sowie die öffentlichen Auftritte in großen Prozessionen verboten wurden. Die Bruderschaftsangelegenheiten wurden 1787, 1789 und 1796 erneut geregelt. Einschränkungen und Teilverbote für Prozessionen ergingen auch: 1780 wurden die Bittgänge außer Landes und über Nacht verboten, 1782 die missbräuchliche Heiligenverehrung, die Bittgänge, Wallfahrten, Ablässe durch den Hirtenbrief weiter eingeschränkt; 1782 wurde der Grünschmuck bei den Fronleichnamsprozessionen mit einem Generale verboten, 1783 wurden die Bittgänge und Prozessionen erneut vermindert. Mit Erlass von 1783 wurden konkret nochmals die Ölbergandachten mit ihren figürlichen Darstellungen untersagt: Ein gravierender Einschnitt, wenn man bedenkt, dass das Heilige Grab im Salzburger Dom 1545 begründet worden war und die Generalvisitationen zwischen 1658 und 1683 eine Fülle von Heiligen Gräbern in den Kirchen des Landes auswiesen. Noch 1802 wird das Saalfeldener Landvolk gerügt, das es „über die geringste offene Feldarbeit an einem von der katholischen Kirche ausp wichtigen Gründen aufgehobenen Feyertage Gewissensangst empfindet, dagegen ganz schuldlos sein will, wenn wirkliche gebothene heilige Sonntage und Feyertage mit Trinken, lärmenden Spielen, Unordnungen oder sogenannten Perchtenlaufen entheilige werden.”[1396]

In der Steiermark führten die Verbote zu massiven Protesten, Übertretungen und schließlich zu einer Zensur des 1782 vom Seggauer Bischof Josef Adam Graf Arco erlassenen Hirtenbriefes von 1782 über die noch erlaubten Prozessionen in der Bittwoche und zu Fronleichnam. 1782/83 erfolgte ein Gebot an alle Pfarrer des Bistums, die landesfürstlichen Verordnungen zur Religion von der Kanzel zu verkünden.[1397] Bemerkenswert ist die Adressierung der Verbote „an die Bauern”, die bereits eine Distanzierung der Intellektuellen von den, kurz davor noch mitgetragenen bzw. gestifteten, religiösen Bräuchen zeigt. Eine Darstellung der Verbote Maria Theresias und Josephs II. findet sich im folgenden Kasten.

8.7.5.5. Die Grazer Sammelbände aller für die Erblande (und darüber hinaus) erlassenen Verordnungen in Religionssachen:[1398]

  • 1752: Circulare Maria Theresias zur Einsetzung von Religionskommissären zur Beobachtung des Irrglaubens in der Steiermark.

  • 1752, 16. Jänner: Norma Maria Theresias in 15 Punkten: Verbot aller Schauspiele an Heiligenfesten: Advent ab 12. Dezember, Fastenzeit, in der Betwoche, Heilige Dreifaltigkeit, Quatember, Allerheiligen und Vorabend, in der Fronleichnamsoktav, an den Frauentagen samt Vorabenden, Allerseelen, Christi Himmelfahrt, Dreikönig etc. sowie an den Gedächtnistagen ihrer Eltern Karl VI. und Elisabeth Christine.

  • 1754: Patent Maria Theresias über die Verminderung der gesetzlichen Feiertage „zur Erleichterung der wirtschaftlichen Umbständ des Volkes”; 1771 Zusatzpatent zur Bekanntgabe des päpstlichen Breve von Benedikt XIV. Es inkludiert ein Verbot aller Markt- und Schaustellereien an Feiertagen sowie das Verbot der Öffnung der Gasthäuser.

  • 1768: Patent Maria Theresias über Missbräuche bei Trauerfällen; Verkürzung des Tragens von Trauerkleidern, Einschränkung der Trauerkleider auf einfache inländische Waren.

  • 1770: Verbot von Jahr- und Wochenmärkten an gebotenen Sonn- und Feiertagen.

  • 1770, 1772, 1782: Christenlehre an Sonn- und Feiertagen nachmittags.

  • 1771, 1774, 1782, 1783: Beaufsichtigung der Bruderschaften.

  • 1772: Verbot aller über Nacht ausbleibenden Prozessionen, außer der Stadtwallfahrt nach Mariazell; erneut 1783: In Publ. Eccl. Bd. 1, Nr. 17.

  • 1772: In Publ. Eccl., Bd. 1, Nr. 11: Für Sonn- und Feiertage wurden alle „Spectakel und Theater” am Land gänzlich verboten, in den Städten nur zwischen 19.00 und 22.00 Uhr erlaubt.

  • 1781: In Publ. Eccl, Bd. 1, Nr. 67: Befreiung der Akatholiken von der Prozessionsteilnahme. Erneutes Verbot der mehrstangigen Fahnen.

  • 1776: Currende Maria Theresias: Verbot für die Erblande der siebenjährlichen Wallfahrt nach Köln.

  • 1777, 27. September: Patent Maria Theresias in 22 Punkten: Verbot von Spielen m lebenden Personen: Krippen-, Dreikönigs- und Lichtmessspiele, Faschingbegraben, Totermann- und Johannesfeuer. Verbot der Totenwache durch Personen verschiedenen Geschlechts, des Schießens bei Hochzeiten, Prozessionen, Gewittern, in den Rauhnächten mit einer Erinnerung aller zwischen 1740 und 1775 erlassenen Religions-Patente für die Bauern. Die Spiele wurden erstmals 1752 untersagt.

  • 1779: Auslöschen der Weihfeuer am Karsamstag.

  • 1780: Patent Maria Theresias: Musik-Steuer auf alle Festlichkeiten mit Musik.

  • 1781: In Publ. Eccl. Bd. 1, Nr. 61: Verbot der großen Fahnen der Zünfte für alle Prozessionen. Nur gewöhnliche Kirchenfahnen und kleine Schwungfahnen bleiben erlaubt. Besondere Kleidung der Fahnenträger und Musiker wird verboten.

  • 1782: Verbot von Religionsgesprächen in Wirtshäusern und bei Zusammenkünften.

  • 1782, 22. Februar: In Publ. Eccl. Bd. 1, Nr. 80: Hirtenbriefe der Bischöfe über die Einstellung von Missbräuchen haben bei den Landesstellen zur Einsicht vorgelegt zu werden.

  • 1783: In Publ. Eccl. Bd. 2, Nr. 102: Verbot der Geheimnis- und Bruderschaftsröcke.

  • 1783: Verminderung der Prozessionen und Bittgänge.

  • 1783: Aufhebung aller Trinitarierorden, aller marianischen Sodalitäten und Kongregationen für die gesamten Erblande. In Publ. Eccl. Bd. 2, Nr. 124, Nr. 62, Nr. 110.

  • 1783/84: Verbot des Mittragens und Bekleidens von Statuen; des Bekleidens und Schmückens von Gnadenbildern, alles unschicklichen und abergläubigen Zierrats.

  • 1784/85: gegen heimliche Prozessionen und Wallfahrten; Verbot aller Prozessionen außer Fronleichnam.

  • 1783 und 1786: In Publ. Eccl. Bd. 2, Nr. 72 und Bd. 5, Nr. 48: Verlegung der Kirchweihfeste auf Sonn- und Feiertage bzw. auf den 3. Sonntag im Oktober (gegen den Protest des Seggauer Bischofs).

  • 1783, 1785, 1786: Verbote des Wetterläutens.

  • 1783/84: In Publ. Eccl. Bd. 2, Nr. 42: Alle Ablässe, Andachts-, Bruderschaftszettel etc. dürfen nur mehr mit Imprimatur gedruckt werden.

  • 1783: Einfuhr von Gesangsbüchern verboten.

  • 1783: Pfarrregulierung.

  • 1785: Schließung der Kaffee- und Wirtshäuser an gebotenen Sonn- und Feiertage nur mehr für zwei Stunden, während Amt und Predigt.

  • 1787: Erweiterung der Andachtsordnung für das Bistum Graz-Seckau: Einschränkung der Markus- und Bittprozessionen auf einen Umkreis von einer Viertelstunde Entfernung der Zielkirche: Bd. 6, Nr. 53, 6.9.1787.

  • 1787: Erweiterung des Wallfahrts- und Prozessionsverbotes.

  • 1789: In Publ. Eccl. Bd. 6, 11.7.1789: Strenge Strafen für alle formiert, mit Kreuz und Fahne nach Mariazell Wallfahrtenden: die Wallfahrer sollen eingesperrt, alle Kreuze und Fahnen konfisziert und die Träger mit 50 Stockhieben bestraft werden.

  • 1784: In Publ. Eccl. Bd. 3, Nr. 55 und Nr. 20: Votivbilder sind aus den Kirchen binnen 3 Monaten zu entfernen; Bd. 3, Nr. 69/70: Reliquien sind nicht mehr wie das Allerheiligste zu präsentieren; Verbot des Anrührens, Beleuchtens und zum Kuss Reichens von Reliquien, Amuletten, Bildern sowie der Anfertigung und des Verkaufs von Reliquien und als geweiht erklärten Dingen.

Diese Reformen waren ja nicht nur eine Erneuerung und Intellektualisierung der Religionsausübung. Sie griffen auch tief greifend in die Emotionen, in das soziale und hierarchische Selbstverständnis der Bevölkerungsgruppen ein. Mit dem gesamten Bruderschaftswesen[1399] 48 und mit den öffentlichen Prozessionen waren wesentliche Elemente der Repräsentation der großen Gesellschaftsgruppen, Machtdemonstration im Sinne der Staatskirche, Darstellung der herrschenden offiziellen Beziehungen zwischen Staat und Kirche wie zwischen den Gruppierungen und der Kirche verbunden. Die öffentlichen Auftritte – ob in Prozessionen, bei Jahrtagen, Andachten oder über die Ausgestaltung der Bruderschaftsaltäre – waren auch Demonstration der herrschenden gesellschaftlichen Hierarchie nach abgegrenzten Berufs- und Sozialständen. Sie dienten auch dem Zusammenschluss der Mitglieder nach innen, der Eigendefiniton der Mitglieder wie der Abgrenzung gegenüber Nichtzugehörigen. Nicht zuletzt waren die pompösen religiösen Übungen auch die didaktische Vermittlung der Festinhalte, eine Möglichkeit zu interaktivem und teilnehmendem Lernen bis hin zum Psychodrama. Für viele Menschen waren die religiösen Feiertage und Halbfeiertage auch aus dem Alltag herausgehobene Freizeit, die Möglichkeit für ästhetische und emotionelle Erlebnisse, für gesellschaftliche wie sexuelle Begegnungen und letztendlich auch für den Bruch von Tabus. Verständlicherweise war es schwierig, ein so multiples Amalgamat (ein untrennbares Gemenge neuer Art) von sozialisierten Werten und Empfindungen, von Handlungsanleitungen und Handlungsmustern, von eingeübten Ritualen und Bräuchen kurzfristig abzuschaffen und neue Werte und Handlungsformen dagegenzustellen.

1768 hatte schon Erzbischof Sigmund von Schrattenbach ein teilweises Verbot der ausufernden Karfreitagsprozessionen erlassen (Seite 105f). Der Palmesel – er war vielfach in der Stadt schon durch die figürlichen Karfreitagsprozessionen, die Markus Sittikus (1612–1619) eingeführt hatte, ins Hintertreffen gekommen – wurde mit Generale vom 18. November 1785 abgeschafft. 1783 erfolgte in einem Generale das Verbot der Heiligen Gräber und der Grabtheater, das auf Verordnung Kaiser Josephs II. das kaiserliche Verbot (1782 und 1783) für Salzburg ausführte. 1784/85 wurden Erweiterungen wie Einschränkungen zu diesem Verbot erlassen und die Feier des Karsamstages neu geregelt.[1400] 1785 wurde auch die Darstellung der Himmelfahrt Christi und der Herabkunft des Heiligen Geistes in den Kirchen verboten.[1401] 1785 wurden Darstellungen der häufigen und beliebten Umritt-Prozessionen eingefordert und diese daraufhin untersagt.[1402]

In einem Ansuchen der Salzburger Corporis-Christi-Bruderschaft im Jahre 1785 wird auf die „Kurrende vom 3. Juni” Bezug genommen, welche die so genannte große Bruderschaftsfahne – das mehrstangige Labarum, auch „der große Fronfahn” genannt und von drei bis fünf Personen getragen – verbot. Daher wurde angefragt, ob sie zur Ausbesserung der schäbig gewordenen Messkleider verwendet werden dürfe. Am 20. Juni 1786 suchten die Stifts-Choralisten um eine Entschädigung für den Verdienstentgang an, den sie erleiden, da die drei Fronleichnamsprozessionen und damit das Lauda Sion-Singen abgeschafft worden waren, durch die sie Einnahmen bezogen.[1403]

Das Verbot von 1779 – „Verboth der Passionsspiele und der Mummereyen bey Charfreitags- und anderen Prozessionen” – wendet sich gegen den „unfugvollen Missbrauch” und „die durch Schauspiele erkünstelte flüchtig vorbeigehende Rührungen” (Seite 36), in die „das ganze Heer thörichter Leidenschaften”(Seite 33) gemischt sind. Ein „... für das Christenthum entehrender Missbrauch sind die sogenannten Passionsspiele und mit verkleideten Personen haltenden Passionsprocessionen, welche noch vor wenig Jahren beynahe in allen Städten und Märkten unseres Erzbisthums am Charfreytage aufgeführt wurden und in einigen dessen Bezirken annoch aufgeführt werden. Ein seltsameres Gemenge von Religion und Possenspiel kann nicht leicht erdacht, oder gesehen werden: [Seite 33f] zu gleicher Zeit, als ein Theil der Schauspieler die betrübten Auftritte des Leidens Christi auf das beweglichste vorzustellen bemühet ist, und bey aller ihrer Ernsthaftigkeit schon öfter aus Plumpheit und Unverstand ins Lächerliche und Possierliche verfallen; erscheinen ganze Rotten in Juden-, Teufels- und anderen Larven verkappte Possenreisser, die das zuschauende Volk durch tausenderley Muthwillen und ausgelassenste Gaukeleyen zu dem brausendsten Gelächter verleiten. ...; die Gotteshäuser sind leer und verlassen; ...; das zur Lustbarkeit und Gelächter vorbereitete Volk füllt die Wirths- und Zechhäuser von unten bis oben an; die Saufgelage dauern bis in die späte Nacht fort; die nach Hause taumelnden Trunkenbolde erfüllen Strassen und Felder mit ihrem Jauchzen und Schandgeschrey; ...; und geben den Freygeistern und Religionsspöttern Anlass, das katholische Christenthum dem beissendesten Gespötte und Hohngelächter wie im Triumphe bloß zu stellen.” (Seite 34f).

Zur selben Zeit etwa wurde in Graz das Getriebe der bürgerlichen Ölbergbruderschaft in ihrer Namenskapelle im Dom beanstandet, bei dem sich Bürger grölend um die Darsteller/in der unzüchtigen Magdalena oder laut schnarchender Apostel scharten. Auch in Graz kam der Einwand, dass diese unzeitgemäßen Spiele den Spott der Freigeister förderten und es kam zu Beschwerden über Intellektuelle, die mit lautem Spott und Hohn, den Hut am Kopfe, die Pfeife im Munde, die Prozessionen kommentierten und die Gläubigen verunglimpften.[1404] Für Salzburg sind viele Heilige Gräber über die Arbeit von Ernestine Hutter bekannt.[1405] Das große mechanische Grabtheater im ehemaligen Augustiner Chorherrenstift Höglwörth (heute Bayern) wurde bei Verbot versteckt, es ist komplett erhalten und wird seit vielen Jahren in Abständen von drei Jahren betrieben. Wieder entdeckte Bruchstücke des Grabes in der Stiftskirche von St. Peter wurden 1999 wieder aufgebaut. Auch die „Christi-Fronleichnams- Confraternität” besaß in Salzburg, in ihrem Roten Haus in der Kaigasse, ein Heiliges Grab, für das jährlich (ab 1650) Reisig (zwei Körbe Grass), vier „Altar Pluemen Püsch” und „glain plimerlwerkh zum Aufstreuen” gekauft wurden. Rüstungen und Lanzen für die Wächter – Angehörige der Bruderschaft – werden ebenso erwähnt.[1406] Die Fronleichnamsbruderschaft besaß Schaubühnen mit Figurationen, ab 1650 bezahlte sie jährlich einen Engelführer und kaufte 300 große Hostien für die geflügelten Engelknaben in der Prozession.[1407] Für die Karfreitagsprozessionen hatte Markus Sittikus – ebenso wie für viele andere pompöse Aufzüge -Figuren der Leidensgeschichte inszeniert und ihre Ausstattungen gestiftet,[1408] „womit er nach der Denkungsart jener Zeiten die Religion zu ehren wähnte”.[1409]

Der 5. Hirtenbrief vom 29. Peter und Paultag des Brachmonat 1782 (Juni; jener Tag, an dem die Bittprozessionen um günstiges Wetter und gute Ernte stattfanden) ist als der eigentliche Reformbrief zu nennen, da die vorhergehenden frühere Reformen nur wiederholten bzw. verstärkten. Er gibt den SukkusGrundtenor der Reformen wieder, „zwischen Herzensreligion und gedankenlosem Mitmachen leerer Ceremonien oder andächtelnder Mummereyen, zwischen wahrer Frömmigkeit und religiösem Grimassenspiel oder gauklender Heucheley” (Seite 90) zu unterscheiden. Der Hirtenbrief zeigt die Notwendigkeit der Reform auf und nennt als Weg dahin die „Wissens- und Charakterbildung der Priester” (1793 zählte der gesamte Regularstand der geistlichen Männer und Frauen in Salzburg 327 Personen).[1410]

Er begründet ausführlich (auf 72 Seiten) die Abschaffung übertriebenen Kirchenschmuckes und übertriebener Aufwände für die Ausschmückung von Andachtsübungen zugunsten der Nächstenliebe und Wohltätigkeit. Er „befiehlt” die Abschaffung des Schmuckes und die Einrichtung von örtlichen Sozialkassen zur Armen-, Witwen-, Waisen- und Krankenversorgung, die Änderung der Christenlehren zugunsten des Bibel Lesens (Übersetzung für das einfache Volk, Seite 58) und des deutschsprachigen Kirchengesangs (Seite 64ff), die Verpflichtung der vorhandenen Kirchensänger und Musikanten auf das Gesangsbuch von 1776 und die Abschaffung der Kirchenchöre; sowie das Lesen, Betrachten und Studieren von geistlichen Schriften für die Geistlichkeit. Die vielfältigen Begründungen und Zitate aus dem Schatz der Bibel der Kirchenväter und anderer religiöser Werke zeigen hier die Brisanz des Befehls: Er musste vielfach theologisch begründet werden, da erst ein Jahrhundert davor viele dieser Zierrate ebenso wie die Spiele vielfach von adeligen Konsistorialherren gestiftet worden waren. In Radstadt hatten etwa die Kapuziner noch 1744 (Johann Nepomuk-) und 1754 (Skapulier-) Bruderschaften begründet.[1411]

Die am 29. Juni 1613 von Erzbischof Markus Sittikus begründete (Erzbruderschaft) „Christi-Fronleichnams-Confraternität” in Salzburg, zu deren Vorstehern die höchsten erzbischöflichen Würdenträger sowie der Bürgermeister und Ratsherren zählten, erhielt einen großen Teil ihrer prunkvollen Ausstattungen ausschließlich durch Stiftungen Geistlicher, besonders der Kapitelherren. Die prachtvollen roten Kutten mit gold und weiß gestickten Monstranzen sowie die Bruderschaftsstäbe mit der Monstranz waren, wie jene vieler anderer Bruderschaften, von Markus Sittikus,[1412] einem „Liebhaber von Aufzügen und Mummereyen” (nach Dücker), persönlich gestiftet worden.[1413] 1785 stellte die Bruderschaft ein demütiges Bittgesuch ans Konsistorium, um die Erlaubnis für die Ausbesserung der Paramente zu erhalten.[1414] Der Grundtenor des devoten Ansuchens entspringt der Reform, doch war die Salzburger Bruderschaft, im Gegensatz zu jenen anderer Residenzstädte, auch vor der Regierung Hieronymus', bei allen ihren Aktionen von den Genehmigungen des Konsistoriums abhängig und in ihrer Verwaltung nie autark. Noch 1793 fand Hübner allerdings in „benachbarten bayerischen und Berchtesgadener Ortschaften” Kirchen, die „zum Trotze besserer Überzeugung, mit allerley Fratzen und widersinnigen Zierathen entstaltet sind."[1415]

Dieser „überaus merkwürdige gar bald in die meisten europäischen Sprachen übersetzte, den Feinden des Un- und Aberglaubens gleich fürchterliche Hirtenbrief”[1416] wird als der Durchbruch der Reformen des Aufgeklärten Absolutismus gesehen. Er führte in den österreichischen Ländern zu einer Wiederholung und Verschärfung der schon in vorhergehenden Jahren ausgesprochenen Verbote (siehe Kasten), die nun auch kirchlicherseits aus der Spiritualität heraus akzeptiert werden mussten. Schon vier Monate vor diesem Hirtenbrief hatte Kaiser Joseph II. die Vorlage aller bischöflichen Hirtenbriefe zur Zensur gefordert und vielfach strengere Entscheidungen getroffen als etwa der Bischof von Seggau.[1417]

Bemerkenswert am 5. und damit eigentlichen Hirtenbrief von 1782 ist auch die Verzahnung mit der Bildungs- und Wirtschaftspolitik. Die Bildung „der Bauern”, sowohl in weltanschaulichen und Wissensfragen als auch speziell in Wirtschaftsfragen, bildet einen Konnex zu den 1785 begonnenen Wirtschaftsreformen, etwa „Die Verbesserung der Bienenzucht im Lande Salzburg betreffend”, in deren Zusammenhang durch die Eingaben der Pfleger die traurigen Lebensbedingungen der Bauernschaft zu Tage traten und vielerlei Aberglauben und mit diesem korrelierende Bräuche erhoben wurden.[1418] Der Landmann sollte durch die Reform „bey möglichster Zeit und Geldersparnis doch nicht gar zu schmutzig und elend leben, doch auch etwas von der Kunst verstehen, dieses Leben zu benutzen, ...” „... damit er nicht als ein Spiel der Vorurtheile der Landstreicher und Betrüger, der geistlich- und medicinischen Quacksalbereyen, alberner Legenden, Hexen- und Gespenstermärchen in allerley unvernünftige Gebräuche” (als Beispiel nennt er das Hexenläuten am Vorabend zum Fest Johannes des Täufers) hineingezogen werde.[1419] Noch 1802 glaubten aber etwa die Saalfeldener, „daß die Verehrung eines Heiligen vorzüglich im Feyern, oder vielmehr Müßigehen bestehe, und daß man schon dadurch an den Tagen des heiligen Georgs, Heinrichs, dann Johannes und Pauls beynahe erzwingen könne, daß der erste Heilige das Vieh wider Krankheiten bewahren, der zweyte die dem Getreide schädlichen Engerlingwürmer vertilgen, und die letztern die Schauerwetter vertreiben müsse; ...” und Graf Spaur stellt 1800 die Pinzgauer als abergläubig, wallfahrtssüchtig und liederlich hin.[1420]

Nach den Einschränkungen der Bittgänge und Wallfahrten im Hirtenbrief von 1782 verbot der Erzbischof 1789 die Kreuzfahrten[1421] wegen „Zeitverderb, Vernachlässigung des Gewerbes und des Hauswesens, wegen Hang zur Faulheit und Müßiggang, zu Zech- und Raufgelagen”. Am 8. Oktober 1783 erging dazu ein Generale das Zahl und Art der Andachtsübungen nach Dekanaten einforderte. Aus den Antworte wird die hohe Anzahl der Bittgänge, deren Ziele und Dauer, der einfachen und außergewöhnlichen Prozessionen deutlich. Mit 29 Prozessionen und Bittgängen lag das Dekanat Köstendorf an der Spitze.[1422] Prälat Neuhardt errechnete, dass die durchschnittlichen Bittgänge und Wallfahrten damals jährlich einen Zeitraum von drei Wochen ausmachten. Die Stadt Salzburg besaß 15 als Wallfahrt besuchte Heiltümer und Bilder, im heutigen Landesgebiet (ohne Stadt Salzburg) waren 99 und im Tirolischen Anteil 56 Kirchen mit Wallfahrtszuzug ausgewiesen.[1423]

Noch 1750 waren in Salzburg, u.a. bei den Wallfahrten nach Maria Plain und zum Grab des Heiligen Vitalis in St. Peter, Votivgaben aller Art (aus Wachs, Holz und Metall) üblich, die die Anliegen veranschaulichten (Frauenköpfe, Arme, Beine, Küche, Ochsen, Pferde etc.). Gleichzeitig besaßen die Gnadenbilder eine Fülle von Gewandungen, die zusätzlich mit in Trauben zusammengefassten Silbervotiven oder in Silber gefassten „corpus delicti” behängt wurden. Wie progressiv daher die Verbote von Votiven, Repräsentalien etc. waren, wird daraus ersichtlich, dass erst 1751 das Gnadenbild in Maria Plain von Erzbischof Andreas Jakob Dietrichstein gekrönt worden war und im Zuge der Krönung viele Stiftungen, auch aus höchsten Kirchenkreisen, dahin kamen. Der Zuzug war groß, besonders dann, wenn Ablässe mit der Wallfahrt verbunden waren. So wurden etwa 1756 am Portiunkulasonntag auf der holzgedeckten engen Imbergstiege zum Kapuzinerkloster in Salzburg sechs Menschen im Gewühl der Pilger „elendig zertreten”.[1424]

Als Klagen der Bürger gegen die Reformen bei den Generalvisitationen von Tittmoning und Lauffen 1787 wurden Freizeit und Wirtshausbesuch nach den Gottesdiensten und Prozessionen genannt sowie die Notwendigkeit, Messbesuch, Prozession, Bruderschaftsandachten, das Einkaufen nach der Messe und das Vergnügen zu verbinden. 1789 wurden daher per Dekret kleine Prozessionen am Nachmittag in der Kirche und am Friedhof wieder genehmigt.[1425] 74 Obwohl mit den Prozessionsverboten auch die Öffnung der Wirtshäuser und Geschäfte während der Gottesdienstzeiten verboten worden war, wurde noch oder deswegen 1812 den Geistlichen der Bierausschank nach den Messen verboten und die Bevölkerung verlebte die – 1846 von Koch gezählten – 90 Sonn- und Feiertage nach wie vor im Wirtshaus.[1426] Auch 1802 klagt der „Freund” Saalfeldens über die schlechte Ausbildung der Bevölkerung, die der „steifen Anhänglichkeit an das Alte” zuzurechnen sei, deretwegen der „mehrere Theil der Volksklasse Nebensachen von den Hauptsachen der Religion nicht unterscheiden, und vielfach Andächteleyen einer wahren Andacht oder Gottesverehrung vorziehen will; und wenn also z.B. viele glauben, daß sie durch ein langes Herumirren nach weit entfernten Wallfahrtsorten, oder durch Beywohnen und Opfergehen unter einem oft fas mörderischen Volksgedränge am Georgentage in der Palfenkapelle oder am Stephanstage in der Pfarrkirchengruft von Gott mehr erbitten können, als vor dem allerheiligsten Altarsacramente ...”[1427] So stellt sich der 5. Hirtenbrief zwar aus kirchlicher und sozialökonomischer Sicht als Endpunkt der Reformen dar, doch waren die Reformen bei weitem nicht ins Volks durchgedrungen.

8.7.6. Andachtsgegenstände und Bräuche

1782 wurden unter Bezugnahme auf den Hirtenbrief im Generale vom 22. November 1782 auch „... andere theils lächerliche, theils ungereimte und ärgerliche ... Dinge, also auch die Krippel, ...” in den Kirchen abgeschafft. Als Minimum der Reform sollten „alle anderen unschickliche Nebendinge, Figuren und ungereimte Darstellungen ...” daraus entfernt werden.[1428] Die Visitationsberichte dazu weisen diese „Unschicklichkeiten” aus: In Tittmoning die Soldatenfiguren, in Laufen die beweglichen Hirten, die mit Flöten den Schafen aufspielen, die Taufe Christi oder die Hochzeit zu Kanaa, also Bestandteile der im Barock so beliebten Ganzjahreskrippen – neuderdings wurden einige dieser Figuren am Dachboden der Kirche wieder entdeckt. Das Krippenverbot musste allerdings wieder eingeschränkt und teilweise zurückgenommen werden.[1429] 1784 wurde die Verlegung der Christmette auf den Christtag-Morgen überlegt, aber verworfen.[1430]

1788 wurde ein Gutachten der Stadtkapläne über das Ausräuchern der Wohnungen a den Vorabenden der drei Weihnachtsfeiertage (Christnacht, Neujahr, Dreikönig) eingefordert, nachdem eine kaiserliche Verordnung von 1785 es für Tirol verboten hatte und bereits 1777 ein Patent Maria Theresias für die Erblande ergangen war. Es wurde in Salzburg weiterhin geduldet, aber stattdessen eine Hausandacht empfohlen. Die aufgeklärten Kapläne bezeichneten es als Reste heidnischen Kultes, als Unfug und Gefahrenquelle, wiesen aber auf die feste Verankerung in der Bevölkerung hin.[1431] In diesen Bewertungen durch die Aufklärer fällt häufig die Bezeichnung „heidnisch”, in der Bedeutung von „eines aufgeklärten Christen unwürdig”, ungebildet und veraltet.

Eine für die Romantisierung und Instrumentalisierung von Bräuchen in den folgenden zwei Jahrzehnten bedeutsame Frage schließt sich daran an. Haben jene Aufklärer damit den Grundstein für die Auslegung von Bräuchen als „heidnische Relikte” gelegt? Die Hirtenbriefe und alle Wiederholungen wurden der Bevölkerung von den Kanzeln verkündet und in den Christenlehren erläutert. Dabei könnte sich durchaus die Bewertung „heidnisch” eingeprägt haben. Als dann zur Mitte des 19. Jahrhunderts Städter das Leben der Gebirgler als romantisch heile Welt zu entdecken begannen und Anthropologen und Ethnographen darin naturkultische Wurzeln suchten, bekam das Wort „heidnisch” sehr bald eine andere Bedeutung. Im Zuge nationalromantischer Strömungen und deutschnationaler Wurzelsuche erhielt es bald eine biologistische Komponente und wurde auch als „urkultisch” im Sinne vor der Katholisierung verstanden. Schließlich ab dem Ende des 19. Jahrhunderts verwendete man es tatsächlich rassistisch im Sinne der nationalen und bald darauf nationalsozialistischen „Rückführung auf den Nordstandpunkt”, im Sinne einer direkten Ableitung von Verhaltensweisen und Ritualen germanischen Kultes.

8.7.7. Gesellschaftsstrukturen und Hierarchien im 17. und 18. Jahrhundert

Vergleicht man die Colloredo-Reformen mit jenen in den habsburgischen Ländern, so lag Erzbischof Hieronymus „ganz im intellektuellen Trend seiner Zeit” und wurde mit dem 5. Hirtenbrief zum theologischen Wortführer (im Sinne der „parole” Bourdieus). Das ausgehende 18. Jahrhundert bewegte sich im Spannungsfeld zwischen barocker Darstellung und Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Ordnungen und Hierarchien wie dem Bestreben des Aufgeklärten Absolutismus, diese Ordnungen durch einen neuen Gesellschaftsvertrag zu ersetzen. Die Reformen im Sinne der Rationalisierung und Zentralisierung sollten vereinfachen und effektivieren und damit neue, billigere und intellektuellere Staats- wie Religionsstrukturen erreichen. So stellt das 18. Jahrhundert den wesentlichen Übergang zum 19. Jahrhundert – als dem bürgerlichen Zeitalter – dar. Die intellektuelle Führungsschicht übernahm die Obsorge für die Bevölkerungsgruppen als staatliche wie kirchenpolitische Aufgabe, sah sie erstmalig als Pflicht und nicht als karitative Gabe an und nahm sich damit aber auch das Recht heraus, in alle Lebensbereiche und Sichtweisen massiv einzugreifen. Auch der Tagesablauf des Fürsterzbischofs[1432] zeigt die Änderung im Blickwinkel der Herrscher: Nicht mehr repräsentative Feudalherren, sondern gebildete und fleißige Bürokraten – allerdings mit feudalen Allüren und Vorlieben – regierten und erlegten sich einen Gesellschaftsvertrag auf. Spaur rühmt die Reformen vielfach in seinen Werken.[1433]

Diese zentrale Idee des 18. Jahrhunderts kommt schon 1733 auch in Zedlers Universallexikon zum Tragen, der Jansenistische Ideen als zeitgemäß herausstreicht. Er nennt die christliche Religion als die zuträglichste für jeden Staat, da sie die gegenseitigen „Pflichten und Schuldigkeiten” zwischen Untertanen und Obrigkeit darlegt und deren Hintergründe erläutert.[1434] Schon auf der Wahlmedaille brachte Hieronymus seine Geisteshaltung und sein Amtsverständnis zum Ausdruck: „Providum imperium felix” (Glücklich zu nennen, ist eine vorausschauende Regierung).[1435] Wie wenig die Salzburger Bevölkerung etwa von der Macht des Geistes hielt, zeigt der Bericht Koch-Sternfelds über die Bekanntgabe des Wahlergebnisses in Salzburg, nach der das Volk dem „blassen schwächlichen Neugewählten” nur Schweigen entgegengebracht hatte.[1436] Die Aufklärung war auch jene Zeit, in der sich die Weltbilder der Gesellschaftsschichten – auf anderer Ausbildungsgrundlage – auseinander zu entwickeln begannen. Die kirchlichen Reformen sind Ausdruck dieser Brüche in der Gesellschaft. Viele der Reformer, wie auch Hieronymus, standen der Bevölkerung in mehrfacher Hinsicht fern. Nicht erst ihre Reformen ließen sie als unverstandene Despoten erscheinen, schon ihre adelige Herkunft, ihre Ausbildung in Klöstern oder an Universitäten – also ihr Bildungsniveau – machten sie fremd und undurchsichtig. In Salzburg verschärfte sich dieser Kontrast noch durch die gesellschaftliche Situation, nämlich die weitgehend fehlende Beamtenbürgerschaft als Vermittler zwischen den Ständen. Der Zugriff auf Identifikatoren der Bevölkerung wie der einfachen Priester einerseits, und eine Änderung in der Wertehierarchie andererseits, machten den hochintellektuellen und weit blickenden Landesfürsten für die Bevölkerung suspekt.

Das Bestreben, den Orden ihren massiven Einfluss auf das Denken und andererseits auf die Alltagsgestaltung und Freizeitgebarung der Bevölkerung zu nehmen, ist nicht zu übersehen. Dieser Machtkampf zwischen Staat und Kirche – in Salzburg stellt er sich als Kampf um eine zentralistische, intellektuelle Organisation dar – war kein Kampf gegen die Religion selbst, aber gegen die alltägliche Einflussnahme kirchlicher Gruppierungen. Diese hatten großen Einfluss auf die Bevölkerung, da sie, ähnlich den Brauchtumsvereinen der ersten Jahrzehnte unseres Jahrhunderts, eine enge Welt der Ausgrenzung und Abschottung darstellten, in denen der Einzelne autoritär an die Gruppe gebunden war und daher auch sein gesamtes Weltbild und Selbstwertgefühl über diese (bzw. die Zunft) bezog. Es standen gleichsam zwei Normensysteme im Widerstreit, die konträrer nicht hätten sein können. Alle jene Sitten, Bräuche und Rituale, die seit der Gegenreformation und Rekatholisierung zur Einübung und Demonstration der gängigen Ordnung und des gewünschten religiösen Weltbildes von Demonstrationen der Widerständigkeit. Für jene Bevölkerungsgruppen, die gegen Staat und Kirche opponieren wollten, waren Bräuche die Möglichkeit, dies unter dem Mäntelchen der Religion offener als in direkter Form zu tun, für die ungebildete Bevölkerung aber kam der Glaube an die Rechtmäßigkeit von Staat und Kirche ins Wanken. Über zwei Jahrhunderte waren die Sitten und Normen zur Ausgestaltung von (kirchlichen) Festen wesentliche Handlungsanleitungen im Handlungsrahmen (Hans- Georg Soeffner) geworden, auf die in keiner Lebenslage verzichtet werden durfte. Sie gehörten zu den integrierenden Strategien der hierarchisch gegliederten Gesellschaft. Identifikatoren und Rituale bildeten diese Hierarchie und ihre Werte ab, zelebrierten, kontrollierten und vermittelten sie. Sie dienten der ständigen, rituellen Reorganisation der Gesellschaft, führten deren Istzustand vor Augen und kontrollieren dessen Akzeptanz.

Die Prozessionsordnungen etwa und die Genehmigungen für szenische Spiele in den Bruderschaftskapellen der Hauptkirchen zeigen, dass bei jeder öffentlichen Äußerung alle hierarchischen Rücksichten gewahrt wurden. Die Bruderschaften der großen Orden waren nach sozialen wie persönlichen Standesgruppen organisiert. Bei öffentlichen religiösen Festen nahmen diese Bruderschaften, wieder genau nach Rang und Stand gereiht, teil und ihr Schaugepränge war in sich dementsprechend abgestuft. Darin spiegeln sich vielfach die Bekleidungs- und Warenordnungen jener Zeit. Auch Bruderschaften, die sich als ständeübergreifend proklamierten – wie etwa die berühmte Grazer Corporis-Christi-Bruderschaft, in welcher der Gouverneur von Innerösterreich ebenso vertreten war wie ein lediges Dienstbotenkind oder die Salzburger Sakramentsbruderschaft -, hielten auch intern die Rangordnung ein. Starb ein adeliges Mitglied von Ansehen (Begräbnis Graf Trauttmansdorff), wurde ein neuer Katafalk angekauft, ein großes neues Klaggerüst in Auftrag gegeben, wurden für alle Mitglieder von Stand neue Klagkutten angeschafft und ein Klaggepränge von der Dauer einer Woche veranstaltet. Bei Mitgliedern aus dem Dienstbotenstand taten es wenige entliehene alte Klagmäntel, „ein schäbig alts Bahrtuch” und ein einfacher Leichenzug.[1437] Ein Weiterleben der üppigen Leichenbegängnisse in der Stadt Salzburg mit allem barocken Pomp – außer dem Klaggerüst – vermerkt Koch noch 1846.[1438]

Das Schaugebaren demonstrierte damit auch die Position in der städtischen oder Landeshierarchie und damit die politische und wirtschaftliche Bedeutung. Oft kam es zu Überschneidungen und Konfrontationen zwischen kirchlicher, staatlicher und vom Fest ausgehender Hierarchie. So führten etwa die vielfach auch im 18. Jahrhundert noch latent kryptoprotestantischen Landstände der Steiermark in der Grazer Fronleichnamsprozession einen Machtkampf gegen die vom Regenten von Innerösterreich – Karl II. und Maria von Bayern – eingesetzten und des weiteren geförderten Jesuiten. Jährlich wieder wurde um den Vorrangtitel der Fronleichnamsbruderschaft gegenüber den Jesuiten in der Prozession mit Prozessionskreuz und Degen gekämpft. Dicke Akten dokumentieren den Streit in Eingaben, die zwischen Gouverneur, Bischof von Seggau, Kaiser und Salzburger Erzbischof als Primus Germaniae hin- und hergingen – es wurde gefeilscht, verhandelt, denunziert und Einspruch erhoben. Ein nicht so dramatisch ausgelebter Vorrangstreit tut sich im Vorgangsrecht des Konventes von St. Peter vor dem Domkapitel in Salzburg auf, der 1657, zwar mit Ersatzrechten für St. Peter, doch für das Domkapitel entschieden worden war.[1439]

Religiöses Schaugepränge war zu jener Zeit also nicht mehr das, was es zu Beginn der Rekatholisierung war, nämlich das integrative Spiel für das Volk, das über interaktives Tun, Gruppenzugehörigkeit und Befriedigung des Bedürfnisses nach opulentem Schauen, nach Kunst im Alltag und Alltagseskapismus wieder zur katholischen Religion zurückführen sollte. Es war nun auch zur Bühne von Rangdemonstration und Selbstdarstellung und zum zeichenhaften Symbol brisanter gesellschaftlicher Wirklichkeiten instrumentalisiert worden.

8.7.8. Reaktionen auf die Reformen

„Wahr ist, dass wir einen Hirten haben, aber einen der uns schert, nicht der uns weidet ...”, diesen Spott der Bevölkerung überlieferte der Chronist und Thalgauer Geistliche Felix Adauktus Haslberger.[1440] Die einfache Bevölkerung hielt Hieronymus für eine „Geißl Gottes” und verstand weder seine wirtschaftliche Voraussicht, die als „an Geiz grenzende Sparsamkeit” bezeichnet wurde, noch seinen Reformeifer. Vorboten der kommenden Säkularisierung sowie die kriegerischen Bedrohungen im Gefolge der Koalitionskriege trugen mit zur Verunsicherung der Bevölkerung bei. Hieronymus war sich der gegenseitigen Antipathie und des Misstrauens zwischen ihm und den Salzburgern bewusst: „Er weiß, dass er den Salzburgern nicht sehr angenehm ist, und verachtet sie daher und verschließt sich”, berichtete der Aufklärer und Reiseschriftsteller Kaspar Riesbeck über ihn.[1441]

In der Bevölkerung führten die nicht verstandenen Reformen vielfach zu einem Beharren und zu einer Verfestigung der Bräuche. Matthias Koch, der aufgeklärte Statistiker , zeigt solche „Verfestigungen”, die allerdings bereits freie Reproduktionen in anderem, nämlich privatem oder dörflichem Umfeld waren, noch 1846 auf. Im lobenden Bericht über die aufklärenden Reformen Hieronymus', die das Volk teils „noch verstockter machten”, nennt Koch die „Volksbräuche” einen „aufgehäuften Wust von Missbräuchen, Gebrechen und Armseligkeiten, womit das Volk belastet war ...” und stellt voll Missfallen fest: „Überbleibsel religiöser Gebräuche aus der älteren Zeit haben sich in der Hauptstadt einige, auf dem Lande und im Gebirge deren noch sehr viele erhalten.” „So sind Gebirgsvölker! Darum eben thut bei ihnen die Begriffserläuterung und die allmähliche Entwöhnung von schlechten Gewohnheiten dringend Noth.”[1442]

Für den handwerksbürgerlichen, bäuerlichen oder standeslosen Menscher jener Zeit bedeuteten religiöse wie weltliche Gepränge und Spiele Abwechslung und Zeitvertreib, sie unterbrachen den eintönigen Alltag bis hin zum Alltagseskapismus. Wallfahrten waren ja die wesentlichen Fernreisen der einfachen Menschen, „mehrere Täge dahinschlendern, die zu Berufs- und Nahrungsgeschäften unentbehrliche und kostbare Zeit zum Nachtheil ihres Hauswesens und ihrer Angehörigen, ihrer Dienstherrenschaften und des gemeinen Wesens verschleppen”.[1443] Vielfach gingen durch die Einschränkungen und Verbote das Spektakuläre und die Sensationen im Alltag verloren; dazu viele Möglichkeiten mit dem anderen Geschlecht „anzubandeln”: „des Nachts in vermischten Haufen beyderley Geschlechts entweder auf einer Streu beysammen liegen oder in Winklen sich verkriechen”[1444] und eine Partnerwahl außerhalb des Wohnortes zu treffen. So stellte auch Franz Michael Vierthaler 1799 fest, dass die Religion von der Bevölkerung in den 1730ern, im Zuge der Missionen nach der Protestantenvertreibung, „zum Deckmantel der Zügellosigkeit” missbraucht worden wäre.[1445]

Bräuche ermöglichten im interaktiven Agieren und teilnehmenden Handeln eine Vertiefung der Inhalte wie psychodramatische Prozesse, wie sie etwa heute in der Katechese für Kinder wieder verwendet werden. Der aktive wie passive Zugang zu den Künsten wurde durch die Reformen ebenso eingeschränkt. In diesem Sinne lässt sich das Abtriften vieler Spielteile in die Häuser und den dörflichen Bereich erklären, die im Laufe des 19. Jahrhunderts zu neuen Genres von Volksschauspiel und Volksbräuchen wurden. Thomas Hochradner sieht das unveränderte Weiterleben des Halleiner Weihnachtsspieles darin gegeben, dass es als winterlicher Nebenerwerb der Salzachschiffer nicht unter die Verbote religiöser Übungen fiel.[1446] Die Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit über die Zugehörigkeit zu einer öffentlich und religiös bedeutsamen Gruppierung und damit die Aufwertung der Person bzw. des Standes wurde ebenso eingeschränkt. Die Positionen etwa der fünf Träger der großen Fronfahn, des Bruderschaftslabarum, oder die Darstellung einer Heiligenfigur auf der Schaubühne brachten ja über das Kirchenfest hinaus Ansehen und Anerkennung.

Wie allerdings die Reaktionen der einfachen Geistlichkeit, des geistlichen „Mittelbaues” am Hof sowie der bürgerlichen Bevölkerung in der Residenzstadt aussahen, darüber wissen wir noch zu wenig. Hier wird eine zukünftige, interdisziplinäre Forschung die Bewusstseinhaltungen und Sichtweisen unterschiedlicher Standesgruppen differenziert, großteils aus Beschwerden, Anzeigen und Strafurteilen, darstellen müssen.

8.7.9. Reaktionen sind Quellen der Bewusstseinsstruktur

Ernst Cassirer bezeichnet den Mythos – ein religiös begründetes Welterklärungsmodell[1447] – als eine eigene typische Weise des Bildens, bei welcher der Gegenstand nicht durch die Zurückführung auf seine Gründe begriffen wird, sondern durch schlichte Ergriffenheit. Daher ist Mythos für ihn kein Ausdruck früherer Gesellschaftsverhältnisse, sondern eine besondere Form der Welterfahrung überhaupt und dadurch eine der wichtigsten Formen des Gemeinschaftsgefühls.[1448] 7 In diesem Sinne ist auch der Widerstreit eines auf Glauben, also auf mythischem Erfahren, Erfühlen und ergriffenem Nacherleben, ausgerichteten barocken Weltbildes und Bildungsgefüges mit jenem des Absolutismus, das auf rationale Zugänge, Ergründung der Ursachen, Information und Sachkenntnis ausgerichtet ist, zu verstehen. Dass davon nur die einfache Bevölkerung betroffen war, ist zu bezweifeln. Allerdings waren die barocken Andachtsübungen für die einfache Bevölkerung von größerer Bedeutung als für die Gebildeten.

Für die intellektuelle und reiche Gesellschaftsschicht waren Wallfahrten und Prozessionen, Kirchenausstattungen und Schaugepränge zwar auch ein wesentlicher Teil ihrer Alltagsästhetik, ihres Freizeiterlebens, ihrer persönlichen Selbstdarstellung, doch gab es dazu Äquivalente im außerreligiösen Leben, die der einfachen Bevölkerung fehlten. Was Gebildete durch Theater, Musik, Raumausstattung oder Lektüre an Schau und Informationsbedürfnis, an Ästhetik etc. ersetzen konnten, wirkte sich auf die einfache Bevölkerung nur als Einschränkung oder Verlust aus. Die Reaktionen drücken daher diese Brüche in der Gesellschaft aus. Weltbild und Wissensstand der Gebildeten waren weit entfernt von jenem der einfachen Bevölkerung. Auch die ästhetischen und gesellschaftlichen Werte hatten sich auseinander bewegt. Wie wenig Verständnis für die Forderungen nach sozialer und karitativer Verantwortung gegenüber den Ärmsten der Gesellschaft vorhanden war und um wie viel höher der Pomp von der Bevölkerung bewertet wurde, drückt sich etwa auch in der Visitation des Salzburger Bürgerspitals im Rahmen der Generalvisitation von 1795 aus.[1449] Dieser Bereich gesellschaftlicher Normierungen und Handlungsvorgaben wurde allerdings von Kaiser, Erzbischof und den Intellektuellen nicht mehr akzeptiert. So ergaben sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Reformen und damit am Status der Reformer, Zweifel an deren Gerechtigkeit und Christlichkeit – die Reformen wurden vielfach als Übergriffe und Willkürakte verstanden. Bei vielen ungebildeten Menschen kam es auch zu Zweifeln an ihrem Weltbild, zu psychischen und sozialen Zugehörigkeitsproblemen.

Die Reaktionen und damit notwendigen Wiederholungen der Verordnungen stellen Quellen der Bewusstseinsstruktur unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen dar. Sie bilden heute zentrale Quellen zur Volks- und Alltagskultur, welche die Entwicklungsgeschichte, die zeitgeschichtlichen Einflüsse und die kulturelle Bedeutung vieler weltlicher wie religiöser Bräuche aufzeigen und erläutern. Diese Quellen sind in Salzburg noch weitgehend unerforscht. Stichproben aus diesen Quellen, in Verbindung mit Theater- und Schauspielgeschichte am Salzburger Hof, haben gezeigt, dass viele im Gefolge der national-romantischen Strömungen und unter Einfluss des Nationalsozialismus entstandene Deutungen und Bewertungen von Bräuchen hinfällig sind und die Einflusssphäre der kirchlichen Spiele und Andachtsübungen weit höher zu bewerten ist.[1450]

Auch die Dissertation zur Armenfürsorge von Alfred Stefan Weiß zeigt auf, wie eng Aberglaube, Frömmigkeitsübung, Gesundheitsfürsorge und schlichte Rohheit – Mitführen von „Fexen”, physisch oder geistig kranken Personen, als Belustigung in den Prozessionen; Ängste vor ausgebildeten Ärzten, Amulett- und Exorzismusgebrauch etc. – ineinander griffen.[1451] Bedeutung, Sinn und Hintergründe von Sitten und Bräuchen für zwei Gesellschaftsschichten (für die Rechtssprechenden wie die Ausübenden) gehen aus diesen Quellen hervor, ebenso der Wert von Frömmigkeit für die Gesellschaft. Darüber hinaus liefern solche Befragungen bzw. Gerichtsprotokolle oft eine detaillierte Schilderung des Ablaufes einzelner Bräuche und Handlungen. Quellen lokaler Alltagsorganisation werden so zu bedeutsamen kulturgeschichtlichen Zeugnissen, die, wenn sie in ihrer Fülle (das macht aus finanziellen Gründen die Bearbeitung so schwer) ausgewertet werden, qualitative Analysen ermöglichen.

Aus einer solchen Erschließung der Kleinquellen speziell nach kulturwissenschaftlichen Fragen und andererseits eine Auswertung der vorhandenen Studien in einer multiperspektivischen und qualitativen Quellenanalyse ließe sich eine Quelleninterpretation im Sinne der volkskundlichen Lebensraumforschung erreichen. Diese Ethnologie der spezifischen Umgangsweisen und Wertungen wird eine symbiotische Darstellung der Lebenszusammenhänge, gesellschaftlichen Interaktionen und Brüche ermöglichen. Ein vielfältigeres Geflecht von kulturellen Bedingtheiten und gesellschaftlichen Bewegungen wird sich dadurch eröffnen. Die Arbeiten von Alfred Stefan Weiß und Richard Apfelauer etwa weisen auf vielfältige überregionale Einflusssphären, auf unterschiedlichste Haltungen der Intellektuellen zur Aufklärung hin. Daneben wird deren ambivalente Haltung zwischen dem Streben nach Intellektualisierung, Toleranz und einem neuen Gesellschaftsvertrag sowie den standesspezifischen Machtinteressen und Instrumentalisierungen ersichtlich.[1452]

Die Literatur der nachfolgenden Jahrzehnte dagegen zeigt eine Umkehr im Denken der städtisch-gebildeten Schichten. Bereits vor der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die barocken Bräuche und Spiele von einer bildungsbürgerlichen Gesellschaft als „gute alte Zeit” verklärt und deren Relikte und Fortentwicklungen gesucht. Zillner schildert Ende des 19. Jahrhunderts mit dem bedauernden Unterton seiner Zeit die „letzten erhaltenen Volksbräuche”, beklagt die Veränderung der Sternsinger: „Ihre alten Lieder sind vergessen, sie helfen sich mit geist- und gemüthlosen neueren” oder erinnert sich an die einstigen Standestrachten: „Was war das noch für ein mannigfaltiges und farbenreiches Bild zur Zeit des letzten regierenden Erzbischofs Hieronymus beim Huldigungsfestzug, ... Andere Zeiten, andere Sitten! Kaum unterscheidet sich der Herr von dem Diener, die Frau von der Magd ...”[1453]

8.7.10. Resümee

Als Resümee ist zu sagen, dass die Salzburger Reformen wesentlich weitreichender waren, als jene in den habsburgischen Erblanden, da durch weniger starke jesuitische und dominikanische Strukturen die Reformen nicht so vehement bekämpft worden waren wie in den Erblanden. Zudem war offenbar Salzburg besser mit aufgeklärten und gut ausgebildeten Geistlichen versehen, die die Reformen mittrugen, vermutlich erläuterten und nicht zu Protest dagegen aufriefen wie etwa in vielen steirischen Orten. Durch das Fehlen dieser starken Ordensstrukturen und Ordensschulen, ebenso wie durch das Fehlen eben der dorthin tendierenden bildungsbürgerlichen Gesellschaft kam es in Salzburg kaum zu einer vollen Rücknahme der Reformen und zu einem Wiederaufleben des Barockkatholizismus wie in Graz oder Wien. Allerdings veränderten sich einzelne Elemente – etwa die Teufel aus dem Nikolausspiel und die „Schiachen” (hässlichen Masken) aus den Faschingsläufen zu neuen Formen der Volksbräuche – etwa zu Krampus-(Perchten-)läufen. Das Ende des Erzbistums 1815/16, die Abwanderung der letzten Intellektuellen und die wirtschaftlichen Nöte des Landes sind dafür wohl auch ganz wesentlich heranzuziehen, denn auch dadurch wurde ein fortschreitendes Bildungsniveau und eine Internationalisierung in den Alltagsbereichen verhindert.

Damit bedeuteten die Reformen des Erzbischofs Hieronymus Graf Colloredo auch ein tatsächliches Ende der barocken Frömmigkeit und vieler mit ihr verbundener Andachtsformen. Allerdings kam es in Salzburg zu einem interessanten Abgleiten von Brauchteilen und -aspekten in die Privatsphäre der Häuser und nächtlichen Gassen. „Volksbräuche” entstanden daraus bzw. vorhandene wurden angereichert und entwickelten sich eigenständig weiter. Diese wurden in der Mitte des 19. Jahrhunderts wieder von der bildungsbürgerlichen Gesellschaft als Altertümer der „Gebirgsbewohner“ entdeckt, von den frühen Ethnographen und Anthropologen als Relikte naturkultischen Glaubens eingestuft und zu Ende des Jahrhunderts von Brauchtumsvereinen und Heimatschutzbewegung als nationale Eigenheiten entdeckt, gefördert, überarbeitet und reglementiert. In der NS-Zeit instrumentalisiert und dementsprechend neu gedeutet, entzog sich vieles einer kulturwissenschaftlichen Untersuchung. Anstöße zu einer neuen Sichtweise kamen und kommen seit dem Ende der 1950er Jahre aus der Schule der historischen Quellenforschung in München, die etwa die vielfältigen Formen des Karwochenratschens in Salzburg aus der „heidnischen” Deutung herausrissen und ihre Entstehung im Umkreis der Laufener Jesuiten für Salzburg erläuterten.[1454]

Mit der Methodenvielfalt und dem multifunktionellen Vorgehen der heutigen Volkskunde und interdisziplinärer Zusammenarbeit sind daher in einer Verbindung historischer Quellenarbeit und kulturwissenschaftlicher Methoden wichtige neue Erkenntnisse zur Verflechtung der religiösen Andachtsübungen mit späteren „Volksbräuchen” zu erwarten.



[1354] [Topitsch 1990], spez. S. 14f.; dort zitiert: Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. 4. Aufl. Tübingen 1956, S. 258f. Wichtig zum Vergleich sind die Theorien folgender Autoren: [Soeffner 1992b], S. 166ff.; [Geertz 1983]; [Goffman 1982], S. 273–276; [Bourdieu 1982], S. 127ff.; [Kammerhofer-Aggermann/Keul 2000b].

[1355] Pufitsch-Weber, Margit: Erfassung der Votivbilder, Mirakelbücher und Anliegenbücher der Wallfahrten Maria Plain (speziell 1750–1781; bis 1920) sowie Maria Kirchenthal (1750–1920). Die Arbeit wurde im Rahmen eines Werkvertrages als Quellenaufnahme und Bearbeitung für das Werk „Frauenquellenkatalog” (Arbeitstitel) von Mai- August 1992 durchgeführt und floss in das Werk [Mazohl-Wallnig 1995] ein. Die detaillierten Ergebnisse der Quellenarbeit sind im Archiv des Salzburger Landesinstituts für Volkskunde (SLIVK) als Konvolut Frauenquellenkatalog erfasst.

[1356] Gedenkbüchlein der Fronleichnamsbruderschaft in der St. Jakobs-Pfarrkirche zu Unken. Salzburg 1875, S. 3–8.

[1357] [WeißASt 1999b]; [WeißASt 1993] sowie eine Fülle von Aufsätzen von Alfred Stefan Weiß zu Teilthemen der Colloredozeit in Salzburg Archiv (Schriftenreihe des Vereines Freunde der Salzburger Geschichte) und anderen Periodiken sowie die in Arbeit befindliche Habilitation.

[1358] [WeißASt 1998a], bes. S. 181f.

[1360] [Colloredo 1782], S. 71. Herrn Dr. Hahnl ist für die Arbeitskopie für das Salzburger Landesinstitut für Volkskunde (SLIVK) zu danken.

[1361] [Lürzer von Zehendthall 1802], S. 112f; heute kommt ein/e ArbeitnehmerIn in Österreich bei 25 Urlaubstagen und freien Samstagen und Sonntagen auf maximal 143 arbeitsfreie Tage, wenn alle gesetzlichen Feiertage auf einen Arbeitstag fallen.

[1362] [Kammerhofer-Aggermann 1982]: Die Grazer Bruderschaftsrechnungen zeigen den ungeheuren Aufwand und die ständige Überschuldung bürgerlicher Bruderschaften.

[1363] [Kammerhofer-Aggermann 1982]: die Akten zur einwöchigen Stadtwallfahrt nach Mariazell zeigen, dass Fernwallfahrten viele Aspekte heutiger Single-Reisen enthielten: Partnersuche, freizügigeres Sexualverhalten, Geselligkeit und Gasterei etc.

[1364] [FischerFJ 1963]; die S. 119–121 nennen die Originaltexte aus den Salzburger Hofratsprotokollen, S. 112 f: u.a. 1750 Unken.

[1365] [FischerFJ 1963]: Hofgerichtsbefehl 17.2.1730. Vgl. [Pirckmayer 1896].

[1367] [Adrian 1924], S. 61–70, bes. S. 63f.; vgl. [FischerFJ 1963]; [Schuhladen 1984].

[1369] Protokoll der kaiserlich-königlichen Landesfürstlichen Gesetze und Verordnungen aus dem Archiv der Propstei und Hauptstadtpfarrkirche Zum Heiligen Blut in Graz. 22 Sammelbände 1729–1791. Steiermärkische Landesbibliothek Graz, LB-C7501.III., Bd. 1 1770–1782 und LB-C505.562.III. Darin enthalten sind u.a. auch Circulare, Normen und Patente Maria Theresias in Religionssachen für die Erblande sowie die Josephinischen Verordnungen In Publico Ecclesiasticis von 1782–1791. Bd. 1–8, LB-C68.063.III.

[1371] Zit. nach [WeißASt 1998a], bes. S. 186: [Hammermayer 1993].

[1372] [WeißASt 1998a], bes. S. 187; [Colloredo 1782], S. 71: 5. Hirtenbrief, 1782. Protokoll der kaiserlich-königlichen Landesfürstlichen Gesetze und Verordnungen aus dem Archiv der Propstei und Hauptstadtpfarrkirche Zum Heiligen Blut in Graz. 22 Sammelbände 1729–1791. Steiermärkische Landesbibliothek Graz, LB-C7501.III., LB-C505.562.III. und LB-C68.083.III.

[1374] [Waltner 1982], S. 33 und S. 54ff; Zitate aus: Göth'sche Serie. Steiermärkisches Landesarchiv, Göth 38 Schuber. Die Serie enthält die „Frageentwürfe an sämmtliche steyermärkische Werbbezirke ...”, die unter Erzherzog Johann 1810/11 an Kreisämter und Bezirksobrigkeiten verteilt wurden, deren Beantwortung, sowie die von Georg Göth in den folgenden Jahrzehnten erweiterten Umfragen und Beschreibungen.

[1375] [Apfelauer 1984], bes. S. 74f.

[1376] [WeißASt 1999b], bes. S. 279.

[1377] [WeißASt 1999b], bes. S. 280.

[1378] Protokoll der kaiserlich-königlichen Landesfürstlichen Gesetze und Verordnungen aus dem Archiv der Propstei und Hauptstadtpfarrkirche Zum Heiligen Blut in Graz. 22 Sammelbände 1729–1791. Steiermärkische Landesbibliothek Graz, LB-C7501.III., Bd. 1 1770–1782 und LB-C505.562.III. Darin enthalten sind u.a. auch Circulare, Normen und Patente Maria Theresias in Religionssachen für die Erblande sowie die Josephinischen Verordnungen In Publico Ecclesiasticis von 1782–1791. Bd. 1–8, LB-C68.063.III. Patent Maria Theresias für die Erblande, 1754.

[1379] [Schöttl 1939], S. 20–23.

[1381] [Hübner 1792]; [Hübner 1793]; hier: Bd. 2, S. 381.

[1385] [Hübner 1792]; [Hübner 1793]; hier: Bd. 2, S. 381.

[1386] [Colloredo 1782], S. 71: 5. Hirtenbrief, 1782.

[1387] [Colloredo 1782], S. 3–9: 1. Hirtenbrief 1782.

[1388] [Colloredo 1782], S. 10–19: 2. Hirtenbrief, S. 20f: „Kopia” dazu.

[1389] 38 Stadtpfarrarchiv Zum Heiligen Blut in Graz, Auszug aller von Maria Theresia erlassenen Patente in Religionssachen an das Bauernvolk zwischen 1752–1778 erstellt vom Stadtpfarrer 1778.

[1390] Ausgaben für Benediktionen finden sich u.a. in der Bruderschaftsrechnung der Corporis-Christi-Bruderschaft in Salzburg, z.B. vom 10.3.1620–10.6.1621, Salzburger Konsistorial Archiv (AES), Faszikel 23/102: vermehrte Ausgaben für alle an Umgängen, Messen und Segen beteiligten Personen für die Monate März und April.

[1391] [Zedler 1732]. Bd. 1, Sp. 107–111, bes. Sp. 110.

[1392] [Schöttl 1939], S. 172–176.

[1394] [Colloredo 1782], S. 22–31: 3. Hirtenbrief.

[1397] 46 Protokoll der kaiserlich-königlichen Landesfürstlichen Gesetze und Verordnungen aus dem Archiv der Propstei und Hauptstadtpfarrkirche Zum Heiligen Blut in Graz. 22 Sammelbände 1729–1791. Steiermärkische Landesbibliothek Graz, LB-C7501.III., Bd. 1 1770–1782, LB-C505.562.III. und LB-C68.063.III.

[1398] Protokoll der kaiserlich-königlichen Landesfürstlichen Gesetze und Verordnungen aus dem Archiv der Propstei und Hauptstadtpfarrkirche Zum Heiligen Blut in Graz. 22 Sammelbände 1729–1791. Steiermärkische Landesbibliothek Graz, LB-C7501.III., Bd. 1 1770–1782 und LB-C505.562.III. Darin enthalten sind u.a. auch Circulare, Normen und Patente Maria Theresias in Religionssachen für die Erblande sowie die Josephinischen Verordnungen In Publico Ecclesiasticis von 1782–1791. Bd. 1–8, LB-C68.063.III: In Publ. Eccl., Bd. 2 bis 1783, Bd. 3. 1784, Bd. 6. 1787.

[1403] Ausgaben für Benediktionen finden sich u.a. in der Bruderschaftsrechnung der Corporis-Christi-Bruderschaft in Salzburg, z.B. vom 10.3.1620–10.6.1621, Salzburger Konsistorial Archiv (AES), Faszikel 1/103, Briefkonzept des Bruderschaftsverwalters und -Kaplans Johann Dismas Pauernfeindt, o.D., o.Adr., (abgelegt im Briefwechsel mit dem Konsistorium zw. 23.6.1785 und der darauf folgenden Antwort des Konsistoriums vom 5. September 1785), Punkt 7f. – Ausgaben für Benediktionen finden sich u.a. in der Bruderschaftsrechnung der Corporis-Christi-Bruderschaft in Salzburg, Salzburger Konsistorial Archiv (AES), Faszikel 1/103, Ansuchen desselben für die über Stiftungen bezahlten Choralsänger; Unter 10. Juli 1786 wurde dieses und ein Ansuchen um Entschädigung der Mesner und Kirchensänger abgelehnt. Die Kapelle der Corporis Christi oder Rothen Bruderschaft im Kaiviertel beschreibt Hübner; sie enthielt ein Hauptaltarbild von Santino Solari und an einem Seitenaltar einen Gekreuzigten von Rottmayr. 1788, offenbar im Zuge der Reformen, wurde die Kirche umgestaltet: [Hübner 1792], S. 265ff.

[1405] [HutterE 1989]; noch 1751 suchte etwa der Vikar von Scheffau um die Errichtung eines Heiligen Grabes an, das in den Beschreibungen als kolossales Grab-Gerüst des 18. Jahrhunderts erscheint.

[1406] [Kammerhofer-Aggermann 1990a], hier S. 281 dort zitiert: Ausgaben für Benediktionen finden sich u.a. in der Bruderschaftsrechnung der Corporis-Christi-Bruderschaft in Salzburg, z.B. vom 10.3.1620–10.6.1621, Salzburger Konsistorial Archiv (AES), Faszikel 1/103, Rechnungsbücher CC.-BR.

[1407] [Kammerhofer-Aggermann 1990a]. Ein solcher „Engel mit blechernen gemahlenen Flügeln, wie selber neben dem Hochwürdigen Gut mit der Klingel am Fronleichnamstage mitgeht”, findet sich in [Prodinger/Heinisch 1983], Taf. 20 und Kat. Nr. 51.

[1408] [MartinF 1928], S. 51–68. Haslberger war laut Weiß gegen die Aufklärung eingestellt; er war Chronist und Pfarrer von Thalgau: In: [WeißASt 1993], S. 42.

[1410] [Hübner 1793], S. 28, S. 338 und 315.

[1412] [Kammerhofer-Aggermann 1990a], S. 278f. Ausgaben für Benediktionen finden sich u.a. in der Bruderschaftsrechnung der Corporis-Christi-Bruderschaft in Salzburg, z.B. vom 10.3.1620–10.6.1621, Salzburger Konsistorial Archiv (AES), HS 11/100 Protocollum und Faszikel 1/103, 1/104, 23/102, 22/56 Rechnungsbücher der Christi-Fronleichnams-Confraternität 1605 (Sic, fälschlich) – 1785. Eine Abbildung der Kutten befindet sich in: [Prodinger/Heinisch 1983], Taf. 6, 10, 14–23, 32, 35, 42, 44–48, 54, 67 und Kommentare S. 154–177 zeigen Ornate, Uniformen und spezielle Trachten, die bei kirchlichen bzw. staatlichen Aufzügen bzw. für „Volksbräuche” um 1770 in Salzburg gebräuchlich waren. [Hübner 1793], S. 392, 396: nennt die Farben der 1786 abgeschafften Prozessionskutten der Salzburger Bruderschaften.

[1417] Protokoll der kaiserlich-königlichen Landesfürstlichen Gesetze und Verordnungen aus dem Archiv der Propstei und Hauptstadtpfarrkirche Zum Heiligen Blut in Graz. 22 Sammelbände 1729–1791. Steiermärkische Landesbibliothek Graz, LB-C7501.III., Bd. 1. 1770–1782 und LB-C505.562.III. Darin enthalten sind u.a. auch Circulare, Normen und Patente Maria Theresias in Religionssachen für die Erblande sowie die Josephinischen Verordnungen In Publico Ecclesiasticis von 1782–1791. Bd. 1–8, LB-C68.063.III.: 1782, 22. Februar, In Publ. Eccl., Bd. 1, Nr. 80: Hirtenbriefe der Bischöfe über die Einstellung von Missbräuchen haben bei den Landesstellen zur Einsicht vorgelegt zu werden.

[1418] [Gaurek 1998] Hauptquelle dazu war die oben erwähnte, von Erzbischof Colloredo begonnene Reform SLA, R XXXIX/1–4, Schuber 390: Erhebung der Zustände der Bienenzucht über die Pfleger des Landes im Jahre 1785 über ein vorgegebenes Fragenregister.

[1423] [Neuhardt 1982], S. 44: sowie ausgewiesene Anzahl der Wallfahrten.

[1424] [Neuhardt 1982], S. 42–44; [Hübner 1792], S. 317. Die barocken Wallfahrten, ihre Heiltümer und ihren Zuzug weist auch aus: [Gugitz 1958]. Bd. 5. Oberösterreich und Salzburg.

[1426] [KochMat 1846], S. 513, 527.

[1432] [Weiß 1998a], S. 182f.

[1433] [Spaur 1800]. Bd. 2, S. 88f.

[1434] [Zedler 1732]. Bd. 31. s.v. Religion, S. 443–466, spez. S. 66, sowie 458f. und 453.

[1435] [WeißASt 1998a], S. 179–203, bes. S. 182.

[1438] [Koch 1846], S. 183.

[1441] Zitiert nach: [WeißASt 1998a], S. 179–203, bes. S. 182: [Riesbeck 1784], S. 118–164.

[1442] [KochMat 1846], S. 546f, S. 183, S. 185; [WeißASt 1993], S. 43: Nennt Riesbeck einen Absolventen der Salzburger Universität, aus Mainz gebürtiger Reiseschriftsteller; er schrieb seine „Briefe an seinen Bruder in Paris”.

[1443] [Colloredo 1782], S. 102: 5. Hirtenbrief, 1782.

[1444] [Colloredo 1782], S. 102: 5. Hirtenbrief, 1782.

[1452] [Apfelauer 1984], bes. 71ff.

[1453] [Zillner 1889], S. 440 und 430.

[1454] [MoserH 1985b], S. 150; [MoserH 1956], S. 81f.

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