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Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Heimat auf den Ort bezogen, in den der Mensch hineingeboren wird, wo die frühen Sozialisationserlebnisse[6] stattfinden, wo Identität, Charakter, Mentalität, Einstellung und schließlich auch Weltauffassung geprägt werden.
Grundlegend kommen dem Begriff Heimat eine äußere (Erfahrungsraum) und eine innere (Gefühle, Einstellungen) Dimension zu, die ihm eine gefühlsbetonte, ästhetische und nicht zuletzt ideologische Komponente verleihen. Der Begriff kann auch spätere „Beheimatung“ im Erwachsenenalter als geistige, kulturelle, sprachliche und politische Heimat bezeichnen.
In ethnologischer und anthropologischer Hinsicht spiegelt Heimat zunächst das Bedürfnis nach Orientierung wider, nach einem Territorium, das für die eigene Existenz Identität, Stimulierung und Sicherheit bieten kann. In soziologischer Hinsicht steht Heimat im Gegensatz zur Fremde und trägt zum Aufbau einer Gruppenidentität bei. Der Begriff „Heimat“ hat historische Entwicklungen durchlaufen, die selbst wieder historische, soziale und psychische Prozesse aufzeigen.
Die rechtlich relevante Bedeutung bringt den Begriff Heimat in Zusammenhang mit Besitz von Haus und Hof. Die relativ enge Bindung an Eigentum und Besitz zeigt sich unter anderem in den Bestimmungen zum Heimatrecht, das in Österreich, unterbrochen durch die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich, von 1918 bis 1945 bestanden hat.
Das 1945 erlassene Staatsbürgerschaftsgesetz kennt nur mehr eine einheitliche Staatsbürgerschaft, aber keine Landesbürgerschaft und kein Heimatrecht. Das Salzburger Landes-Verfassungsgesetz von 1999 bestimmt, dass Salzburger LandesbürgerInnen jene österreichischen StaatsbürgerInnen sind, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
Erst die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ vom 10. Dezember 1948, die das Recht der Rückkehr in die jeweils eigene Heimat fordert, koppelt das Heimatrecht an die Existenz der Person und nicht mehr an die besondere Rechtslage eines Ortes oder an das Vorhandensein eines Besitzes. Bis heute ist das Heimatrecht als Wohnsitzfreiheit und Freizügigkeit der Person im europäischen und österreichischen Grundrechtssystem umfassend verankert.
Die Zusammenhänge in Gesellschaft und Politik werden immer abstrakter. Das Interesse größerer Bevölkerungsgruppen für die eigene Lebenswelt steigt zunehmend. Dies schlägt sich auch auf den Heimatbegriff nieder. Heimat wird nicht länger als romantisch verklärtes, auf die Vergangenheit bezogenes Gefühl wahrgenommen. Heimat wird als „konkrete Utopie“, als anzustrebende Ordnung einer Gemeinde oder einer Landschaft verstanden.
Zeitgenössische Heimatforscher weisen darauf hin, dass Heimat nicht als passive Hinnahme von Gefühlslagen aufgefasst werden muss. Vielmehr soll Heimat zu einer praktischen und aktiven Auseinandersetzung um die Gestaltung menschenwürdiger Verhältnisse führen. Heimat wäre demnach nicht lokal begrenzt und rückwärtsgewandt, sondern enthielte auch die Dimension einer „mobilen Heimat“ und einer offenen Struktur, die sich auf Austausch mit „dem Fremden“ und dessen Eingliederung bezieht.
Die Heimat ist ein Teil von uns selbst. Sie ist nicht nur natürliche Umwelt, sondern auch die von Menschen in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft. Dabei können Bräuche das Heimatbewusstsein stärken. Bräuche geben den Menschen die Möglichkeit und die Struktur, aus dem Alltag herauszutreten, um sich Zeit zu nehmen für das Feiern in der Gemeinschaft. Dies ist in einer Zeit der Massenkonsumkultur mit ihrer Einheitlichkeit und Austauschbarkeit von besonderer Bedeutung für die eigene Identitätsfindung.
Bei einer im Jahr 2003 in 13 Regionen (einschließlich Stadt und Land Salzburg) durchgeführten Umfrage gaben 97 Prozent der Teilnehmer im Lungau an, stolze Salzburger zu sein und gerne in ihrer Heimat zu leben. Im Vergleich mit anderen Bundesländern wurde Salzburg ein hoher Stellenwert eingeräumt und die Erhaltung der Lebensqualität auch in der Zukunft erwartet.
Ein Salzburger Heimatbewusstsein hat seine Grundlagen nicht nur in der landesgeschichtlichen Entwicklung vom hochfürstlichen Erzstift über das kaiserliche Kronland bis zum heutigen Bundesland, sondern auch in den Sitten und Bräuchen der in Salzburg lebenden Menschen.
Für den Bereich von „Heimat- und Brauchtumspflege“ entwickelte sich aufgrund des Heimatbewusstseins in Salzburg eine ständige Kulturarbeit . Diese findet sich in der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung mit deren Zuständigkeit für das Landesarchiv, das Landespressebüro, die Salzburger Kulturschätze, das Landesinstitut für Volkskunde, die Erwachsenenbildung, das Musikschulwesen, den Ortsbildschutz, die Altstadterhaltung, die Landesplanung und Raumordnung, die Kulturbetriebe und Museen und die Erhaltung des kulturellen Erbes und der Volkskultur wieder.
Staaten und Bundesländer repräsentieren sich nach innen wie nach außen durch öffentliche Symbole, wie Wappen, Fahne und Hymne. Durch solche Symbole wird ein Staat als solcher erkennbar. Hoheitliches Handeln als Ausdruck der Souveränität wird möglich.
Die Auswahl dieser Symbole lässt Rückschlüsse auf das Selbstverständnis, die Geschichte oder auch die Brüche mit der Geschichte eines Staates zu. Häufig sind die Symbole der Länder auch in den jeweiligen Verfassungen verankert und gesetzlich geschützt.
Während Wappen und Fahne oft eine lange wechselvolle Geschichte haben, wurden die Hymnen unseres Staates und seiner Bundesländer erst im 20. Jahrhundert eingeführt. Sie entsprechen dem Genre „Heimatlied“, das im 19. Jahrhundert entstanden ist. Sie zählen zum Unterrichtsstoff der Schulen und haben Identifikatorfunktion. Die Rezeption der Landeshymnen beschäftigt seit Jahren die Öffentlichkeit.
Zu den Symbolen der Republik Österreich gehören das Bundeswappen, die aus den Staatsfarben Rot-Weiß-Rot gebildete Staatsfahne, die Staatsflagge mit dem Bundeswappen, das Staatssiegel (Bundeswappen mit der Umschrift „Republik Österreich“), der Nationalfeiertag (Erinnerung an Souveränität und Neutralität; Neutralitätserklärung am 26. Oktober 1955) und die Bundeshymne (Artikel 8a des Bundes-Verfassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt 350/1981).
Die österreichische Bundeshymne „Land der Berge, Land am Strome“ wurde am 25. Februar 1947 offiziell eingeführt, ihr Text (1947) stammt von Paula von Preradović, die Melodie wurde von Max Schönherr nach dem Bundeslied der Freimaurer (1791) von Wolfgang Amadeus Mozart bearbeitet.
Am 8. Mai 1919 beschloss die konstituierende Nationalversammlung mit dem „Gesetz über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutsch-Österreich“ das Wappen. Es bestand verändert im Ständestaat, war im Nationalsozialismus (1938–45) verboten und wurde 1945 wieder eingeführt. Die österreichischen Landesfarben Rot-Weiß-Rot wurden, im Rückgriff auf die Farben Herzog Friedrich des Streitbaren (1230–46), am 31. Oktober 1918 vom Staatsrat als Staatsfarben beschlossen. Die Verleihung der Bundes- bzw. Landeswappen an private Personen bzw. Betriebe ist gesetzlich geregelt.
Neben den offiziellen Symbolen existieren viele inoffizielle Symbole, z. B. der Donauwalzer.
Die Salzburger Landessymbole sind im Artikel 8 des geltenden Landes-Verfassungsgesetzes genannt als das Landeswappen, die Landesfarben Rot-Weiß und das Landessiegel, bestehend aus dem Landeswappen mit der Umschrift „Land Salzburg“. Dazu gehört auch die Landeshymne.
Das spätere Erzstifts- und heutige Landeswappen erscheint erstmals auf einem Pfennig Erzbischofs Rudolf von Hohenegg (1284–1290) und in der „Züricher Wappenrolle“ aus dem 14. Jahrhundert. Die Festsetzung der Wappen dürfte im 13. Jahrhundert geschehen sein. Die Landesfarben dürften im 16. Jahrhundert entstanden sein, der Fürstenhut weist auf die Geschichte Salzburgs im frühen 19. Jahrhundert hin.
Die heute gültigen Landesfarben Rot-Weiß wurden im Landesverfassungsgesetz vom 16. Februar 1921, in der Fassung des Landesgesetzblattes Nr. 11 aus 1931 festgelegt. Die Landesfahne besteht aus zwei horizontalen Balken, der obere rot, der untere weiß. Die Salzburger Flagge enthält zudem das Landeswappen.
Die Verwendung des Landeswappens steht nur den Organen, Ämtern und Einrichtungen des Landes zu. Als besondere Auszeichnung kann aber die Führung des Landeswappens an Firmen oder Personen als Auszeichnung per Bescheid verliehen werden. (Salzburger Landeswappengesetz 1989, Landesgesetzblatt Nr. 89, Landesgesetzblatt Nr. 42/1990)
Die Salzburger Landeshymne „Land uns’rer Väter“ wurde am 24. Mai 1928 vom Landtag beschlossen. Ihre Melodie stammt von Ernst Sompek, der Text von Anton Pichler. Anlässlich der Eröffnung nach der neuen Landesverfassung im November 1934 wurde die Melodie der Landeshymne in die Walze des Salzburger Glockenspieles eingesetzt.
Der Textdichter der Salzburger Landeshymne, Anton Pichler (1874–1943) war Priester, Kooperator von Gnigl (1897–1903), Religionslehrer (1903–1923) und für „Eigenheim-Bewegung Wüstenrot“ tätig. Er wurde mehrfach als Heimatdichter preisgekrönt.
Der Komponist der Salzburger Landeshymne, Hauptschuldirektor Ernst Sompek (1876–1954) war auch 29 Jahre Chormeister der Salzburger Liedertafel 1928 brachte der Komponist die Landeshymne in drei Ausgaben heraus.
Die Bayernhymne „Gott mit dir, du Land der Bayern“ war seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebräuchlich und wurde mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 3. März 1953 zur Hymne des Freistaats erhoben. Sie ist, wie auch einige andere Hymnen gesetzlich gegen Verunglimpfung geschützt (Paragraph 90a StGB).
Land unsrer Väter, lass' jubelnd dich grüßen, Garten behütet von ew'gem Schnee,
dunkelnden Wäldern träumend zu Füßen friedliche Dörfer am sonnigen See.
Ob an der Esse die Hämmer sich regen oder am Pfluge die nervige Hand,
Land unsrer Väter, dir jauchzt es entgegen: Salzburg, o Salzburg, du Heimatland!
Land unsrer Väter, dir jauchzt es entgegen: Salzburg, o Salzburg, du Heimatland.
Wie aus des Ringes goldenem Reifen funkelt der Demant, der Wunderstein,
grüßt aus der Hügel grünendem Streifen Salzburg, die Feste im Morgenschein.
Und wenn die Glocken den Reigen beginnen rings von den Türmen vergangener Zeit,
schreitet durch einsamer Straßen-Sinnen Mozart und seine Unsterblichkeit.
Sollten die Länder der Welt wir durchwallen, keins kann, o Heimat, dir werden gleich.
Mutter und Wiege bist du nur uns allen, Salzburg, du Kleinod von Österreich.
Scholle der Väter, hör' an, wir geloben, treu dich zu hüten den Kindern als Pfand!
Du, der in ewigen Höhen da droben, breite die Hände und schirme dies Land!