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4.2. Von der Bruderschaft bis zum Musikverband (Günther Noll)

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4.2.1. Zur Entwicklung des organisierten Laienmusizierens

„Laienmusizieren“, auch häufig als „Amateurmusizieren“ bezeichnet, hat nichts mit „Dilettantismus“ zu tun, sondern zeigt lediglich an, dass Musik nicht hauptberuflich ausgeübt wird. Die Ansprüche in der Musizierpraxis sind heute sehr hoch, sodass Laienmusiker dem Vergleich mit Berufsmusikern standhalten. Der Konzertbetrieb wird, bis auf die sehr kleine Zahl von Berufschören, ausschließlich von Laienchören bestritten.

Organisierte Formen des Laienmusizierens, d. h. durch Ordnungen oder Satzungen geregelte Musikgruppierungen, bildeten sich seit dem 13. Jahrhundert mit den „Kalandbruderschaften“ heraus. Sie hatten sich zur Aufgabe gemacht, den Kirchensängern bei der Musik im Gottesdienst behilflich zu sein. Gleichzeitig verfolgten sie eine Reihe sozialer Ziele (Armenunterstützung, Hilfe bei Begräbnissen) und pflegten die Geselligkeit. Musikalische und soziale Ziele verfolgten in gleicher Weise seit dem 15. Jahrhundert die „Kantoreien“ sowie „Adjuvantenvereine“ (Adjuvant = Helfer).

Meistersinger, Bergsängerbanden, „Collegia musica“ und schließlich Musikvereine sowie Konzertgesellschaften übernahmen Anteile am öffentlichen Musikleben, sodass immer größere Bevölkerungskreise angesprochen wurden und musikalische Bildung erwerben konnten. Man kann von einem Demokratisierungsprozess von Musik durch das Bürgertum sprechen. Aus den Musikvereinigungen entstanden später die Berufsorchester und Berufschöre. Nach einer 800-jährigen Geschichte bildet das Laienmusizieren, in großen Musikverbänden organisiert, nicht nur einen integrativen Bestandteil der Musikkultur unserer Zeit, sondern zugleich eine eigenständige Teilkultur mit vielfältigen Ausprägungen.

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