Startseite: Bräuche im Salzburger LandFolge 1: Im Winter und zur WeihnachtszeitFolge 2: Vom Frühling bis zum HerbstBegleitheft (in Arbeit)ZitierempfehlungVolltextsucheHilfe

Salzburgische Hochzeits=Gebräuche (Alois Joseph Hammerle)

Kommentar von Ulrike Kammerhofer-Aggermann:

Der Autor Alois Joseph Hammerle

Alois Joseph Hammerle weist sich am Titelblatt als „k.k. Bibliothekar der Landes= und Studien=Bibliothek, Besitzer des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone, der Tiroler Landesvertheitigung=Medaillen vom Jahre 1848 und 1866, der Kriegsmedaille von 1873, Mitglied mehrerer Vereine etc., d. Z. [Anm. Kammerhofer: derzeit] Gemeinderath der k.k. Kronlandes=Hauptstadt Salzburg.“ aus.

Das Büchlein im Oktavformat wurde zum Preis von 20 Kreutzern Österreichischer Währung bzw. Münze bzw. 40 Pfennig Reichs-Währung „in Commission durch alle Buchhandlungen“ angeboten.

Der Autor bot über den Umschlug weitere von ihm selbst verfasste Werke an, nämlich:

  • „Chronik des Gesanges und der Musik in Salzburg. Beiträge etc. Salzburg 1873–76. 8˚ I.–IV. Heft [Anm. Kammerhofer: Oktavformat]; das Heft mit 5 Bogen zu 1 fl.Oe. W. oder 2 Mark. (Fortsetzung folgt.)“.

  • „Mozart und einige Zeitgenossen. Neue Beiträge für Salzburgische Geschichte, Literatur und Musik etc. Salzburg 1877, [Anm. Kammerhofer: Oktavformat] 96 Seiten; 50 kr. Oe. W. oder 1 M. R.=M.“

Das Buch und sein Autor

Die Broschüre „Salzburgische Hochzeits=Gebräuche“ stellt nicht nur eine Sammlung der Salzburger Hochzeitsbräuche des gesamten 19. Jahrhunderts dar, sie ist darüber hinaus eine schöne Literatursammlung zur ethnografischen Literatur über Salzburg und nennt Zeitungs-, Zeitschriften- und Kalenderbeiträge, die heute nicht mehr einfach auffindbar wären.

Darüber hinaus ist es Spiegel der ethnografischen Begeisterung des 19. Jahrhunderts, die in der Fülle der genannten Quellen, im Stile des Werkes, in der detaillierten Schilderung aller regionalen Unterschiede (und seien sie auch noch so gering) der Hochzeitsbräuche zum Ausdruck kommt.

Der Autor als „k.k. Bibliothekar der Landes= und Studien=Bibliothek“ sowie als „Gemeinderath der k.k. Kronlandes=Hauptstadt Salzburg“, entstammt genau jenen Kreisen, die für Altertums- und Ethnografie-Forschungen zu jener Zeit prädestiniert waren. Einerseits gehört er zu einer bibliophilen Berufsgruppe, deren berufliche sowie private Interessen im Geschriebenen und häufig in der Ergründung der Geschichte liegen und damals vorrangig ethnografische Interessen entwickelten. Andererseits ist er Gemeinderat der Stadt Salzburg, die 1841/42 beschloss, ihre Interessen auf die Förderung der Bedeutung der Stadt zu lenken. Nach der Schleifung der Befestigungsanlagen, einer großzügigen Stadterweiterung und der Salzach-Regulierung hieß es in einer Denkschrift des Gemeinderates von 1861: „wurde der Ausbau der Stadt nach den Erfordernissen des Tourismus beschlossen“. 1861 war auch das bedeutsame Jahr, in dem Salzburg eigenständiges Kronland der Habsburger Monarchie wurde und sich der erste selbstständige Landtag konstituierte. So ist auch die 1879, also 18 Jahre danach noch immer hervorgehobene Bedeutung Salzburgs als „Kronlandes=Hautpstadt“ zu verstehen.

Dass einerseits Salzburg die Silberhochzeit des Kaiserpaares in vielerlei Aktivitäten zum Anlass nahm, sich als neues Kronland mit seinen Besonderheiten zu präsentieren ist vielfach bearbeitet worden. Ebenso war offenbar die k. k. Monarchie bereit, dem neuen Kronland Salzburg eine besondere Stellung einzuräumen. Im Kaiser-Jubiläumsfestzug in Wien waren neben dem historistisch von Makart gestalteten Wägen auch zwei Wägen mit der kaiserlichen Jagd enthalten, von denen einer vom Grafen Wiltschek geführt die ungarische Jagd und der zweite, vom Salzburger Landeshauptmann Graf Lamberg angeführt, die „moderne Hochgebirgsjagd“ am Beispiel der (unter anderen) Salzburger kaiserlichen Jägerschaft darstellte.[4986] Salzburg kam auch zugute, dass „das Alpine“ zu den Moden des 19. Jahrhunderts gehörte, ebenso wie die „Sommerfrische“ mit ihrem Faible für „die einfachen Naturkinder auf dem Lande“.

„Salzburger Gebräuche“

Das vorliegende Büchlein trifft alle diese Anliegen. Es bietet, auf die Silberhochzeit Bezug nehmend, nicht nur Historisches zum Thema Hochzeit, sondern ethnografische sowie romantische Bilder des Lebens auf dem Lande, die damals so beliebten „Lebens- und Sittenbilder“ aus dem Gebirge und eben eine ethnografische Übersicht über Salzburger „Gebräuche“.

Interessant ist für den Volkskundler nicht nur das Wort „Gebräuche“ an sich, sondern auch seine Anwendung. Der Autor fasst unter diesem Begriff in seiner Abhandlung nicht nur ländliche Sitten und Bräuche oder speziell bäuerliche zusammen, sondern er gibt auch etymologische Hinweise auf das Wort in verschiedenen Sprachen (der Deutschen, Polen, Kleinrussen, Tyroler, Czechen, Serben und Slovenen – sic!) im Vergleich verschiedener Sprachen und Dialekte, Salzburger Rechtsquellen, Vorschriften und Agenden zum Thema Hochzeit sowie einen Einblick in neueste bürgerliche Hochzeitsfeiern (Seite 59ff) oder den Umgang mit der dynastischen Hochzeit des Jahres 1879 wieder, die „Mit innigster Freude allenthalben in Stadt und Land … in patriotischer Weise gefeiert worden“ (Seite 65–68). Darunter ist unter anderem die Goldene Hochzeit des Bürgermeisters und Bankiers Alois Spängler und seiner Frau Therese (Seite 62–64) am 13. Jänner 1873 zu der von den Enkelkindern ein „Festspiel dargestellt in 12 Abtheilungen“ gehalten wurde, das im selben Jahr sogar in Salzburg veröffentlicht worden ist. Spängler war auch Mitglied der berühmten „Kassuppengesellschaft“, eines noblen Geselligkeitsvereines, der sein Stammlokal im Wirtshaus „Kassuppen“ in Maxglan hatte.

Hammerles Zugang ist, von der Sicht auf den Themenbereich, der heutigen Volkskunde als Europäischer Ethnologie sowie als vergleichende Quellenforschung sehr ähnlich, allerdings führt er zu anderen Ergebnissen, da ausschließlich die Beschreibung und Auflistung Ziel solcher Arbeiten des 19. Jahrhunderts war. Die soziale Differenziertheit der einzelnen Stände wird noch wahrgenommen, ist sie doch vielfach zu jener Zeit noch Selbstverständlichkeit im Alltag; sie wird aus dieser Selbstverständlichkeit heraus aber auch nicht näher bewertet oder erwähnt. Zweck solcher ethnografischer Beiträge waren damals auch weder wissenschaftliche noch sozialkritische Anliegen, sondern sie dienten in diesem Falle einerseits der Selbstdarstellung als Land mit Besonderheiten und Eigenheiten sowie der oberschichtlichen Ergötzung an Lieblingsthemen, wie Alpenwelt und Landleben.

Dem ganzen Büchlein, wie der Wahl des Wortes „Gebräuche“ ist keinerlei biologistisch-nationales Gedankengut zu entnehmen. „Gebräuche“ umfasst das in der Bevölkerung „Gebräuchliche“ und das im Text mehrfach erwähnte „Bräuche“ entspricht demselben Sinn (z. B. Seite 1). Die vielfach biologistisch gebrauchten und zur selben Zeit bereits immer wieder im Umkreis der nationalen „Quellenstrom- und Wurzelsucher“ verwendeten Begriffe „Volksbrauch“ und „Brauchtum“ kommen jedenfalls in der ganzen Broschüre nicht vor. „Die Sitten und Eigenthümlichkeiten der Völker“ (Seite 1) bzw. der „verschiedenen Völker und Nationen“ (Seite 2) besetzt Völker sowie Nationen als geografisch bzw. sprachlich ebenso wie politisch gebildete Gruppierungen und kennt noch nicht die biologistische Deutung bzw. Ableitung.

Ein gewisser, lehrhafter bzw. belehrender Zug im Sinne der Aufklärung ist dem Buche durchaus noch enthalten.

Zitate aus dem Buch

„Solche ‚Freudenfeste‘ und ‚Ehrentage‘ [Anm. Kammerhofer: die Hochzeiten] werden im Salzburgischen nach dem sinnreichen Ritus der katholischen Kirche festlich gehalten und dann im Volke durch verschiedene Gebräuche und leider auch Mißbräuche gefeiert; von ersteren werden manche nicht mehr so begangen, wie vor Jahren und von letztern sind die meisten abgestellt.“ (Seite 3)

„Derzeit werden bei Heiraten die kirchlichen Ceremonien beobachtet, wie sie in dem vom letztverstorbenen Fürsterzbischof Maximilian Josef im Jahre 1854 bestimmten Rituale Romano-Salisburgense S. 211–288 und rücksichtlich der ‚Jubelhochzeiten‘ [Anm. Kammerhofer: Jubiläen] S. 393–408 enthalten sind. [...] Eine andere und wohl noch viel interessantere Sammlung besaß der erzbischöfliche Kammerdirektor Ehrenbert Freiherr v. Mohl [Anm. Kammerhofer: Moll], dessen ausgezeichnetes Museum in einem besonderen Saale die vom vaterländischen Künstler Lederwasch entworfenen Zeichnungen der verschiedenen Trachten im Erzstifte Salzburg, der Gebräuche bei Hochzeiten etc., auch der Nationalspiele, ja sogar der verschiedenen Mißbräuche und abergläubischen Handlungen etc. etc. mit Berücksichtigung auch der kleinsten Umstände zur Schau stellte. Allein auch diese ausgezeichnete Sammlung wanderte beim Regierungswechsel 1816 ins Ausland.“ (Seite 4f)

Alois Joseph Hammerle: Salzburgische Hochzeits=Gebräuche[4987]

I. Das Salzburger Flachland.

„In dem Werke: ‚Salzburger Volkslieder. Gesammelt von M. B. Süß‘, findet sich in Betreff der Hochzeiten folgendes: p. 55 ‚Glückwunsch bei a Bauanhochzat‘ in 2 Strophen, wovon die erste also lautet:

‚Dianal hast g’heuröth’, i wüntsch, da vül Glück,
Daß d’as als brauchn kannst, woas da Got schickt:
Da Schoba zwen Metz’n, a Kaibl, a Kuah,
A Henn und brav Heanl dazua.‘

Die hiezu gehörige Singweise mit Musiknoten für die erste und zweite Stimme und Baß, sammt Text ist enthalten auf S. 302–3. Die Seite 271–280 enthalten: ‚Hochzeitssprüche‘ und zwar: Aus der Umgebung der Stadt nämlich
a. Einladung der Gäste durch Hochzeitlader […],
b. Morgendank. […]
c. Anrede des Hochzeitladers […]
d. Der ‚Nachtdank‘ in der Umgebung der Stadt ist ähnlich den Gebräuchen im Pinzgau und Lungau.

Dürlingers Handbuch Flachland enthält folgende Notizen: S. 5, 38, 219, 359 und 445. Im Dekanat Bergheim wird bei Kopulationen an manchen Orten nach dem Hochzeitamte der ‚Johannessegen‘ den Brautleuten und ihren Nächststehenden vom Hochzeitlader an der Epistelseite des Altars gereicht, oft nicht ohne Ungebührlichkeiten bei dem gewöhnlich schon Vormittags künstlich erregten Humor des Kredenzers.

In den Dekanaten St. Georgen und Kestendorf sind in der Hauptsache dieselben Hochzeitsgebräuche.

Im Dekanate Thalgau kamen ehemals und ausnahmsweise auch neuerlich bei größeren Hochzeiten die Hochzeitsgäste auf bekränzten, mit 2–3 Paaren Ochsen bespannten Wägen zur Kirche, vielleicht nur zum Jux, vielleicht aber auch zur Ostentation [Anm. Kammerhofer: zum Vorzeigen] ihrer Ochsenwirthschaft. Wie an einigen andern Orten wird auch hier der ‚Brautkasten‘ sammt der Braut ein Paar Tage vor dem Hochzeitsfeste unter vielen Schüssen und anderen Grüßen ins Haus des Bräutigams gefahren. In Faistenau hatte einst der Bräutigam das Hochzeitsmahl nicht an der Tafel der Braut einzunehmen, sondern an einem gesonderten Tische mit dem Hochzeitslader; jetzt aber gönnt man ihm, ausgenommen die Braut, auch andere Tischgenossen.

Im Dekanate Hallein ist bei Hochzeiten der ‚Dank‘ gebräuchlich; dieser ist wohl in der ganzen Diözese üblich; auf dem Flachlande aber hie und da auch eine Anrede des Hochzeitladers vor dem Einzug in die Kirche, in welcher unter andern die Braut vom väterlichen Hause Abschied nimmt und sich der Sippschaft empfiehlt, zu der sie nun in Beziehung tritt. Gewöhnlich stehen die beiden Verwandtschaften der Brautleute während der Rede abgesondert von einander und wenn der Redner den Abschied berührt, schieben die eigenen Eltern die Braut zur anderen Verwandtschaft hinüber. Man denke sich in die Gebärdung mancher kindlichen Braut. In St. Kolomann wird am Vorabend vor Hochzeiten im Hause der Braut der ‚Hennertanz‘ gehalten. In den obern Gemeinden des Dekanates sind die Hochzeitritte auffallend. Der Wagenreihe, welche die Hochzeitgäste führt, reiten 8–12 ‚Spitzreiter‘ voran auf mit Messinggeschmeide bedeckten Pferden in Distanzen hintereinander und erregen mit ihren knallenden Peitschen, Juchezen etc. besonders durch die Ortschaften einen Heidenlärm.

Zu den Hochzeitsgebräuchen (besondern) der Thalgauer gehört, daß der Bräutigam nicht am Brauttische, sondern an einem Nebentischchen mit dem Hochzeitlader sitzen und essen muß. Bei dem sog. Kranzabtanzen ist hier auch die gewiß sonderbare Gewohnheit, daß die Jungen die oft sehr schönen und theuren Bänder, womit der von dem Mädchen abgegebene Kranz aufgebunden war, zum Hosenzusammenbinden gebrauchen. (Hübner Land Salzb. I. 248.)

Die Hochzeitsgebräuche der Abtenauer sind wie im Pongau, nur sind ihre Hochzeit= und übrigen Feiermale weniger kostbar. Hier herrscht auch der Mißbrauch bei Hochzeiten, daß der Hochzeitgast, wenn er sich nicht dem Gespötte preisgeben will, mehrere Wirthshäuser besuchen und überall zechen muß, welches man Feiertagen heißt. (Hübner L. Salzb. II. 337–338.)

II. Pongau.

Die Ehe wird hier nicht selten aus Eigennutz und Zwang der Eltern geschlossen; diese bedingen sich meistens schon bei der Uebergabe der Wirthschaft eine ihnen gefällige Schwiegertochter aus. Die Hochzeitsgäste werden feierlich geladen, doch nicht wie im Pinzgau gebeten und gehalset (umarmt). Der Hochzeittag beginnt mit der Morgensuppe; dann wird an den Ort der Trauung geritten oder gefahren. Außer den sogenannten ‚Vorprangern‘ und einigen Vorreitern fährt hier Alles in einspännigen Wagen.

Unter den Hochzeitsgästen zeichnen sich die Vorpranger durch ihre ponceaurothen (rothvioletten), mit silbernen Knöpfen besetzten Röcke und durch eine Art bunter Schwingfedern auf ihren Hüten aus. Diese und die Vorreiter sind mit großen Peitschen versehen, welche sie während des Reitens um die Wette erknallen lassen, so daß sie unter einem fürchterlichen Getöse laut juchzend im Ort der Trauung anlangen. Bald nach dem Eintreffen der Hochzeitsgäste geht der Zug mit Musik in die Kirche, und zwar in folgender Ordnung: An der Spitze des Zuges der Gerichtsdiener, dann die Spielleute, auf welche die Vorpranger und die übrigen jungen Burschen kommen. Der Bräutigam folgt zur Seite des Geistlichen; an diese schließen sich die Männer an. Nun erscheinen die Prangerinen mit weißen Schürzen und eben solchen Krägen, um die Haare einen aus Gold= und Silberspitzen verfertigten Bund (das Zeichen des Jungfrauenstandes), auf welchem ein Rosmarinkranz festgemacht ist. Endlich kommt die Braut mit einer schwarzen Schürze, und die Weiber schließen den Zug. Gewöhnlich ist nach dem Hochamte die Trauung, wobei der Johannessegen getrunken wird.

Nun kehrt der Zug nach dem Gasthofe zurück, wo bald darauf der sogenannte ‚Kranzeltanz‘ stattfindet, unter welchem von den jungen Burschen den Mädchen die Kränze ‚abgetanzt‘, d. i. mit List abgerungen werden. Dann verlieren sich allmälig die weiblichen Hochzeitsgäste aus der Gesellschaft, um sich von den Vorprangern kurz vor der Mahlzeit suchen zu lassen; ein Geschäft, das diesen oft sehr viele Mühe kostet. Das Mahl dauert bis in die Nacht; eine Gerstensuppe macht den Beschluß und der Hochzeitlader rezitirt den Dank, welcher gewöhnlich mit der Geschichte von der Hochzeit zu Kana in Galiläa beginnt. Hierauf folgt noch das ‚Weisen‘, d. i. die Reichung der Brautgeschenke. Man gibt der Braut ein Stück Geld und läßt sich von ihr dafür die Hände küssen. Die Anzahl der Tische, woran immer 12 Personen sitzen, beläuft sich hier gewöhnlich wie im Pinzgau auf 7 bis 12. Die Speisen sind wie im Pinzgau und das Getränke größtentheils Bier; doch pflegt man auch hier andere Gasthöfe und besonders die Methschenken zu besuchen, welches Feiertagen genannt wird. Das Hochzeitschauen muß beinahe jeder Dienstgeber seinem Gesinde erlauben. Regnet es am Hochzeittage, so weissagt dieß Reichthum dem Ehepaare. (Hübner, Ld. Salzburg II. 385–6. – Austria=Kalender 1845, pag. 216 unter ‚Ethnografische Schilderungen aus Oesterreich‘. – Salzburger Amts= und Intelligenzblatt vom Jahre 1847, Nr. 32, S. 382.)

Die Gebräuche des Volkes im Bezirke Werfen haben ihre Eigenheiten. Die hochzeitlichen Feste hält man auf nachfolgende Weise: Die Hochzeitsgäste werden geladen; der Hochzeitstag beginnt mit einer Morgensuppe, wobei getanzt wird, wenn es nicht schon die ganze Nacht geschah. Dann wird an den Ort der Trauung gefahren. Die Vorpranger eröffnen den Zug und zeichnen sich durch ihre rothen Röcke und bunten Schwingfedern auf ihren Hüten aus. Sie sind auch mit großen Peitschen versehen, die sie laut jubelnd bis zum Orte der Trauung knallen lassen. Bei mancher Hochzeit stehen auf der Straße schon viele Menschen und umgeben den fröhlichen Zug. Dienstboten dingen sichs sogar aus, des Jahres zweimal eine Hochzeitsfeier zu schauen. Nach Ankunft der hochzeitlichen Personen geht der Zug mit Musik in die Kirche; die Spielleute voraus, dann die Vorpranger, endlich der Hochzeiter, von Geistlichen und folgenden Männern begleitet. Nach diesen kommen Jungfern mit ihrer Zierde, nach ihnen die Braut, mit der die Weiber den Zug enden.

Bevor man aus der Kirche geht, wird nicht selten die Braut, wie es heißt, gestohlen und ein altes Weib an ihre Stelle gethan. Der Bräutigam, sobald er nach abgemachtem Geschäfte aus der Sakristei kommt, suchet und findet seine Braut gewöhnlich (in sträflichem Mißbrauch!) in einem Beichtstuhle oder hinter einem Altar. Sobald der Zug im Wirthshause ankommt, steht der Wirth oder die Wirthin da und überreicht den Geistlichen Wein, die ein paar Mal zum Glück und Segen der Brautleute trinken. Dann wird der Kranzltanz gemacht, den Jungfern der Kranz abgetanzt oder auch abgerungen. Am Abend ist das Schenken, und dann wird mit Dank geschlossen.

Die Jungen und Mädchen tanzen hier gerne in Reihen ohne viel zu walzen, machen verschiedene Wendungen, und sind bei einer Geige und einem sogenannten Hackbrette ganz munter. Sie tanzen auch gerne bei einer Schwegelpfeife oder Maultrommel, die hier ziemlich gewöhnlich sind. Während den Tänzen werden allerlei Liedchen gesungen, die größtentheils erst gedichtet werden, und sehr oft Satyren wider andere sind. Ihre Tanz= und Liedermelodien sind hüpfend, rasch und froh wie ihr Benehmen dabei. (Nr. 77, S. 1143 de 1813, Salzb. Kreisblatt.)

Großarl. Bei Hochzeiten begleiten alle Nachbarn und Freunde mit ihren Kindern das Brautpaar in die Kirche und zum Wirthshause, worauf sie, nachdem sie den Brautleuten etwas Geld geschenkt, nach Hause zurückkehren. Gehen sie aber auch zum Mahle, so essen sie zuvor in anderen Wirthshäusern und lassen sich dann von den Vortretern zum Hochzeitstische mühsam zusammenholen. Zuweilen werden zwei Mädchen, die sich ähneln, gleich gekleidet und verhüllt und dann muß der Brautführer die Wahre daraus unter ganz besonderen Sprüchen errathen, worauf sie unter Vorantretung eines Schalksnarren in das Wirthshaus geführt wird. (Hübner Land Salzburg II. 451.)

In Gastein herrscht bei Hochzeiten der Mißbrauch, daß man eine Menge Menschen, beinahe jeden, der dem Hochzeitlader in die Hände geräth, zum Kirchgange bittet, so daß oft 350 Personen bei größeren Hochzeiten in feierlicher Kleidung zur Kirche gehen, wovon höchstens 60 bis 70 das Hochzeitsmahl besuchen. Die Ehen werden größtentheils zwischen den Thalbewohnern selbst geschlossen und sind in der Regel sehr gesegnet, (Hübner Ld. Salzb. II. 474.)

Im Radstadter Bezirk sind Charakter, Sitten und Gebräuche etc. wie im Pfleggerichte Werfen und im übrigen Pongau.

III. Pinzgau.

Die Hochzeitgebräuche der Pinzgauer haben mit jenen der benachbarten viel Gemeinschaftliches, doch auch manches Eigene. Man ladet hier die Gäste mit dem gewöhnlichen Spruch des Hochzeitladens, und bestellt den Hochzeitschmaus nach Tischen, an welchen gewöhnlich 12 Personen sitzen, so daß oft bei einem Hochzeitmahle 6 bis 20 Tische besetzt, d. i. gegen 100 oder über 200 Gäste vorhanden sind. Nach eingenommener, aus mehreren Gerichten bestehender Morgensuppe im Hause der Braut reitet Alles nach dem Ort der Trauung, und zwar die Weiber auf Satteln mit Rücklehnen und Fußschemmeln, und von Fußknechten, welche den Zaum des Pferdes halten, begleitet. Die Vortreter knallen voraus mit langen Peitschen und die Musikanten fahren unter fortwährendem Musiziren vor den Brautleuten einher. Vermummte treten unterwegs vor den Weg und verrammeln ihn zum Zeichen, daß man sich denselben durch einige Groschen öffnen soll. Im Trauungsorte darf man Ehren halber und nach alter Sitte nicht vor der bestimmten Stunde eintreffen und der Geistliche erhält für jede Viertelstunde, die er darüber warten muß, eine Kanne Wein. Wenn alle Gäste im Wirthshause versammelt sind und der Vortanz geendet ist, zieht man unter dem Getöse der Geigen und des Hackbrettes mit dem Geistlichen, der einen Kranz um den Arm trägt, in die Kirche; hier wird unter dem Amte zum Opfer gegangen, dann getrauet, der Johannessegen getrunken, und endlich in das Wirthshaus zurückgekehrt, wo sogleich der Kranzeltanz beginnt. Alle Mädchen erscheinen hier im schönsten Kleide mit weißen Vortüchern, worüber der Gürtel angebracht ist, und mit zwei herabhängenden Zöpfen, die in grüne Bänder geflochten sind. Das Hochzeitsmahl dauert bis in die Nacht; eine Gerstensuppe macht den Schluß der Gerichte, und der Hochzeitlader rezitirt den Dank, welcher gewöhnlich mit der Geschichte von der Hochzeit zu Cana in Galiläa beginnt. Den völligen Schluß machen die Brautgeschenke oder das Weisen, wobei man der Braut ein Stück Geld gibt und sich von ihr dafür die Hände küssen läßt. Austria=Kalender 1845, Ethnografische Schilderungen, S. 220 – Hübner Ld. Salzburg II., 693–694. – Salzb. Amts= und Intell.=Blatt 1847, S. 564.

Bei Hochzeiten im Bezirk Rauris trägt die Jungfrau Braut einen Kranz auf dem entblößten Haupte, die Nichtjungfrau eine Spitzkappe und einen grauen Hut. Der Bräutigam hat einen Kranz und zusammengefalteten Flor auf dem Hute. Die Vorpranger, hier ‚Dümmlinge‘ genannt, tragen auf ihren Hüten lange breite Federn mit Bandmaschen und einem schwarzen Flor und in der ‚Bauchfätsche‘ (Gürtel) ein Bündelchen rother kurzer Riemen (Nesteln), welche sie unter die Gäste austheilen. Braut und Bräutigam geben in ihrem Hause den Verwandten eine Morgensuppe von mehreren Gerichten, wovon viele mit Schmalz und Honig reichlich bestellt sind, und dann wird nach dem Orte der Trauung gefahren, geritten und gegangen. Die Versammlung der Hochzeitgäste geschieht im Wirthshause; der Bräutigam, von einem ‚Dümmling‘ und Musikanten begleitet, holt den Priester ab und hierauf geht der Zug in die Kirche. Nach der Trauung und dem Trauungsamte reichen die Dümmlinge unter den Gästen Weinkrüge mit dem Johannessegen herum und führen den Zug wieder ins Wirthshaus. Das übrige ist wie überall im Pinzgau, auch das Weiset oder Hochzeitgeschenk im Gelde. Außer den Hochzeiten wußte man hier von keinen Belustigungen; Rauris besaß selbst keinen eigenen Spielmann. Diese Art Lustigmacher mußte immer von anderen Gerichten her bestellt werden. Der Bauer gab ihm aber dann seine oft sehr unharmonische Melodie durch ein aus dem Stegreife verfertigtes Liedchen an. (Austria=Kalender 1845, Ethnografische Schilderungen, S. 216. – Hübner Ld. Salzburg, II. 483, Salzburger Amts= und Intell.=Blatt 1847, S. 548.)

Die vornehmeren Bauern in Oberpinzgau fahren dem Orte, wo die Braut ihren Gästen die Morgensuppe reicht, in ihrer volksthümlichen Tracht zu; die braunen Dachshäute über die Kumete ihrer Pferde geworfen, die Muschelverzierung am Riemenwerke, und ihre einfachen, alter Bauart angehörigen kleinen Wägelchen geben dem Zuge ein stattliches Aussehen; es sieht aus, als kämen die alten Ambisontier aus ihren Thalklüften zur Freudenfeier herbei. Auf dem Hinzuge zum Hochzeitsort werden die Hochzeitleute häufig durch lustiges, in ärmliche zerrissene Tracht vermummtes Volk, das an der Straße in fexenhafter Kleidung, oft mit einem in Lumpen gehüllten hölzernen Kinde versehen, mit Stricken und Stangen aufgehalten – sie nennens Vermachen – und der Zug kann sich nur durch eine kleine Gabe von diesem Hindernisse befreien.

Die Braut – wenn sie Jungfrau ist – zieht mit einem großen, weißen, stark gefalteten Halskragen, weißen Vortuch und einem Krönlein auf dem Kopf zur Kirche, zu welcher sie der am Arme mit einem Kranze gezierte Seelsorger ein= und nach der heiligen sakramentalen Einsegnung und dem feierlichem Hochamte vom Gotteshaus zurückgeleitet. Ist die Braut nicht mehr Jungfrau oder, wie sie hier sagen: läuft ihr schon etwas nach, so hat sie weder den weißen Halskragen noch das weiße Vortuch, noch das bedeutungsvolle Krönlein, sondern sie ist in der Kleidung der Eheweiber. Im Heimzug von der Kirche zum Gasthause, welchen gewöhnlich Musik nach uralten Weisen begleitet, macht das Brautstehlen manches Spektakel.

Während die Aufmerksamkeit des dem Bräutigam für die Person der Braut verantwortlichen Brautführers unter irgend einem Vorwand abgezogen wird, entführen lustige Gesellen die Braut, zechen wacker in andern Wirthshäusern, bis der suchende Brautführer sie findet, und durch Bezahlung der Zeche sie aus den Händen der argen Raubgesellen befreiet. Am Schluß der Hochzeit, wenn der Hochzeitsbitter den Gästen den sog. Dank abgestattet, wird dem neuen Ehepaar geweiset, d.h. ein willkürliches Geschenk gegeben und somit ist die Hochzeit zu Ende – (Kürsingers Oberpinzgau, 168.)

In Lofer werden die Hochzeiten wie in Oberpinzgau gehalten. – (Hübner Ld. Salzburg, II., 663.)

IV. Lungau.

Die Einladung zur Hochzeit geschieht durch den eigens dazu erwählten Hochzeitlader, der gewöhnlich auch die Stelle des Brautführers vertritt, in Begleitung der Braut oder des Bräutigams unter folgender Anrede: […]

Am Hochzeittage mit dem frühesten Morgen begiebt sich der Brautführer nebst den ihn begleitenden sogenannten Vortretern oder Spitzreitern nach dem Hause der Braut, wo sie die Hausthür geflissentlich verschlossen antreffen, welche erst auf vorhergegangenes Anklopfen und nach geschehener Begrüßung des Hausvaters eröffnet wird. […]

Hierauf werden diese in das Haus eingeführt und ihnen mehrere in Bereitschaftstehende vermummte Weibspersonen zur Auswahl vorgestellt. Ist die Gewählte die Braut selbst, dann hat die Sache ihre Richtigkeit; ist es aber eine andere, so muß solche mit einem Trinkgelde und guten Worten wegen ihrer Ansprüche wieder besänftigt werden, wobei manchmal sehr komische Scenen vorfallen. Nachdem diese Sache abgethan ist, werden von dem Brautführer und seinen Begleitern die Ausgewählten der Nachbarschaft zum Frühstück einberufen, das in dem Hause der Braut eingenommen wird. In dieser Zwischenzeit wird die Braut in einem abgesonderten Stübchen eingeschlossen, und nach eingenommenem Frühstück die Ausfolglassung derselben durch den Brautführer von dem Hausvater verlangt, worauf dieser seinen guten Willen, jenem Verlangen zu willfahren, zu erkennen gibt, zugleich aber sich beklagt, daß er bei seinem Bestreben, die Braut indessen sorgfältigst zu verwahren, das Mißgeschick gehabt habe, den Schlüssel zur verlieren, und daß kein gewöhnlicher Schlüssel im Stande sei, dasselbe zu öffnen. Hierauf stellt ihm der Brautführer ein Kruzifix mit diesen Worten vor:

‚Mit diesem Kreuzschlüssel hat unser Erlöser die Pforte des Himmels aufgeschlossen, er wird also auch den Weg zum Brautgemache finden.‘

Worauf dann die Braut aus ihrem Verhafte hervorgeholt und dem Brautführer mit dem Segen: Im Namen Gott des Vaters etc. etc. ausgeliefert wird. Dieser beginnt dann nachfolgenden Dank und Abschied: […]

Nach abgebetetem Vater=Unser etc. folgt der Aufbruch zum Orte der Hochzeit. Auf der Hinreise durch Dörfer oder einzelne Häuser wird der Zug öfter durch Verrammeln der Wege mit Ketten, Stricken u. dgl. aufgehalten, deren Eröffnung von dem Brautführer und dessen Begleitern mit Trinkgeld, worauf es bei dieser zum Kostüme der Hochzeit gehörigen Ceremonie hauptsächlich angesehen ist, erkauft werden muß. –

Zuweilen geschieht es auch, daß die Braut vor oder während dem allgemeinen Aufbruche vom Hause von einzelnen anwesenden Gästen entführt und durch Umwege zu dem Orte ihrer Bestimmung gebracht wird, bei welcher Gelegenheit es dann zwischen dem überlisteten Brautführer und dessen Begleitern und den sämmtlichen Hochzeitsgästen die unterhaltendsten Auftritte gibt.

Wenn die Hochzeitgäste sich allmälig im Wirthshause versammelt haben, und die Zeit zum feierlichen Kirchengange vorhanden ist, so beginnt dieser unter voraustretender Musik in folgender Ordnung:


a) Der Bräutigam an der Seite des den Kirchengang begleitenden Herrn Pfarrers oder Vikars.
b) Die männlichen Hochzeitsgäste.
c) Die Mädchen als Vorprangerinen.
d) Die Vortreter oder Spitzreiter mit Seitengewehren.
e) Die Braut am Arme des Brautführers nebst der sogenannten Braut= oder Schlottermutter an der Seite, welches gemeiniglich die Taufpathin, und in deren Ermanglung eine nahe Verwandte der Braut ist.
f) Die Weiber, welche den Zug beschließen.

Nach geschehener Kopulation wird der geweihte Wein oder sogenannte Johannessegen in großen Kannen den sämmtlichen Hochzeitsgästen zum Trinken herumgereicht, worauf dann der Zug aus der Kirche in voriger Ordnung nach dem Wirthshause zurückkehrt.

Bei der Ankunft werden sogleich die prangenden Mädchen von den Junggesellen zum Tanze aufgeführt, und dieser heißt der Kränzeltanz, weil sich die Mädchen hiebei ihrer Kränze und Bänder zu entledigen pflegen, welche sie ihren Gewählten auf die Hüte heften, womit dann diese nicht nur am übrigen Hochzeittage, sondern auch außerdem, so lange es ihnen gefällig ist, als mit Zeichen der Minne öffentlich prangen. – Nach diesem Tanze, der nicht länger als eine Viertelstunde dauert, entfernen sich die Mädchen in die nächstgelegenen Häuser, wo sie das Ende des Hochzeitmahles (wobei sie nicht zugegen sein dürfen) abwarten, und von den Jungen aufgesucht und neuerdings zum anhaltenden Tanze geführt werden. Bei der Hälfte des Mahles erscheinen die Spielleute zum Auflegen, wobei sie etwas Tafelmusik machen. Auf ein gegebenes Zeichen hört diese Musik auf, und der Hochzeitlader oder Brautführer beginnt an die Anwesenden folgenden Dank: […]

Sobald der Brautführer von seiner langen Rede ein wenig ausgeruht, und die im Kreise um ihn versammelten Gäste ihren vorigen Platz an den Tischen wieder eingenommen haben, zieht der erstere die Braut zum Ehrentanze auf, wobei er dieselbe nie aus der Hand läßt, und die übrigen Gäste sich bloß als Zuschauer verhalten. Nach dessen Vollendung führt er diese dem angesehendsten Gaste am Brauttische zum gleichen Entzwecke zu, wobei er ihm des Bräutigams Hut, mit dessen Kranze geschmückt, aufsetzt; auch diesmal wird ganz allein getanzt. Hierauf wird erst der Tanz allgemein, und die Braut wechselt mit den übrigen Tänzern.

In Zederhaus besteht noch insbesondere die Gewohnheit, daß die Aufführung zum Brauttanze unter Vortretung eines Pfeifers nach einem hiezu eigens bestimmten Platze geschieht, und dem Ehrentänzer, ein Viertl Wein dafür bei dessen Zurückkunft aufgetischt wird.

Abends vor dem Aufbruche des Brautvolkes wird demselben unter dem Hause der Johannessegen von dem Wirthe gereicht, worauf sich dann der Bräutigam in Begleitung seiner nächsten Nachbarn nach Hause begibt, während die Braut im Vorhause noch ein Weilchen mit den zurückgebliebenen Gästen herumtanzt. Dann bricht auch diese mit dem sie begleitenden Führer und den Spitzreitern nach dem Hause ihres Ehewirthes auf, wo sie die Thür verschlossen finden, welche erst auf geschehenes Anklopfen und Ausforschen unter beiderseitigem Wortwechsel, wobei wieder manche Kernsprüche vorfallen, eröffnet wird. Nun erfolgt die Ueberlieferung der Braut an den Bräutigam unter folgender Anrede: […]

Hierauf nimmt man von einander Abschied, und das Ganze hat ein Ende. – (3. Austria Kalender. 1845. p. 217 ‚Ethnograph. Schilderungen.‘ 1. Hübner Land Salzburg II. p. 537–547. 2. K. bair. Intelligenzbl. 1812. p. 656. Salzburg= Amts= und Intelligenz=Blatt 1847. p. 622, 638, 648, 664, 674 und 686.)

Kürsinger’s ‚Lungau‘, Salzburg, 1853 ergänzt die vorerwähnten dortigen Gebräuche auf Seite 769–771 in nachstehender Weise: Die Hochzeitsgebräuche sind in der Hauptsache noch so ziemlich dieselben, wie sie Hübner in seiner Topographie des Erzstiftes im II. Bande S. 537–547 umständlich beschreibt; ich weise darauf hin, und bemerke nur, daß die Gebräuche und Anreden viel religiöser frommer Sinn durchathmet, in welchen die Wichtigkeit des Schrittes zur Ehe aus Sprüchen des alten und neuen Testamentes kräftigst unterstützt wird. Besonders gefällt mir darinnen der Abschied der Braut vom älterlichen Hause, er ist wahrlich werth gelesen zu werden. – Das was sich seit Hübner’s Beschreibung geändert hat, wird hier nachgetragen; es betrifft eine Förmlichkeit, welche beim Hervorgeben der Braut beobachtet wird, und daher in Hübner’s Beschreibung bei der betreffenden Stelle eingeschaltet werden muß. […]

Vgl. hierüber auch Dürlinger’s Handbuch. ‚Dekanat Tamsweg‘ S. 11.

In der Pfarre Tamsweg ist bei Heirathen das Abfahrtsgeld oder der Eductionsthaler eigenthümlich. Wandert eine Brautperson aus ihrer Mutterpfarre in ein Vikariat dieser aus, sind 45 kr. zu entrichten; zieht sie in eine andere Pfarre, 1 fl. 30 kr. Es wird diese Reichung gefordert ‚ratione patrimonii‘, das eine Brautperson mitnimmt; die Armen sind demnach nicht dazu zu verpflichten. (Dürlinger’s Lungau, 20.)

V. Salzburgische Gebräuche in Tirol;

Einige allgemeine Bermerkungen und Beispiele hochzeitlicher Feste.

In den ausländischen Herrschaften des Erzstiftes galten einige vom übrigen salzb. Gebirgslande abweichende Gebräuche; z. B. hatte der Zillerthaler seine eigenen Gewohnheiten. Die merkwürdigsten sind, resp. waren die Ceremonien bei Hochzeiten. Die Rangordnung bei dem Kirchgange der Brautleute war folgende: 1. Die Junggesellen, 2. die Mäntelträger, das ist, diejenigen, welche die Beiständer der Braut sind, 3. die Jungfrauen, 4. der Bräutigam mit dem Hochzeitlader, welcher eine brennende Kerze trägt, 5. die Männer, 6. die Braut vom Wirthe geführt, 7. die Altmutter mit einer Kerze, 8. die Weiber. Der Bräutigam geht wie ein armer Sünder mit gefalteten Händen, um welche ein Rosenkranz gewunden ist, niedergeschlagenen Augen und mit einem Kranze auf dem Kopfe einher, und darf den ganzen Tag über nicht lustig sein. Den Tanz im Wirthshause beginnen die Braut und der Bräutigam, dann folgt der Altertanz, des Altvaters mit der Altmutter. Hierauf ist der Mantelträger=Tanz, wobei diese, die Hände mit dem Hute bedeckt, um die Braut und Altmutter umher hüpfen, und erstere plötzlich gefangen nehmen, worauf sie der Bräutigam wieder loskaufen muß. Nach vollendeter Hochzeit ist der Dank, womit der Hochzeitlader der Gesellschaft für ihre Gegenwart danket, und die etwa eingeschlichenen Fehler entschuldigt.

Im Bezirke Hopfgarten oder Ytter läßt sich bei Hochzeiten jedes der beiden Brautleute von einem Geistlichen, dem ein Kranz um den Arm gebunden ist, in die Kirche begleiten. – Bei Inventur ist es ein Herkommen, daß der überlebende Theil zweier Eheleute das beste Gewand des Verstorbenen nebst dessen Bette als Bräutgewand bezieht. (Hübner Salzburg III. 732 und 750.) […]

Die Hochzeit auf dem Lande. Unterhaltungsspiel. Zum Verkaufe angekündigt in der damaligen Benedikt Hacker’schen Kunst= und Musikalienhandlung um den Preis von 2 fl. 36 kr. – A. u. J. B. 1827, 1478.

Das Beschaid=Essen (Bschoadéssn), was die Gäste bei einem Hochzeit=, Kirchweih= und dergleichen Schmauße üblicher Massen von ihren Portionen bei Seite legen, und in einem Korbe, oder Tuche, auf einem Teller etc. den Ihrigen nach Hause schicken oder bringen. Schmeller Wörterbuch III. 323.

St. Johannissegen, Wein, gesegnet in St. Johannis Namen, der das Gift ohne Schaden getrunken. Man pflegt solchen Johannissegen an St. Johann des Evangelistentag, auch bei Hochzeitfeierlichkeiten zu trinken. – Schmeller Wörterb. II. 268.

Kammerwagen, Kammetwagen, der Wagen, auf welchem die Ausfertigung der Braut, besonders zur Möblirung der ehemaligen Schlafkammer gehörig, und unter andern namentlich in einem Bette sammt Bettstatt und in einem grell bemalten Kasten oder Schrank bestehend, unter den richtenden Augen der weiblichen Nachbarschaft feierlich in das Haus des Bräutigams geschafft wird. – Schmeller Wörterb. II. 294.

Der Putz der Salzburgerinnen alter und neuer Zeit. – J. B. 1803, 197.

Bettlerhochzeit (in Werfen und Pinzgau) besteht in der Vorstellung einer Bettlerhochzeit en carricature, wobei alles in Lumpen gekleidet ist. Die Trauung des Bettlerpaares geschieht unter mancherlei Possen und endiget sich mit einem Tanze. – Hübner L. Salzb. II. 398. – Kürsinger’s Oberpinzgau. 164. […]

Am 22. Jänner 1770 wurde von den Akademikern der Salzburger Universität vorgestellt: Fastnacht=Durcheinander in einer Schlittenfahrt, wobei auch eine Hochzeit vorgestellt wurde, und zwar Nr. 14 und 15. Die Braut geführt von dem Brautführer, die Kranzeljungfer von dem Hochzeiter, dann Hochzeitgäste etc. – Salzburg 1770 40.

An der Salzb. Universität wurde zur Faschingszeit 1770 von Studirenden das Fastnachtsspiel aufgeführt: ‚Die Hochzeit von Geringen Kosten.‘ Auch in der Stadt und am Lande werden hie und da Fasching=Hochzeiten zum Jux dargestellt. Am häufigsten sind derzeit die Verlobungs=Anzeigen und die Einladungs=Karten zur Hochzeit in Stadt und Land gebräuchlich, z. B. N. N. und N. N. beehren sich ihre am … hier oder zu … stattfindende Vermählung ergebenst anzuzeigen, dann ‚Einladung zur Abendunterhaltung bei Gelegenheit der Vermählungsfeier am (Wochentage) den (Datum) im Gasthause des Herrn N. N. in Salzburg‘, … (Name des Ortes) … das Brautpaar: ‚N. N. und N. N.‘, oder ganz einfach: Einladung zur Hochzeitsfeier am (Datum) im (Gasthause). Bräutigam N. Braut N. –

VI. Abgestellte Mißbräuche und Tax=Bestimmungen.

Unter Erzbischof Matthäus Lang wurde in Bezug auf die Abstellung der von Seite der Grundholden erhobenen Klagen und Beschwerden unter Mitwirkung der Landstände ein eigenes Mandat aufgerichtet und durch den Druck bekannt gemacht, dessen Inhalt unter andern folgende Bestimmungen enthält:

17. Gewerbe etc. wird den Amtleuten untersagt. Da Pfleger, Pröpste, Amtleute, Landrichter und ihre Verweser mit dem Fürkaufe der Pfenwerthe und dgl. die Unterthanen in ihren Gewerben u.s.f. beirrten und selbst Geschäfte machten, so soll dieß aufhören und sollen obige Beamten die Leute nicht zwingen, bei ihnen Hochzeiten, Tänze u. dgl. zu halten und zu zehren.
26. Verordnung gegen den Kleiderluxus der Bauersleute etc.
27. Hochzeiten und Tänze. Bei ersteren soll der Bauer nur 3 Tische haben und nicht über sechs Gerichte. Auch darf keine Khanfolk (eine verheirathete Person) über 15 kr. und keine ledige Person über 10 kr. auf das Weiset verwenden. Außer den Hochzeiten sollen weder in Städten und Märkten noch auf dem Lande Tänze abgehalten werden. Dieses Mandat, unter dem Titel: ‚Manndat der Beschwärungen der Vnderthanen im Stifft Saltzburg‘, ddo. Salzburg unter vorgedrucktem Sekret (Sigel) am 20. November 1526 enthält 5 Folio=Bogen und ist abgedruckt in A. Engelmayrs Versuch zu einer systematischen Darstellung der im Unterthanssache des H. Salzburg bestehenden Vorschriften, Wien 1826, S. 103. (Vgl. Zauners Chronik V. 319, und Pichlers Landesgeschichte 349–353).

Schließlich werden noch einige Beispiele erwähnt wie im Salzburgischen in der Neuzeit die ‚silberne und goldene Hochzeitfeier‘ gehalten wird. Größtentheils findet bei solchen Hochzeiten eine kirchliche Feyer statt, indem die Eheleute und Gäste entweder einer stillen oder einer feierlichen gesungenen hl. Messe beiwohnen. [...].“



[4986] Kammerhofer-Aggermann, Ulrike: Der Lamberghut oder die Schaffung von Tradition und Echtheit. In: Kammerhofer-Aggermann, Ulrike; Alma Scope; Walburga Haas (Hg.): Trachten nicht für jedermann? Heimatideologie und Festspieltourismus dargestellt am Kleidungsverhalten in Salzburg zwischen 1920 und 1938. (= Salzburger Beiträge zur Volkskunde, Bd. 6). Salzburg 1993, S. 51–82. – dies.: Der Salzburger Lamberghut. Die Geschichte einer Folklorisierung und Instrumentalisierung. In: Salzburger Volkskultur. Jg. 19. Nov. 1995, S. 15–26.

[4987] Salzburgische Hochzeits=Gebräuche. Gesammelt und herausgegeben von Alois Joseph Hammerle. Zur Erinnerung an die Feier der „Silbernen Hochzeit“ des Allerhöchsten Kaiserpaares Franz Josef und Elisabeth April 1879. Salzburg: A. Pustet 1879, 68 Seiten.

This document was generated 2022-08-08 16:46:41 | © 2022 Forum Salzburger Volkskultur | Impressum