Wann der Bergbau in Mühlbach einsetzte, liegt im dunkeln. Erstmals hören wir davon in unserem Gebiet in einer Urkunde von 1292, in der Erzbischof Conrad IV. von Salzburg (1291–1312) Gebhard v. Velben die Burggrafschaft Mittersill übergibt und in der von „seine(n) Aerztpergen“[5108] die Rede ist. Dies könnte man vielleicht als Hinweis auf das Vorkommen im Brenntal deuten. Auf alle Fälle dürfte der Betrieb im frühen Mittelalter recht bescheiden gewesen sein. 1463 erließ Erzbischof Burkhard v. Weißpriach (1461–1466) eine Bergordnung[5109] für die „Pirg im Pintzgew, Gastewn, Pongew auch sonst herdishalb der Tewren“. Die gesteigerte Nachfrage nach Buntmetall veranlaßte ihn, erstmals auch ein Vorverkaufsrecht für Kupfer und Blei zu beanspruchen. Vor allem die Kupferproduktion muß damals in anderen Gebieten schnell gestiegen sein. Genauere Angaben vermittelt uns erst die „Beschreibung des Perckhwerchs Prenntall“ vom Dezember 1637.[5110] Darin heißt es:
„Das Perckhwerch Prenntall ist gelegen in dem Hochlöbl. Erzstüft Salzburg, im obern Pinzgey oder der Herrschaft Mittersill in der Pfar Bramberg, gegen dem Tall, Milbach genannt: yber Schadtseiten, gegen Mittag (Süden) an ainem Perg namens Prenntall, Zwischen dem Thall Hollerspach und Wenserthall zu dessen Fueß der Fluß Salzachen Hart fürüber Lauffet, hat etliche Tällel oder Sunkh, alß die Pichler Risen, Brugpach, Prenpach, Dunkhelthall, Cronau oder Kholben Risen, Dorfer Risen und Hopferspach. Das Jahr aber darin erstlich alhir geschürffet worden, ist ungewiß, sovil von alten bericht haben, solle es ungefahr umb 10 Jar Jünger sein, alß das Eisen Perckhwerch in Tienten (wellches nachent das Elteste Perckhwerch im Erzstüft ist.) das were vielleicht ao 1415 erfundten worden under Regierung Waillandt des Hochwürdtigisten Fürsten und Herrn, Herrn Eberhardten von Neuhauß (1403–1427), Erzbischoven Zu Salzburg.“
Der Abbau begann also schon im Mittelalter. 1430 ist er bereits erwähnt.[5111] Er scheint klein gewesen zu sein und erstreckte sich zuerst auf die Gewinnung von Kupfervitriol. Kupfervitriol ist ein sekundäres (zweitrangiges) Kupfermineral. Es kommt in der Oxydationszone von Kupfererzen vor. Die Mühlbacher „Vitriolkiese“ waren mit Chalkanthitkrusten überzogen oder von Vitriol durchsetzt. Daraus wurde das Kupfervitriol ausgelaugt. Schon im Altertum rühmte man es in der Alchemie als „Kupferwasser“. Enthielt es Spuren von Gold, dann beflügelte es die Träume der „Goldmacher“. Seine Verwendung war vielfältig: Färberei, Farbenherstellung, Medizin, Chemie des 16. und 17. Jahrhunderts, Schusterschwärze zum Einfärben des Leders. Schädlingsbekämpfung, Ausgangsbasis für Schwefelsäure. Agricola erwähnt es als Scheidewasser, um vom „göldischen Silber“ das Gold zu trennen. Die Vitriolhütte, ein weiträumiges Gebäude jenseits der Salzach, teilte sich in die obere und untere ab. In der ersteren befanden sich die Vorrichtungen zur Auslaugung der abgeschwefelten oder der zeitlich begrenzt der Verwitterung ausgesetzt gewesenen Kiese, in der unteren die Siedeanlagen. Nach der Verlegung der Röst- und Siedhütte, die um das Jahr 1525 (Schreiben des Bergrichters Christoph Winkler vom 15. 1. 1602) „vom Pirg (wahrscheinlich ist darunter Wenns gemeint) herab Ebm auf die Cronau übersezt“ wurde, gaben die Gewerken den Nachbarn die Zusicherung, daß sie von St. Michael (29. 9.) bis St. Rupert in der Fasten (27. 3.) rösten und dann aber bis St. Michael keine Röste anzünden würden.
Als um 1538 auch die Schwefelerzeugung begann, entstand natürlich mehr Röstrauch. Dazu kam noch der Abrauch von den Schwefelöfen, von denen später zeitweilig zwanzig kleine und große befeuert wurden. Es dauerte nicht lange, da beschwerten sich die Bauern von Bicheln und Dorf über Schäden, die durch den Schwefelrauch an ihren Wiesen und Feldfrüchten entstanden. Am 10. 3. 1554 erging an Haimeran Oberndorfer, Kellner zu Stuhlfelden, der Befehl, daß er die Gewerken anhalte, den Vertrag, dessen Abschluß nicht bekannt ist, zu beachten, damit die Urbarsleute und die anderen Untertanen keinen Schaden erleiden.[5112] Am 21. 1. 1601 klagten die Dorfer und Bichelner Bauern nicht nur über den Rauchschaden, sondern auch über die neue Klause im Mühlbachtal, die beim Öffnen die Wege und Stege gefährde und auch beschädige. Ebenso belaste die neue Achfurt. Bei einer Vorsprache zeigte sich der Gewerke H. Hamann „rumorsich“. Bergrichter Christoph Weinkler lehnte alle Vorwürfe ab und verwies darauf, daß man sich überall nach der Bergwerksordnung halte. Ohne Klause gebe es kein Holz! Am 27. 10. 1601 erging im Beisein von Paul Aufschneiter, Hollersbach, Steffen Peer, Weixldorf, Hanns Winkhler, Prokurator und Vinzenz Langegger, Wald, ein Bescheid. Da die Bichelner eine Abschrift begehrten, stellte ihnen diese Bergrichter Christoph Winkler, versehen mit seiner Petschaft (Handgerät zum Siegeln), am 15. 1. 1602 zu. Er brachte kurz Ruhe. Mit Jahresbeginn 1603 setzte der Streit wieder ein. Ein Schreiben von drei Besitzern von Kornhöfen in Dorf blieb ohne Ergebnis. Ein mit 10. 3. 1603 zugesagter Augenschein war nicht vollzogen worden, im Gegenteil, die Gewerken hatten in Mühlbach einen neuen Lechrost angefeuert.[5113] Der Verweser Anton Piegl verantwortete sich dem Pfleger Abraham Überackher gegenüber, daß die angeblich neu errichtete Lech- und Kupferröste schon seit dem Bau der Schmelzhütte (vor 60 und mehr Jahren) stehe und täglich in Gebrauch sei. Man beschwere sich über den Rauch, das Rösten und Schmelzen erfolge nach der hochfürstlichen Bergwerksordnung, so, wie es im ganzen Erzstift üblich sei. Die Nachbarn sollten sich gedulden und die Schäden abwarten, zumal die Dorfer und Bichelner Bauern vor dem Hochwasser im Jahre 1597 acht „Jauch“ Land Einfang von der fürstl. Frey um nur 6 xr Urbardienst erhalten hätten. Das Getreide sei übrigens schöner als an anderen Orten ohne Rauch. Die Gewerken wären bereit, 2–4 „Jauch“ der zunächst liegenden Gründe zu kaufen oder den Schaden zu ersetzen. Aus gutem Willen würden sie auch jährlich vier Wochen, von der Blüte des Getreides bis zum Einkörnen, das Rösten einstellen. Die geforderten vier Monate seien unmöglich anzuerkennen, da müßte der ganze Betrieb eingestellt werden, große Not und die Abwanderung der Knappen wären die Folge. Auch für die Hofkammer entstünde beachtlicher Schaden. Zum Schluß griff er die Bauern heftig an, die über die Ersatzleistungen des Bergwerks ihre Steuern und Herrendienste bezahlen wollten.[5114]
Bei der anbefohlenen Besichtigung am 27. 7. 1604 durch den Pfleger erschienen die Bittsteller und der Verweser Anton Piegl. Nach dem Gutachten von Abraham Überackher beauftragte ihn die Hofkammer (12. 11. 1604), zwischen den beiden Parteien zu vermitteln. Die Gewerken machten keine Zugeständnisse. Mit 7. 7. 1605 entschied der Pfleger, daß zwei Wochen vor der Getreideblüte und bis nach dem Einkörnen, insgesamt sechs Wochen, nicht geröstet werden darf. Den Betrieb der Kupferschmelze gestattete er für das ganze Jahr. Die Gewerken sicherten sich zugleich vertraglich ab, für den Fall, daß „durch den gnadenreichen Segen Gottes ermeldete Prennthaler: oder ain anderes neues Bergwerkh in noch höheren Khüß (Kies) hauen und noch mehr Ärzt befohlen“ das ganze Jahr geschmolzen, geröstet, gebrannt und geraucht werden müßte. Wenn dadurch augenscheinlicher Schaden entstünde, müßte eine neue unparteiische Entscheidung getroffen werden. Der Verlust sei zu ersetzen beziehungsweise die Gewerken würden die nächstgelegenen Grundstücke käuflich erwerben. Die Bichelner Lamprecht Jäger, Stephan Schärler, Veith Hermann, Paul Lohner, Michael Mayr, Simon Kogler und Hans Hacksteiner als Kläger, Johann Mannlich und Isaac Hamann als Gewerken unterschrieben im Beisein des Verwesers Anton Piegl am 7. 7. 1605 vor Abraham Überackher auf Schloß Mittersill den mit seinem Siegel versehenen Vertrag.[5115] Wie es für die Dorfer aussah, ist vorerst nicht zu belegen. Sie kämpften anscheinend weiter, um eine Entschädigung zu erreichen. Wir hören erst wieder 1617 von einer Beschwere der drei Kornhöfe zu Dorf. Der Röstrauch verhinderte „eine gute Fruchtigkeit“. Christoph Winklers Sohn, der ein Gut in Dorf hatte, war der Anführer. Er erhielt in alle beim Amt in Mühlbach einlangenden Schriften Einsicht.
Isaac Hamann und Hans Mannlich wehrten sich im selben Jahr (12. 3.), die Arbeit über die Osterzeit zu unterlassen. Aus einer Abschrift vom 9. 7. 1618 geht hervor, daß es endlich zu einer Einigung kam. Die Bauern erhielten von den Gewerken eine Abschlagszahlung von 100 fl. für die bisherigen Schäden und eine jährliche Vergütung von 50 fl.
Bis 1652 nahm dann die Rauchbelastung in Dorf zu. Erz von anderen Orten und ungeröstetes Material wurde beigegeben. Die „aufliegenden Güetter und Gründt, in solchmessiges Abnehmen und Außedung geraten, daß die hierzu nottwenidge Futtereyen, alß Hey und Strey“ zur Ernährung der Tiere nicht ausreiche und ein Zukauf unerschwinglich sei. Sie erklärten auch, daß sie die Getreidedienste nicht leisten könnten und baten um eine Erhöhung des Hilfsgeldes. Der Pfleger nahm im Auftrag der Hofkammer einen Augenschein vor und meldete, daß die jährlich vorgeschriebenen 27 Metzen Weizen, 81 Metzen Roggen und Gerste und die 135 Metzen Hafer an den Kasten in Mittersill nicht geliefert werden können, da zusätzlicher Schwefelrauch geringeren Ertrag bringe. Da inzwischen das Bergwerk vom Erzbischof gekauft worden war, erhöhte die Hofkammer die Beantwortung des Pflegers vom 18. 6. 1652, in dem 25 Gulden[5116] vorgeschlagen worden waren, mit Entscheidung vom 6. 8. 1652 das Hilfsgeld der Dorfer Bauern um 15 Gulden. Ob die Behörde Zahlungen tatsächlich vornahm, darüber gibt es keine Belege.
1710 entdeckte der Dorfer Bauer Gregor Perger, ein sehr unternehmender und vielseitig interessierter Mann, das schon vor Jahrhunderten ausgebeutete Bergwerk im Untersulzbachtal. Am 6. 2. 1717 verlieh Erzbischof Franz Anton v. Harrach (1807–1727) dem Pfleger von Mittersill Friedrich Ignaz Lürzer und Gregor Perger diesen Bergbau zu Erbrecht und gestattete, das gewonnene Erz gegen Zahlung der Schmelzkosten in Mühlbach aufbereiten zu lassen.
Nach gut 80 Jahren setzte nun der Kampf der Dorfer Bauern um eine Entschädigung für ihre durch den Untersulzbacher Rauch zusätzlich belasteten Gründe neuerlich ein. Wahrscheinlich begannen die Streitigkeiten schon vor 1734, denn in diesem Jahr wehrte sich der Sohn des gewesenen Land- und Bergrichters zu Mittersill, Albert Khämbl, der Gewerke geworden war, für sich und seine Geschwister beim Nachfolger seines Vaters gegen die Forderungen der Dorfer Bauern. Diese verlangten, daß acht Tage vor Pfingsten bis St. Michael (29. 9.) nicht geröstet werden dürfe. Khämbl erinnerte daran, daß frühere Gewerken vom Brenntal nur sechs Wochen von der Blüte des Getreides bis zur Fruchtbildung mit dem Rösten aussetzten und nach eigenem Gutdünken handeln durften. Die Bittschriften gingen weiter, aber die Beamten arbeiteten langsam. Unterm 18. 6. 1737 verlangte die Hofkammer in bezug auf die Klagen von Balthasar Klettner am Erdtl (Hauserbauer) und Hans Holzer (Schmiedgütl) vom Pfleger eine Mitteilung, ob der gemeldete Schaden der Wahrheit entspreche und dazu auch eine Stellungnahme der Sulzbacher Gewerken einzuholen.[5117] Wieder trat eine Verzögerung ein. Der inzwischen versetzte Amtsassessor A. Echinger hatte den Akt über die vorgenommene Besichtigung, die Zeugeneinvernahmen und die Verantwortung der Gewerken, da er in „höchstem Tribsal und Unvried“ Mittersill verlassen hatte, verlegt und nicht mehr gefunden. Aus dem Gedächtnis schrieb er am 17. 4. 1738:
Die Gewerken rösten nicht zur Zeit der Getreideblüte noch während des Fruchtansatzes, sondern 8–14 Tage nach St. Bartholomäus, wenn Getreide und Heu bereits eingebracht sind.
Die Gründe befänden sich nicht in der Nähe des Röstofens.
Die wesentlich näher liegenden Bichelner beschwerten sich nicht.
Vor 100 Jahren wurde die Auseinandersetzung der Bichelner und Dorfer Bauern mit den privaten Gewerkschaften (das Bergwerk in Mühlbach war seit 1638 erzbischöflich) dahingehend gelöst, daß man ab der Getreideblüte das Rösten sechs Wochen ohne Schadensleistung einstellte.
Der Nachbarschaft zu Dorf erkannte man dann jährlich 60 fl. an, die der hochfürstliche Brenntaler Handel reichte.
Zusätzlich betonte er, daß ein Augenschein am 24. 8. nicht nur den Schaden an den Feldfrüchten, sondern auch die „Betonierung“ (Verhärtung) der Bodenfläche erkennen ließ. Darunter litten der hofurbare Getreidedienst der betroffenen Güter. Der Untersulzbacher Rauch verursachte empfindlichen Schaden. Für die hart wirtschaftenden Dorfer Bauern wäre seiner unmaßgeblichen Meinung nach ein Betrag von 40–50 fl. jährlich angemessen, zumal die Untersulzbacher reichen Bergsegen hätten.[5118] Der Zwist vor 100 Jahren ließ sich leichter beilegen, weil im Gegensatz zu heute kein großer Geldmangel entstand. Die Gewerken lehnten alle Vorhaltungen ab. Sie betonten zusätzlich, daß der mindere Ertrag durch das schlechte, unfruchtbare Erdreich, der „zum Theil verschitet Rainung, allzu geringer bemayrung“ und die kalten Winde aus dem Mühlbachtal bedingt sei.[5119] Weiters baten sie, daß zukünftig Anton Ehlinger, Land- und Bergrichter zu Mittersill, am Ort eine Überprüfung vornehme, um zu einem Vergleich zu kommen (3. 1. 1717).[5120] Man dürfte auf Grund der Beschwerden der Ursache doch recht aufmerksam nachgegangen sein.
Der ehemalige Röster Ruepp Jochberger,[5121] 50 Jahre alt, früher beim Mühlbacher Handel tätig, erklärte bei seiner Einvernahme vor dem Bergrichter unter Eid, daß er zwanzig Jahre den Röstofen versorgt hätte, seit zehn Jahren auch das Untersulzbacher Erz kenne. Er sah oft selber, daß dieses, wenn es den Sommer über auf der Röste gelegen, vielmals gelbe und weiße Ausblühungen hatte. Der Röstrauch sei daher schädlicher. Veith Mickhl, 39 Jahre alt, verheiratet, ein Kind, in einem Söllhäusl der Brunnberger Kreuztracht in Wald wohnend, sagte ebenfalls unter Eid vernommen, er arbeitete von 1738–1739 in Untersulzbach als Röster. Er war die meiste Zeit krank und verlor von Tag zu Tag an Kraft. Um seine Gesundheit wieder zu erlangen, hörte er auf und verdingte sich als Tagwerker. Nun sei er wieder frisch und munter. Gras hätte er nie in so schlechtem Zustand gesehen. Ob alles vom Röstrauch käme, könnte er nicht sagen, da er zuwenig verstehe.[5122] Die Schädlichkeit des schwefel- und arsenhältigen Rauches war somit auch neuerlich bewiesen.
Wie unterschiedlich die Einstellung der Verweser war, ist daraus zu ersehen, daß Josef Khämbl (16. 12. 1739) erklärte, die Bauern erhielten nicht nur für den Schwefelrauch von der Kronau, sondern auch für den Röstrauch von Mühlbach jährlich 60 fl. von der Hofkammer, 14 Tage würde innegehalten und das übrige Jahr hätten sie das Recht zu rösten.[5123] Im Jänner 1740[5124] widerlegte der Bergrichter Franz Karl Ainkhäß von Einkhäßhofen die Argumente der Untersulzbacher:
Der Röstrauch zieht über die Dorfergründe und schadet dem Erdreich. Wenn auch die Felder von Mühlbach und Bicheln nicht betroffen sind, so gelte dies nicht für Dorf. Der Wind (Westwind) trägt den Rauch weiter.
Der Untersulzbacher Rauch ist schärfer, daher sind diese Gewerken schadenspflichtig.
Die 60 fl., die der hochfürstliche Handel in Mühlbach zahlt, müssen auch die Untersulzbacher geben.
Der Augenschein bewies, daß der Boden trotz guter Düngung schlechtes Grummet liefert. Vom Riggöz[5125] und dem nach dem Kornschnitte wachsenden „Graßl hette khaum aine Kuh etwas abzubeißen“. Er schlage daher eine jährliche Entschädigung von 40–50 fl. vor und für die Zeit von 1737–1739 einen Betrag von 100–120 fl.
In welchem Grade Mühlbacher und Untersulzbacher Erze daran beteiligt seien, ließe sich schwer sagen.
Am 15. 5. 1741 baten die Bauern abermals um Erledigung. Mit 14. 7. 1741 erkannte das Berggericht Mühlbach endlich den Schaden an. Hans Riedelsperger am Pöllberg (Beilberg?), Sebastian Stainer am Mayrhof und Peter Ginsberger am Stallberg als Unparteiische beigezogen, erklärten unter Eid, daß mit Beginn des Röstens der Untersulzbacher Erze der Ertrag merklich schlechter werde. Den Umfang könnten sie nicht angeben.
Nach neuerlichen Einwänden gestand der Bergrichter den Gewerken, die von 1732–1739 mehr, von 1729–1730 weniger verschmolzen hatten, zu, daß den zwölf teils hofurbaren, teils anderen Grundherrschaften unterstehenden Viertellehen, statt der für 13 Jahre geforderten Entschädigung nur acht Jahre zu je 33 fl. angerechnet werden. Die sich daraus ergebenden 264 fl. müßten innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen bezahlt werden.[5126] Auch dieser Betrag fand keine Zustimmung. So ordnete Bergrichter Franz Karl Einkhäß am 13. 9. eine neuerliche Verhandlung an. Die Untersulzbacher vertraten Lürzer v. Zehental und der Notar Gervasius Hoffmann, Lorenz Perger und Georg Riedl sprachen für die Dorfer. Trotz der Ermahnung, ruhig und besonnen zu sein, verlangten die Bauern für 13½ Viertellehen für zehn Jahre 403 fl. Diese Forderung wies die Gegenseite energisch zurück. Nach langem Wortwechsel minderten die Geschädigten ihre Ansprüche auf 300 fl. (inklusive der Streitkosten). Die Bergwerksvertreter erhöhten die zuerst gebotenen 100 fl. auf 180 fl. Beide Seiten lehnten ab. Der Streit sollte nun von höchster Stelle entschieden werden.[5127] Später waren die Untersulzbacher wieder nur zu jenem Betrag bereit, den der hochfürstliche Handel bezahlte. Darauf beauftragte die Hofkammer (30. 10. 1741) den Bergrichter in Mühlbach, die Gewerken zu bewegen, zu den 180 fl. noch 20 fl. dazuzulegen.[5128]
Am 18. 1. 1742 erklärten sie dann, daß sie nicht verpflichtet seien, die Kosten allein zu tragen, da von 1735–1740 die Mühlbacher von ihnen Erz käuflich erworben und verschmolzen hatten. Da die zuletzt angebotenen 180 fl. nicht angenommen würden, bezahlten sie gar nichts. Bergrichter Franz Karl Einkhäß berichtete der Hofkammer, daß kein Vergleich möglich sei. Der Verweser von Mühlbach sei auch gegen die Dorfer, da er diesen eine Fuhrlohnerhöhung verweigerte, sie den Bichlern aber zugestand. Den Verweser von Untersulzbach beschuldigte er „der zweischneidigen Zunge, daß sein Sprach auf einmal verkehrt und ob dies zweideutig Gsang in den Ohren der Richter wohl klinget und die Bilichkeit konform seye, das will er nicht erforschen“. Bei dieser hartnäckigen Weigerung sollte die Gewerkschaft zu 200 fl. verurteilt werden.[5129] Auf Anordnung des Landesherren (28. 3. 1742) entschied er am 20. 2. 1743, daß die Gewerkschaft 200 fl. Schadensgeld zu entrichten habe, an dem sich der hochfürstliche Handel, der von dort Erz gekauft und verschmolzen habe, anteilsmäßig beteilige, Hofkammer und die Untersulzbacher hätten dann jährlich 60 Gulden zu entrichten.[5130] Die ausführliche Darlegung dieses Streitfalles zeigt, daß sich die Bauern recht tatkräftig zu wehren verstanden.
[5107] Zeitschrift Salzburger Volkskultur, 15. Jg., März 1991, S. 41–48.
[5108] J. E. Ritter v. Koch-Sternfeld: Das Prädialprincip, Verlag Georg v. Jaquet, München 1833, S. 189.
[5109] F. Gruber, K. H. Ludwig. Salzburger Bergbaugeschichte, Verlag A. Pustet, Salzburg 1982, S. 19.
[5110] SLA, BWOA, Fasz. 101/2, Mühlbach, B-Sachen, 1566–1688, Bergwerksbeschreibung.
[5111] J. Lahnsteiner: Oberpinzgau, Selbstverlag Hollersbach, Salzburg 1965, S. 309.
[5112] SLA, BWOA, Fasz. 101/2, Mühlbach, B-Sachen 1566-1688.
[5113] SLA, BWOA, Fasz. 101/2, Mühlbach, B-Sachen 1566-1688.
[5114] SLA, BWOA, Fasz. 101/2, Mühlbach, B-Sachen 1566-1688.
[5115] GAB, U I, S. 16–22
[5116] SLA, BWOA, Fasz. 101/2, Mühlbach, B-Sachen 1566-1688, BH Nr. 26/1652.
[5117] SLA, BWA Mühlbach, 1504–1788, XIV.
[5118] GAB, U I, S. 3.
[5119] GAB, U I, S. 6–9.
[5120] GAB, U I, S. 11, 12.
[5121] GAB, U I, S. 13.
[5122] GAB, U I, S. 15, 16.
[5123] GAB, U I, S. 14.
[5124] GAB, U I, S. 23, 24.
[5125] Riggöz – abgeerntete Weide – Baier. Wörterbuch, J. A. Schmeller, Bd. II, Spalte 73.
[5126] GAB, U I, S. 25.
[5127] GAB, U I, S. 26.
[5128] GAB, U I, S. 27.
[5129] GAB, U I, S. 27.
[5130] GAB, U I, S. 28, 29.