HIER gelangen Sie zur Langtext-Version dieses Beitrags.
Die österreichische Verfassung garantiert allen Menschen die Freiheit, sich mit anderen zusammenzuschließen, einen Verein zu gründen und einem Verein anzugehören. Hauptsächliche Rechtsquelle für die Gründung von Vereinen ist das Vereinsgesetz 2002 welches ab 1. Juli 2002 an Stelle des Vereinsgesetzes 1951 gilt. Ein Verein ist „ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit“.[8]
Der Mensch bewegt sich in der modernen Gesellschaft gleichzeitig in mehreren sozialen Systemen: in der Kern- oder erweiterten Familie, im zwanglosen Freundeskreis oder in der Peergroup, in Arbeits- und Ausbildungsbeziehungen und in der Freizeit- und Massenkommunikation. Zu den menschlichen Grundbedürfnissen („basic needs“) zählt das Streben nach Anschluss, Zugehörigkeit und sozialem Kontakt.[9] Psychologische Studien ergaben, dass sich ehrenamtlich tätige Personen in allen Lebensbereichen zufriedener einschätzen und Fragen nach dem Lebenssinn positiver beantworten.[10]