Anna Trexlerin, Tochter eines Schopperknechts (ein im Schiffbau tätiger Knecht), sprach 1799 bei der Armenkommission im Salzburger Rathaus vor. Sie wolle in Dienst treten und der Vater ihres unehelich geborenen Kindes sei ein armer Maurergeselle, hält das Protokoll der Armenkommission fest. Schneidermeister Johann Haubner aus Liefering hätte sich angeboten, ihren Sohn „gegen ein Verpfleggeld von 24 Kreuzer wöchentlich zu übernehmen“, mit der Zusage, dass er ihn nach zehn Jahren als Lehrling aufnehme.[810]
Anna Trexlerin war wie zahlreiche Unterschicht-Frauen in der Stadt Salzburg Mutter eines illegitimen Kindes. Das bedeutete zu dieser Zeit keineswegs, dass die Kindsmutter einen „unmoralischen“ Lebenswandel geführt hatte. Aufgrund der bestehenden Heiratsbeschränkungen durften viele Frauen und Männer nicht heiraten, wenn sie der zuständigen Grundherrschaft, Gemeinde oder politischen Behörde keine ausreichende finanzielle Grundlage nachweisen konnten.[811] Durch die Beschränkung der Ehen sollte die Verarmung der aus den unteren Schichten stammenden Familien verhindert werden, denn durch die zu freizügige Erteilung von Heiratsgenehmigungen glaubte man, den aus diesen Ehen stammenden Kindern „gerade zu den Bettelstab in die Hände zu geben, und sie an Leib und Seele verkrüppeln zu lassen“.[812] Die gesetzliche Verhinderung von Ehen sollte auch der Reproduktion von Armut entgegenwirken. Mit diesem Verbot ließen sich jedoch sexuelle Kontakte zwischen Frauen und Männer aus den Unterschichten und deren Folgen nicht verhindern. Der Anteil an ledigen Geburten erreichte zwar in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch nicht den Spitzenwert des ausgehenden Jahrhunderts, betrug aber immerhin rund 15 Prozent.[813] Besonders in der Stadt Salzburg, wo beinahe jedes dritte Kind unehelich geboren wurde, war die öffentliche Armenfürsorge mit dem Problem der ledigen Kinder ständig konfrontiert. Nach einem Bericht über die Jahre 1803 bis 1810 waren unter den „150 Kindern, die der Armenfond erhält, [...] 147 Uneheliche“.[814]
Anna Trexlerin wandte sich in ihrer Not an die Armenkommission, da sie nicht gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen und sich um ihr Kind kümmern konnte. Sie hatte offensichtlich schon eine Lösung für das Kind, für sich und den Vater des Kindes gefunden, der wohl nicht imstande war, für seinen Sohn finanziell aufzukommen. Wie eines von vielen anderen würde auch ihr Kind bei fremden Leuten aufwachsen und sogar eine Berufsausbildung erhalten.
Für Frauen und Männer der unteren und kleinbürgerlichen Schichten, die kein Vermögen besaßen und keine eigene Familie hatten, die sie im Notfall unterstützte, bedeutete das Nachlassen der körperlichen Kräfte im Alter oder bei Krankheit den nahezu unvermeidlichen Weg in die Armut wie auch bei den folgenden Personen aus Seekirchen im Jahr 1833.[815] Der 60-jährige „Häuslers-Sohn“ Joseph Ausweger war „kränklich und arbeitsunfähig“, daher wurde die Einlage [Erklärung siehe weiter unten] als Versorgungsform auf ein Jahr für ihn vorgesehen. Victoria Doll, eine ledige 63-jährige Inwohnerin im Nachtwächterhaus und Tochter eines bürgerlichen Maurers, war zwar „ihrer Lebtag in der Arbeit gewesen“, war aber immer wieder dem „Müssiggange und dem Bettel“ nachgegangen – letzterem vermutlich als Überbrückung oder Zusatzverdienst zwischendurch. Bis jetzt hatte ihr das Armeninstitut jede Hilfe verweigert. Nun war sie aber alt und „hat die bisherige Unterstützung“ notwendig. Für die Einlage zu alt, zu schwach und zu krank wurde hingegen Mathias Daun, ein verwitweter, ehemaliger bürgerlicher Siebmacher, bezeichnet, der im Spital lebte. Das Armeninstitut klagte über die hohen Kosten, die der 76-jährige, ganz entkräftete und bettlägerige Mann verursachte, für den eine eigene Wärterin sorgen musste: „Er ist solcher Gestalt gänzlich arm, und verursacht auch bedeutende Kosten für ärztliche Hilfe und Holz.“[816]
Noch im gesamten 19. Jahrhundert wurde das Alter jedoch nicht als ein Grundproblem der Armenpflege wahrgenommen, es führte zu keinem eigenen Diskurs. Das Alter war ein nur unvollkommen beschriebener Zustand, der sich nicht so sehr nach Lebensjahren maß als am Grad der Arbeitsfähigkeit.[817] Mit Sicherheit stellten alte Leute aber eine Hauptlast der Armenpflege dar und es herrschte offenkundig Einverständnis über die fraglose Unterstützungsbedürftigkeit armer, alter Leute. Alter galt als „natürliche“ und zugleich Haupt-Verarmungsursache der Unterschichten.[818]
Armut kann, wie die Beispiele gezeigt haben, auch als ein Problem unterschiedlicher Lebenszyklen betrachtet werden. Robert Jütte geht von drei kritischen Punkten im Leben eines Menschen aus: Die erste Phase möglicher Armut begann im 18. und frühen 19. Jahrhundert in der Kindheit.[819] Kinderreichtum barg ein großes Armutsrisiko in sich, denn die finanziellen Möglichkeiten, die Kinder auch zu ernähren, waren sowohl bei ledigen Müttern als auch bei kinderreichen Familien schnell erschöpft oder erst gar nicht vorhanden. Bis etwa zum 14. oder 15. Lebensjahr, solange sie keinem selbstständigen Erwerb nachgehen konnten, waren Kinder extrem armutsgefährdet. Der Beginn der zweiten kritischen Lebensphase wird für das 18. und frühe 19. Jahrhundert mit etwa 35 Jahren angenommen.[820] Sie konnte vor allem verheiratete Personen betreffen, welche bis zu ihrem 50. Lebensjahr durch die Geburt vieler Kinder[821] und den Verlust eines Ehepartners sehr schnell an den Rand des Existenzminimums abgleiten konnten. Die dritte armutsgefährdete Lebensphase umfasste das Alter.
Armut war (und ist) aber nicht nur ein Problem, das mit der körperlichen Leistungsfähigkeit in engem Zusammenhang stand (und steht), sondern hatte (und hat) auch ein geschlechtsspezifisches Merkmal, von dem Frauen stärker betroffen waren (und sind) als Männer. Frauen stellten meistens die Mehrheit der Fürsorgeempfänger und hatten vielleicht gegenüber armen Männern sogar bessere Aussichten, eine Unterstützung zu erhalten. Dafür waren aber die Berufschancen von Frauen weitaus geringer als die der Männer. Immer wieder klagten Frauen über mangelnde Arbeitsmöglichkeiten, der Zugang zur Arbeit war für sie besonders schmal und einseitig.[822]
In der Stadt Salzburg gab es in den ersten beiden Dritteln des 19. Jahrhunderts ungefähr vier bis sieben Mal mehr Wochenalmosenempfängerinnen als Empfänger.[823] Der Vorsitzende der städtischen Armenkommission, Domherr Friedrich Graf Spaur, stellte 1805 sogar fest, dass sich „unter 10 Armen nur 1 Mann“ befände.[824] Alte Frauen und Männer, besonders lebenslänglich ledige Dienstboten, hatten hingegen auf dem Land ungefähr die gleiche Chance als arm anerkannt zu werden. Der Anteil an Frauen war aber – wenn auch nicht erheblich – höher, was vielleicht auf die höhere Lebenserwartung von Frauen, die bereits das fünfzigste Lebensjahr überschritten hatten[825] oder auf die niedrigere Entlohnung von Frauen zurückzuführen war.[826]
Fatal konnte sich vor allem für die Angehörigen der Unterschicht das Zusammenspiel verschiedener Armutsursachen auswirken. Besonders jener Personenkreis, der nicht in der Lage war, Rücklagen zu bilden oder keine Verwandtschaft hinter sich hatte, die im Notfall helfend eingriff, geriet schnell in eine ausweglose Situation.[827]
Das 19. Jahrhundert begann in Salzburg mit folgenreichen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen, die den Menschen große Anpassungsschwierigkeiten bereiteten. Nachdem sich der anfänglich günstige Verlauf des Zweiten Koalitionskrieges gegen das republikanische Frankreich am 3. Dezember 1800 auf dem Schlachtfeld bei Hohenlinden zugunsten Frankreichs geändert hatte, war Salzburgs Landesherr, Erzbischof Hieronymus Graf Colloredo, am 10. Dezember nach Wien geflohen. Drei Tage später kam es in der Schlacht am Walserfeld[828] zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Besatzung, Plünderungen, Einquartierungen, hohe Kontributionen und vier Monate Drangsal für die Bevölkerung[829] waren die Folge. Die Menschen wurden mit einem Schlag aus ihrer gewohnten Ordnung gerissen.
Das markanteste Ereignis der Salzburger Geschichte des 18. Jahrhunderts, das sogar europaweites Aufsehen erregte,[830] war mit Sicherheit die Massen-Ausweisung der Salzburger Protestanten durch Erzbischof Leopold Anton Freiherr von Firmian 1731/32. Nicht nur, dass Salzburg damit ein Fünftel seiner Gesamtbevölkerung verloren hatte, auch die Wirtschaftskraft des Landes war empfindlich getroffen worden. Auf seinen Nachfolger, den gutmütigen, aber einfältigen Sigmund Graf Schrattenbach, war Erzbischof Hieronymus Graf Colloredo gefolgt, ein Anhänger Kaiser Josephs II. Er umgab sich mit einem Stab von anerkannten Fachleuten und trug mit fortschrittlichen Reformen in den Bereichen Kultur, Unterricht, Wirtschaft und Steuerwesen wesentlich zur Verbreitung der Ideen der Aufklärung in Salzburg bei.
Die durch die Persönlichkeit des jeweiligen Erzbischofs gekennzeichneten Regierungsperioden waren für die Menschen des 18. Jahrhunderts mit unterschiedlichen Höhen und Tiefen verbunden – dennoch war der Alltag kalkulierbar und relativ stabil gewesen. Man wusste, wessen Untertan man war und wo sich die Zentren der Macht befanden. Dem Jahrhundertwechsel 1799/1800 folgte jedoch eine politisch unsichere Zeit, welche die Menschen verängstige und verstörte. Mit der Säkularisation 1803 hörte der im Verband des Römisch Deutschen Reichs eigenständige Staat Salzburg zu existieren auf. Von 1803 bis 1816 wechselten fünf Mal die Herrschaften. Der kurfürstlichen Regierung (1803 bis 1805) folgten eine erste österreichische Herrschaft (1806 bis 1809), eine französische Administration (1809/10) und eine bayerische Regentschaft (1810 bis 1816) bis Salzburg schließlich Teil der Habsburgermonarchie wurde. Völlig am Rand des österreichischen Kaisertums gelegen, zu einem Kreis von Oberösterreich mit der Hauptstadt Linz degradiert, versank Salzburg vorerst in der Bedeutungslosigkeit. Erst ab 1860, mit der Errichtung einer eigenen Landesregierung und der Anbindung an das europäische Eisenbahnnetz, setzte ein nachhaltiger wirtschaftlicher Aufschwung ein.
Demografische Bewegungen gelten allgemein als Indikator für politische, soziale und wirtschaftliche Veränderungen und ihre Auswirkungen auf die Bevölkerung. Während die Population der meisten Gebiete Mitteleuropas im 18. und 19. Jahrhundert stetig anwuchs, wich Salzburg deutlich vom allgemeinen Trend ab. Zum einen bedingt durch den massiven Einbruch mit der großen Protestantenausweisung von 1731/32, als über 22.000 Menschen, fast ein Fünftel der Gesamtbevölkerung, ihre Heimat verlassen mussten, zum anderen mit der Bevölkerungskrise Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts. 1722 lebten im Land Salzburg, in seinen heutigen Grenzen, 152.000 Menschen. 1794 sank die Anzahl auf 145.000 Personen und erreichte 1817 mit 134.000 Bewohnern einen Tiefstand, der erst um 1840 mit 145.000 Personen überwunden werden konnte.[831] Die gesamteuropäische Hungersnot von 1770/72, die von einer Pockenepidemie und einer Teuerungswelle begleitet war, hinterließ in Salzbug hartnäckigere Spuren als in den Nachbarländern, in denen sich zum Beispiel der Kartoffelanbau bereits durchgesetzt hatte.[832] Die Bevölkerungsverminderung um 1800 war die Folge eines Geburtenrückganges, der vor allem aus den sinkenden Eheschließungen resultierte, eines Sterbeüberschusses und zum Teil auch erhöhter Abwanderung. Auslöser dafür waren die Auswirkungen der Franzosenkriege und der europaweiten Hungerkrise von 1816/17 sowie die wirtschaftliche Stagnation bzw. Rezession mit ihren vielfältigen Folgen.[833]
Salzburg war ein Agrarland. 1851 waren beispielsweise 71,4 Prozent der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig. Während die Eigenproduktion von Getreide den Bedarf nicht decken konnte, war es möglich, die Produkte der erfolgreich betriebenen Viehzucht zu exportieren. In erzbischöflicher Zeit waren jedoch die Einnahmen aus dem Viehexport in der Regel größer als die Ausgaben für den Getreideimport. Der Verlust des fruchtbaren Rupertiwinkels wirkte sich daher besonders negativ auf die Getreideversorgung aus, denn nun mussten etwa zwei Drittel des Getreides importiert werden. Dafür konnten beachtliche Erfolge in der Rindviehzucht und der stärker forcierten Pferdezucht erzielt werden.[834]
Der Bergbau stellte eine weitere wichtige Stütze der Salzburger Wirtschaft dar. Die Salzproduktion blieb zwar eine konstante Erwerbsquelle des Landes, hatte aber nach 1816 auch Produktionsrückgänge zu verzeichnen.[835] Während der Gold- und Silberabbau schon seit der Mitte des 16. Jahrhunderts rückläufig war, kam es zu bescheidenen Produktionssteigerungen im Kupferbergbau und zu Zuwächsen in der Roh- und Gusseisenproduktion. In ihrer Gesamtheit fielen diese Zunahmen aber aufgrund der geringen Betriebsgrößen wenig ins Gewicht.[836]
In einer Dauerkrise befand sich die von einer kleinbetrieblichen Struktur gekennzeichnete gewerbliche Wirtschaft. Die Salzburger Industrie umfasste 1850 36 Betriebe mit 876 Beschäftigten. Die einzige 3 PS starke Dampfmaschine im Land, die sich in der Brauerei Kaltenhausen befand, nahm erst 1851 ihren Betrieb auf. Gewerbe und Handel stagnierten zu Beginn des 19. Jahrhunderts.[837] Die Stadt Salzburg hatte besonders unter dem Verlust ihrer Residenzfunktion mit allen Konsequenzen zu leiden: Es war nicht nur die Einkommens- und Beschäftigungswirkung des Staatshaushaltes weggefallen, es unterblieben auch die wirtschaftlichen Impulse von Privathaushalten, die Arbeitsplätze für Dienstboten schufen und Hauptabnehmer von Luxus- und Modeerzeugnissen waren.
Obwohl die wirtschaftliche Entwicklung nicht in allen Zweigen rückläufig war, hatte Salzburg, nun an der Peripherie der Monarchie gelegen, mit erheblichen Anpassungsschwierigkeiten an die veränderten Marktbedingungen zu kämpfen. Erst mit dem Anschluss an das Eisenbahnnetz 1860 – als Salzburg den Zentren der Habsburgermonarchie näher rückte –, konnte ein anhaltendes Wirtschaftswachstum einsetzen.
Für einen Großteil der Bevölkerung galt die Sicherung der Nahrung als zentrales Lebensprinzip. Schon geringfügige Teuerungen, ein feuchter Sommer, eine schlechte Ernte oder ein besonders kalter Winter konnten viele Menschen an den Rand ihrer Existenz bringen und im Extremfall sogar das Leben kosten. Hunger zählte zu den Alltagserfahrungen der meisten Menschen.
Diese Sicherung der Nahrung wurde zu Beginn der 1770er-Jahre durch schlechte Witterungsbedingungen bedroht, die sich katastrophal auf die Ernteergebnisse auswirkten. Regengüsse und Trockenheit hatten von Österreich über Deutschland bis nach England die Ernteerträge vernichtet. In den Alpenregionen schneite es im Sommer, viele Rinder kamen auf den Almen um. Obwohl Salzburg im Vergleich zu anderen Regionen (z. B. Böhmen, Schlesien) weniger in Mitleidenschaft gezogen wurde, verdoppelte sich der Brotpreis.
Nach der großen Hungerkatastrophe von 1770/72[838] waren die Jahre 1803 und 1805[839] von ungewöhnlichen Temperaturverhältnissen und Unwettern gekennzeichnet. In Seekirchen kamen zum Beispiel nach Angabe eines Chronisten im Mai 1802 und 1803 durch Schneefall Menschen, Schweine, Schafe und Geflügel zu großem Schaden. Am 8. Juni 1804 sollen zwischen Teisendorf und Thalgau durch überdimensionale Hagelschloße Hühner, Schafe und Schweine (!) erschlagen worden sein.[840]
1816, „das Jahr ohne Sommer“, gilt in der Klimageschichte als Katastrophenjahr.[841] Nasser Winter, kaltes, schneereiches Frühjahr, nasser, kalter Sommer, nasser, kalter Herbst und verfrühter Wintereinbruch dezimierten die Ernteergebnisse erheblich oder vernichteten die Erträge fast gänzlich.[842] Das Getreide, meist vom Getreiderost[843] befallen, war zudem noch von minderer Qualität. Die Folge war eine enorme Getreideteuerung. In der Stadt Salzburg betrug im Jänner 1816 der Brotpreis über 17 Kreuzer (gegenüber 8 Kreuzer 1810) und im Juni 1817 war sogar der unglaubliche Betrag von 45 Kreuzer für einen vierpfündigen Laib zu bezahlen. Eine Wochenunterstützung aus dem Armenfonds betrug damals im Durchschnitt 30 Kreuzer. Erst im Frühjahr 1818 fielen die Brotpreise wieder, nachdem sie in der Zwischenzeit auch von der Stadt Salzburg gestützt worden waren.[844] Während sich einige wenige durch die angestiegenen Preise bereicherten, mussten die meisten Verbraucher einen Großteil ihres Lohnes für Nahrungsmittel ausgeben. Für andere Ausgaben blieb kein Geld mehr übrig, die Nachfrage nach Gütern des „gehobenen Bedarfs“ sank, zahlreiche Gewerbe hatten aufgrund der verminderten Nachfrage erhebliche Absatzschwierigkeiten. Lohnabhängige Arbeiter mussten neben überhöhten Brotpreisen Einkommenseinbußen hinnehmen oder Entlassungen befürchten.[845]
In den meisten Teilen Europas war die große Hungersnot der Jahre 1816 bis 1818 in einer Hinsicht wirkungsvoll: Sie brachte den Aufstieg des Kartoffelanbaus.[846] Das Fatale war nur, dass bei der nächsten europäischen Hungerkatastrophe der Jahre 1847/48 zusätzlich die Kartoffelernte, vor allem wegen der Kartoffelfäule,[847] ausblieb. Die Teuerung fiel zwar nicht so extrem aus wie 1816 bis 1818, sie hielt aber wesentlich länger an.
Hunger- und Mangeljahre führten zu zahlreichen Krankheiten, einer höheren Seuchenanfälligkeit sowie zu einer Zunahme der Fehlgeburten und der Sterblichkeit. Die ausgehungerte Bevölkerung suchte nach Ersatzstoffen für Getreide zur Herstellung von Brot. Die Frauen hatten als erste die Konsequenzen von Lebensmittelknappheiten zu tragen. Sie mussten die mühevolle Arbeit des Sammelns von genießbaren Pflanzen und die Zubereitung alternativer Speisen übernehmen und die vor Hunger schreienden Kinder beruhigen.
Zahlreiche Anleitungen, wie Brotsurrogate herzustellen und welche Ersatzstoffe ins Brot zu mischen seien, wurden auch in Salzburg ausgegeben.[848] Empfohlen wurden neben Gräsern und Kräutern Graswurzeln, „schleimichte Wurzen“, Stroh sowie „Staub aus leichten, stockichten Holz= Sägespänen“.[849] Dr. Wolfgang Oberlechners 1817 erschienene Schrift „Wie kann man sich bei großer Teuerung und Hungersnot ohne Getreide gesundes Brot verschaffen?“ fand allgemeinen Beifall.[850] Schonungslos für heutige Leserinnen und Leser charakterisiert der Mediziner die Symptome und Folgen des Hungers:
„Die Hungersnoth ist unter allen die schrecklichste Plage der Menschen, sie übertrifft Krieg und Pest; der Hunger brachte schauderhafte Zufälle an Menschen hervor, als, stinkenden Athem, Wackeln der Zähne, unerträgliche Magenschmerzen, Faulfieber, wahre Wuth und Tod; er verleitete Menschen zu Handlungen, gegen welche sich sonst die ganze Natur empört. Kein Land ist davon frey geblieben, sagt die Geschichte, und in dieser allertraurigsten Lage haben die Menschen oft zu Dingen ihre Zuflucht genommen, wodurch sie noch eher starben, zu Dingen, die nicht nährten, giftig, unverdaulich waren; auf Misthaufen gruben Kinder Knochen heraus und nagten an denselben; Gyps, Kalk, Asche, Baumrinde, Gras, Saamengehäuse verschlangen sie in der Wuth des Hungers [...]“.[851]
Gleichzeitig wurden aber auch Warnungen vor gesundheitsschädigenden Ernährungsgewohnheiten publiziert: Das Brot sollte nicht zu warm, unvollständig ausgebacken – eine Praxis, die angewandt wurde, um den Brotpreis anzuheben – oder mit unverdaulichen Zusätzen versehen, gegessen werden. Außerdem wurde vor dem häufigen Aufkochen des „Zugemüßes“, welches meistens aus Sauerkraut vermischt mit Bohnen bestand, dringend abgeraten, da es besonders im Sommer oftmals „schon in Faulniß [...] übergegangen“ sei.[852] Nicht nur akuter Hunger, sondern auch schlechte Ernährungsgewohnheiten und akuter Nährstoffmangel konnten auf die Dauer erhebliche körperliche Schäden und Krankheiten hervorrufen, welche häufig die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen beeinträchtigten und somit die Existenz in Gefahr brachten.
Brände konnten von einem Tag auf den anderen eine relativ sichere Lebensgrundlage einzelner Personen vernichten und bei großflächiger Ausbreitung zur Verarmung halber Dörfer, Märkte und Städte führen. Die aus Holz gebauten Häuser, Wirtschaftsgebäude, Scheunen und Stallungen waren andauernd von Brandgefahr bedroht und bereits die kleinste Unvorsichtigkeit beim Hantieren mit Feuer oder Funkenflug konnte die materielle Existenz von Vermögenden und Vermögenslosen gefährden bzw. vernichten.
Ein erstes Projekt einer staatlichen Feuerversicherung scheiterte 1792, da den Bauern die geforderten Beitragsleistungen zu hoch waren.[853] Obwohl 1811 unter der bayerischen Regierung die Brandschadenversicherung eingeführt wurde, vertraute die abergläubische Bevölkerung noch immer auf die Schutzkraft des Heiligen Florians und anderer volkstümlicher Abwehrmittel.[854] Der Brandbettel war jedoch bis zur Einführung der Brandschadenversicherung[855] und noch das ganze 19. Jahrhundert hindurch weit verbreitet und meist auch die einzige Hilfe für die Geschädigten. Brandbettelbriefe wurden aus diesem Grund von kirchlichen und weltlichen Behörden ausgestellt, in denen ihren Inhabern das Sammeln von Spenden innerhalb eines bestimmten Gebiets gestattet wurde.[856]
Fast jedes zweite bis fünfte Jahr brannten Teile einer Salzburger Siedlung nieder (z. B. 1835 in Obereching,[857] 1837 in Mittersill,[858] 1843 in St. Michael,[859] 1849 in Hallein,[860] 1855 in St. Johann im Pongau,[861] 1855 in Großarl[862] und 1859 in Hof[863]).
Die bekannteste Brandkatastrophe ereignete sich 1818 in der Stadt Salzburg. Im rechtsseitigen Stadtteil zerstörten die Flammen 74 Wohngebäude, vier Kirchen und 13 Wirtschaftsgebäude. 12 Menschen starben, 298 Familien, bestehend aus 1.154 Personen, verloren ihr Hab und Gut.[864] Nach dem Unglück begann eine umfangreiche Wiederaufbautätigkeit, die recht schleppend vor sich ging, obwohl für damalige Verhältnisse ein beträchtlicher Teil der Schadenssumme durch Versicherungszahlungen und Spenden gedeckt war.[865] Noch dreißig Jahre später waren Spuren des Brandes sichtbar.
Am 30. Juni 1811 wurden innerhalb von vier Stunden 107[866] der insgesamt 121 Häuser des Marktes Saalfelden ein Raub der Flammen. Unter den zerstörten Gebäuden befanden sich die Pfarr- und die Spitalskirche, das Landgerichtshaus, der Dekanatshof, zwei Bräuhäuser, 14 Wirtshäuser und zehn Krämereien. Zwei Tote waren zu beklagen. Von 900 Marktbewohnern waren 800 obdachlos geworden, die in den wenigen, noch erhaltenen Häusern sowie in den umliegenden Schlössern und Bauernhöfen einquartiert wurden. Am 31. Juli erschien ein Spendenaufruf im „Salzachkreisblatt“, der an die Wohltätigkeit der Salzburger appellierte und um Geldbeiträge, Lebensmittel, Kleidung, Hausrat und Werkzeuge für die Notleidenden bat.[867] Die Verunglückten wurden in drei Klassen nach dem Grad der Brandschäden und ihrer Dürftigkeit eingeteilt, eine Kommission sorgte für die Ausgabe von Kleidern, Getreide und Bauholz. Vor dem Winter sollten möglichst viele Familien wieder ein Dach über dem Kopf besitzen. Der Brand hatte die Marktbewohner in dieser für Salzburg ohnehin so entbehrungsreichen Zeit in unsagbare Armut gestürzt. Die Aufbauarbeiten erwiesen sich als äußerst langwierig. Noch 13 Jahre später war die Finanzkraft des Marktes durch den Wiederaufbau und die Ausgleichung der Schäden völlig erschöpft. Erst 1833 konnte der neue Pfarrhof bezogen werden.[868]
Hochwasser bedrohte bis in die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts ständig die an den zahlreichen Gebirgsbächen und an der Salzach gelegene Kultur- und Naturlandschaft. Die Salzach überschwemmte mehrfach das Tal von Neukirchen bis Bruck auf einer Länge von 38 Kilometern. Die Entwässerung dieses so entstandenen Sumpfes konnte bis zu vier Wochen dauern. Für den Markt Mittersill[869] brachte schon das geringste Hochwasser eine zehn bis zwölf Tage andauernde Überschwemmung. Das Gasteinertal war von ähnlichen, 15 Kilometer langen Versumpfungserscheinungen betroffen.[870]Kein Wunder also, dass das Pinzgauer Salzachtal an der Wende des 19. Jahrhunderts wiederholt mit den Pontinischen Sümpfen bei Rom verglichen wurde. Nicht nur landwirtschaftliche Nutzflächen gingen in Folge der Versumpfungen verloren, sondern auch das epidemisch auftretende „Pinzgauer Sumpffieber“ war eine gefürchtete Folgeerscheinung.[871]
Im Juli 1803 ereigneten sich zum Beispiel verheerende Unwetter im Pinzgau: Mittersill, „das kleine Venedig“,[872] wie der Markt von den Bürgern selbst genannt wurde, hatte innerhalb von wenigen Wochen die vierte Überschwemmung hinzunehmen. Die leidgeprüfte Bevölkerung – jeder Hausbesitzer war bezeichnenderweise verpflichtet, ein Wasserfahrzeug zu besitzen – war einmal mehr mit den üblichen Folgen konfrontiert: „Ihre Aecker sind verwüstet, ihre Wohnungen durch den Gestank der Pfützen und des Schlammes verpestet, ihr Salzhandel ist gesperrt, ihre Gewerbe werden durch Gaukrämer mehr als je beeinträchtiget.“[873] Die für die Viehzucht so notwendige Heuernte fiel ebenfalls aus.
Mit der planvollen Trockenlegung von Mooren und Sümpfen und durch die Tieferlegung und Richtungsverbesserung des Flussbettes der Salzach versuchte man die Landschaft zu schützen, neue Anbauflächen für den steigenden Nahrungsmittelbedarf zu gewinnen und das endemische Fieber einzudämmen.[874] Erste staatliche Bemühungen, gezielte Gegenmaßnahmen zu setzen, reichten schon in das 17. Jahrhundert zurück. 1790 wurde mit ersten Entsumpfungsarbeiten rund um den Zeller See und im Gasteiner Tal angefangen, jedoch nach vier bis fünf Jahren aus Kostengründen eingestellt.[875] Die bayerische Regierung begann im Oberpinzgau mit der systematischen Regulierung der Salzach, die aber ebenfalls nicht zu Ende geführt wurde.[876] 1823 wurden die Meliorationsarbeiten im Pinzgau und 1847 im Pongau wieder aufgenommen, die dann in der 1860er-Jahren vorläufig abgeschlossen werden konnten.[877]
Die Natur konnte über ganze Dörfer, Märkte und Landstriche Armut bringen. Abhängig von den jeweiligen materiellen Voraussetzungen konnten die Betroffenen die Not früher oder später überwinden; manchen gelang es aber nie.
Auch in Salzburg war der Umgang mit Armut im 18. und 19. Jahrhundert durch die traditionelle Ambivalenz zwischen Unterstützung und Repression geprägt.
Bis ins Spätmittelalter hinein bestimmte die christliche Almosenlehre die Haltung gegenüber den Armen. Diese wurden nicht nur als soziales Übel betrachtet, sondern hatten auch eine positive gesellschaftliche Funktion: Sie waren Anlass, gottgefällig zu handeln, d. h. Almosen zu spenden. Am Beginn der Neuzeit (um 1500) vollzog sich, bedingt durch das starke Anwachsen der Armen in den großen Städten Mitteleuropas, unter dem Einfluss der Reformation und aus macht- und wirtschaftspolitischen Interessen ein Einstellungswandel. Bettlerinnen und Bettler wurden nun nicht mehr aus unterschiedsloser Nächstenliebe als Bestandteil des Gesellschaftssystems betrachtet, sondern als ordnungsgefährdend empfunden, vor allem dann, wenn sie in großen Massen auftraten. Die Reaktionen der Städte können, den allgemeinen Entwicklungstendenzen entsprechend, mit den Schlagworten Kommunalisierung, Rationalisierung, Hierarchisierung und Pädagogisierung zusammengefasst werden.[878]
Bettelordnungen unterschieden nun zwischen ehrbaren, schwachen, arbeitsunfähigen Armen und falschen, starken, arbeitsfähigen Bettlern, zwischen Heimischen und Fremden, enthielten Beschränkungen der Aufenthaltsdauer, Arbeitszwang oder Ausweisung von arbeitsfähigen Bettlern sowie Strafandrohungen für zu aggressives Betteln und sie „privilegierten“ einheimische Arme. Sie legten die Grundlinien des armenpolitischen Vorgehens, die dann für fast drei Jahrhunderte in modifizierter und verschärfter Weise Gültigkeit hatten.
Die 1524 von Erzbischof Matthäus Lang von Wellenburg erlassene Salzburger Stadt- und Polizeiordnung, die bis zum Ende des Erzstifts mit geringfügigen Veränderungen galt, enthielt einen umfangreichen Passus über das Bettelwesen: Sie unterschied unter anderem zwischen heimischen und fremden Bettlern, forderte, dass zum Betteln berechtigte Personen ein Bettelzeichen tragen sollten und als Kontrollorgan ein Bettelrichter einzusetzen sei.[879]
1678 forderte eine Almosenordnung von Erzbischof Max Gandolf Graf Kuenburg abermals die Unterscheidung zwischen starken und schwachen Bettlern. Jeder Arbeitsfähige zwischen dem 12. und 60. Lebensjahr sowie auch ältere, aber erwerbsfähige Personen sollten vom Almosen ausgeschlossen werden.[880] Spätestens seit der Aufklärung wurde Armut zunehmend als gesellschaftliches Problem betrachtet. Die zahlreichen Versuche, dem Bettel Herr zu werden und das Problem der Armut zumeist unter polizeilichen Aspekten zu lösen, scheiterten am Unvermögen, die tatsächlichen Armutsursachen zu erkennen.
Als Mitte des 18. Jahrhunderts nach der großen Protestantenvertreibung von 1731/32 die Einwanderung – auch von Bettlern und Vagierenden – und der Bedarf an Unterstützungen zugenommen hatte, erließ Erzbischof Sigmund Graf Schrattenbach 1754 erneut eine Almosenordnung.[881] Darin wird unter anderem die Forderung nach einer Anonymisierung der Spenden bekräftigt: Die „den Armen legirten Almosen sollen auf das Rathaus zur Austheilung“ geschickt und durch „Executores“ ausgeteilt werden. In der Land-Almosenordnung war außerdem noch das „Domicilum“ geregelt, welches durch 10-jährigen „ehrlichen Aufenthalt“ erworben werden konnte, dann übernahm die Domizilgemeinde die Pflichten des Geburts- bzw. des Eheschließungsortes, das heißt die Armenversorgung.[882] Artikel 6[883] schrieb die Einlage als zwingende Fürsorgemaßnahme vor. „Gerichtlich beschriebenen Armen“, also offiziell als arm anerkannten Personen, sollte im entsprechenden Bezirk vom Gericht eine Unterkunft bei den „leistungsfähigeren Gemeindemitgliedern“ zugewiesen werden. Jeder musste von Zeit zu Zeit einen Armen verpflegen, die Aufenthaltsdauer konnte nach „Billigkeit“ oder analog zur Steuerleistung erfolgen [siehe Einlagewesen].
Im selben Jahr, 1754, errichtete Erzbischof Sigmund Graf Schrattenbach im ehemaligen Pestlazarett St. Rochusiv eine Korrektionsanstalt für 35 „Züchtlinge“, nachdem der Salzburger Bürger Philipp Ignatz Zezi 1750 den Grundstein für einen Fonds zur Errichtung einer derartigen Anstalt gelegt hatte. Wie in anderen Zucht- und Arbeitsanstalten auch wurden rigorose Lebens- und Verhaltensnormen, Isolation, harte Arbeit, Essensentzug, Kontrolle, Strafe und Gottesdienst gegen Faulheit, sündhaften Müßiggang und Ungehorsam eingesetzt, um diese Untugenden der Insassen in Fleiß und Anspruchslosigkeit zu wandeln. Die Salzburger Anstalt beherbergte sowohl zu schwerer Schanzbuße Verurteilte, die täglich in Ketten zu den Steinbrüchen geführt wurden, als auch Personen, die nur gegen die Sittenordnung verstoßen hatten – ungehorsame Kinder und Waisen, „ausgelassene und unartige“ Dienstboten, untätige Handwerksburschen etc.[884] Die warnende Inschrift „Abstine aut sustine (Meid’ oder leid’)“ über dem Tor zeigt auch heute noch das Motto der Anstalt. Um die Erziehung zur Arbeit zu gewährleisten, erwarb der Erzbischof für das Zucht- und Arbeitshaus eine Handwerksgerechtigkeit zum Sockenwirken.
Als Einlagewesen bezeichnete man das „Wandern“ armer, meist alter Leute von einem Hof zum anderen, wo sie für unterschiedlich lange Zeit Unterkunft und Verpflegung gegen leichte Arbeiten – sofern sie dazu imstande waren – erhielten. Die zeitliche Dauer richtete sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Hofs. Das konnte nur ein einziger Tag oder konnten auch mehrere Wochen sein. Kinder sowie Ehepaare, die ihre Lebensgemeinschaft hätten aufgeben müssen, und Personen „mit ansteckenden und widerlichen Krankheiten“ galten in der Regel als dafür nicht geeignet.[885]
Vermutlich entstand die Einlage als Parallelentwicklung zu den ländlichen Spitalsgründungen des Spätmittelalters, als der Bedarf an Armenfürsorgemaßnahmen angestiegen war. Ab dem 18. Jahrhundert häufen sich Quellenhinweise auf die Verbreitung dieses Systems. Der Bedarf an einer Verpflegung von armen, alten Menschen, die auf keine Familien oder Verwandte zurückgreifen konnten, hatte zugenommen. Der Anstieg gegen Ende des 18. Jahrhunderts hing eng damit zusammen, dass in Salzburg der Gesindestatus zunehmend seinen Charakter als altersspezifische Durchgangsphase verlor und somit noch mehr alte, lebenslänglich ledig gebliebene Mägde und Knechte mittels öffentlicher Armenfürsorge versorgt werden mussten. Das Einlagesystem war im Land Salzburg zwar weit verbreitet, wurde aber nicht in allen Gerichten als Versorgungssystem angewendet. Aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert sind zum Beispiel Proteste der Gerichte Saalfelden, Mittersill und dem damals zu Salzburg gehörigen Zell im Zillertal gegen diese Versorgungsart bekannt.
Wie der Salzburger Pädagoge und Schriftsteller Franz Michael Vierthaler 1816 berichtete, hatte der Bauer einem Einleger gegenüber Vaterpflichten. Er musste ihn verköstigen und für die „nötige Pflege“ Sorge tragen. Der Einleger musste dafür „seinem Bauern“ wie einem Vater gehorchen und, soweit es Alter und Kräfte erlaubten, kleinere Tätigkeiten verrichten. Das Haus durfte er ohne Erlaubnis seines „Pflegvaters“ nicht verlassen.[886] Das Ausmaß und die Art der „nötigen Pflege“ der Einlegerin oder des Einlegers hing von den materiellen Möglichkeiten und der Persönlichkeit des jeweiligen Bauern und vor allem auch der Bäuerin ab. Die Körper der alten Menschen waren aber überwiegend verwahrlost, ungepflegt und verlaust, da sich ihnen oft keine Möglichkeit zur Körperpflege bot. Weil sie abstoßend wirkten, durften sie auch meistens nicht aus der gemeinsamen Schüssel essen und mussten häufig im Stall in einer Ecke schlafen. Und weil sie ohnehin vom Gemeinschaftsleben ausgeschlossen waren, unternahm man auch gar keine Anstrengungen, diese oft als lästig empfundenen Menschen, die man unfreiwillig mitzuversorgen hatte, zumindest durch Wasser und Seife gesellschaftsfähig zu machen.[887] Wie unbeliebt die Einleger waren, ist einem Bericht des Pfleggerichts Werfen zu entnehmen: Die Einlegerinnen und Einleger sollten möglichst häufig das Quartier wechseln, da die Bauern die „großteils alten und krippelhaften Personen“, die ein durch Krankheit bedingtes „bißiges und zankisches Wesen“ hätten, nicht lange „in ein und demselben Haushalt“ ertragen würden.[888]
Mehr Aufmerksamkeit schenkte man in allen Gerichten der Betreuung und Pflege armer, das heißt vor allem lediger, Kinder, die gegen ein jährliches „Zuchtgeld“ so lange angestiftet werden sollten, „bis sie sich selbst als Dienstbuben oder Dienstmädeln fortzubringen“ vermochten.[889] Das „Anstiften“ der Kinder war zwar viel kostspieliger als das Einlegen der Erwachsenen, doch rechtfertigte man die höheren Ausgaben mit der Verantwortung für das Gedeihen der zukünftigen Generation: Unter einem ständigen Wechsel der Zieheltern würde die religiöse und gutbürgerliche Erziehung der Kinder leiden, sie würden sich an das Herumziehen gewöhnen und dieses Verhalten als Erwachsene noch beibehalten.
Eine wichtige, jedoch von ihrer Aufnahmekapazität her betrachtet beinahe eingeschränkte Funktion, kam den Einrichtungen der geschlossenen Armenfürsorge zu. 1868 wurden beispielsweise im gesamten Land Salzburg 5.218 Personen (rund 3,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) durch offene Fürsorge[890] und nur 847 Personen (rund 0,6 Prozent der Bevölkerung) in insgesamt 37 Versorgungshäusern[891] betreut.
Bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts hielten diese Einrichtungen zu einem überwiegenden Teil noch die Tradition der Multifunktionalität der alten, zum Teil im Hoch- und Spätmittelalter gegründeten Hospitäler aufrecht. Spitäler, Bruderhäuser und Armenhäuser wurden meist von den Städten, Märkten oder Zentralorten verwaltet auf Grundlage (oder mitfinanziert) von Stiftungen von Bürgerinnen und Bürger.
In der Stadt Salzburg konnten verarmte, alte Bürger und solche, die sich schon zu Lebzeiten „eingekauft“ hatten, im Bürgerspital[892] (gegründet 1327) Aufnahme finden. Armen, erwerbsunfähigen Dienstboten und Handwerkern stand das Bruderhaus[893] (gegründet 1496) zur Verfügung und mittellose alte Dienstboten konnten im Erhardspital[894] (das auf das 1603 gegründete Spital des Domkapitels und auf das Siechenhaus des Klosters Nonnberg aus dem 9. Jahrhundert zurückging) Aufnahme finden. Für ganz Mittellose gab es weiters noch die Möglichkeit, im Kronhaus[895] in der Griesgasse untergebracht zu werden. Das Leprosenhaus (gegründet vor 1270) war als Versorgungsanstalt für unheilbar Kranke vorgesehen, während das 1695 gegründete St.-Johanns-Spital in Mülln im ausgehenden 18. Jahrhundert schon am ehesten einem Krankenhaus im modernen Sinn entsprach.[896]
Wesentliches Element dieser multifunktionalen Einrichtungen waren die täglichen Gebete der Insassen, die diese zum Totengedenken der Stifterinnen und Stifter zu verrichten hatten. Dies bezeugen die Hausordnungen und Visitations- und Jahresberichte österreichischer Einrichtungen bis ins beginnende 20. Jahrhundert. Die Spitäler dienten hauptsächlich der Versorgung – großteils alter – einheimischen Personen, aber auch von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung, unheilbaren Krankheiten sowie den „klassischen Armen“ wie Witwen und Waisenkindern. Ökonomisch besser Situierte konnten sich einkaufen oder Personen, die das Bürgerrecht besaßen, erhielten kraft dieses Privilegs bessere so genannte „Pfründenplätze“.[897]
Die Anstalten der geschlossenen Armenfürsorge in der Stadt Salzburg stagnierten bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, weder in eine Verbesserung der Räumlichkeiten noch der Lebensbedingungen in den Häusern wurde investiert. Die Stadt ergriff erst Ende des 19. Jahrhunderts eine Initiative und ersetzte die überalterten Einrichtungen mit einem großzügigen Neubau im äußeren Nonntal. Das städtische Versorgungshaus wurde anlässlich des 50-jährigen Regierungsjubiläums Kaiser Franz Josephs 1898 eröffnet.[898] Im gleichen Jahr feierte man außerdem aus dem gleichen Anlass die Eröffnung einer Landesblinden- und Taubstummenlehranstalt[899] sowie einer Irrenanstalt.[900]
Auf dem Land kam den Spitälern und Bruderhäusern von ihrer Aufnahmefähigkeit her betrachtet eine noch geringere Bedeutung zu als in der Stadt. In den ländlichen Einrichtungen wurde noch länger an ihrer Multifunktionalität festgehalten. 1844 bezeichnete beispielsweise k. u. k. Kreisarzt Dr. Carl Ozlberger das Bruderhaus des 1.200 Einwohner zählenden Marktes Golling als eine Unterkunftsmöglichkeit für „arme, alte und presshafte Personen“.[901]
Als fortschrittlich erwies sich hingegen jene Stadt im Land Salzburg, für die das Armenwesen schon immer ein großes Problem darstellte – Hallein. 1837 wurde ein Dienstbotenspital[902] gegründet und 1844 die erste Kleinkinderbewahranstalt im Land Salzburg eröffnet, welche von den Halleiner Schulschwestern betreut wurde.[903] Die Kleinkinderbewahranstalt in der Stadt Salzburg wurde erst zwei Jahre später ins Leben gerufen.
Die „Steuerung des drückenden Notstandes“, die Organisation des „Gemeinen Stadtalmosens“, die Durchführung einer Armenbeschreibung, die Erschließung neuer Geldquellen und die Bettelbekämpfung[904] – das waren die Ziele der Armenkommission der Stadt Salzburg, die der aufgeklärte Erzbischof Hieronymus Graf Colloredo 1799 als eine dauerhafte, bis ins 20. Jahrhundert hinein bestehende Institution ins Leben gerufen hatte.[905] Schon im ausgehenden 17. Jahrhundert begegnen in Salzburg erstmals Forderungen nach der Einsetzung von Kommissionen als Kontrollinstitutionen für die Verteilung des städtischen Almosens in normativen Quellen. 1785 hatte dann unter Colloredo bereits erstmals eine Kommission getagt, als die habsburgischen Pfarrarmeninstitute auch in Salzburg eingeführt werden sollten, was aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht gelang.[906]
Die städtische Armenkommission bestand aus geistlichen (Konsistorium) und weltlichen Vertretern (Hofrat und Magistrat), den Vorsitz führte 1799 Domkapitular Friedrich Graf von Spaur,[907] dessen Engagement für das Armenwesen im ganzen deutschen Sprachraum bekannt war. Zeitweilig wurden auch die Stadtkapläne zu den Sitzungen geladen. 1802 schlug Spaur auch die Miteinbindung eines Arztes vor, da die Unterstützungswürdigkeit der Armen größtenteils von ihrem Körper- und Gesundheitszustand abhinge.[908]
Als erste Maßnahme wurde eine Armenkonskription in der Stadt Salzburg veranlasst, die eine Anzahl von 637 Unterstützungswerbern bei ca. 16.000 Einwohnern ergab.[909] Wie in anderen Residenzstädten auch fällt dabei der hohe Frauenanteil mit 71 Prozent und die Dominanz der Ledigen auf.[910] Nach der Konskription prüfte die Kommission die Unterstützungswürdigkeit und versuchte die Almosenverteilung genauer zu regeln. 1802 sollten für das Ansuchen um eine Unterstützung der Taufschein, die Aufenthaltsbewilligung, das Dienstzeugnis und eventuelle ärztliche Atteste vorgelegt werden.[911] Nachdem die städtischen Viertelmeister schriftliche Auskünfte über die Lebensumstände der Armen erteilt hatten, entschied die Kommission, ob Bedarf an einer Beihilfe bestand und traf dann die entsprechenden Anweisungen.
Die zu verteilenden Gelder stammten aus dem Armenfonds, der auf das „Gemeine Almosen“ zurückging – eine städtische Armenkasse, deren erste erhaltene Rechnung in das Jahr 1544 datiert.[912] Verteilt wurden das wöchentliche oder bestimmte Almosen (Wochenalmosen),[913] dessen Empfänger die Armenkommission festlegte und das außerordentliche oder unbestimmte Almosen (Handalmosen), das der Stadtsyndikus gegen gedruckte Billetts an plötzlich in Not geratene Personen ausgab.[914] Während das wöchentliche Almosen aus Geldleistungen von durchschnittlich 10 bis 60 Kreuzern bestand, wurde das außerordentliche im Gesamtwert von 1.500 Gulden pro Jahr in Form von Naturalleistungen wie Brot, Mehl, Torf, Kleidung und Arznei vergeben. Wie in einer Sitzung im Jahr 1800 betont wurde, reichte diese Summe aber kaum zur Unterstützung der in Unglücksfälle geratenen und kranken Personen aus.[915] In den Genuss eines Wochenalmosens kamen hauptsächlich uneheliche und elternlose Kinder, „so lange sie weder zum Dienen, noch zum Erlernen eines Handwerks geeignet waren“[916] und all diejenigen, welche aufgrund von Alter, Krankheit und Gebrechlichkeit nicht imstande waren, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen.[917]
Das Schicksal elternloser und unehelicher Kinder lag der Armenkommission besonders am Herzen. Nach Ansicht der Armenkommission wurden die Kinder im Idealfall bei wohlhabenden Bauern untergebracht, um „brauchbare“ Dienstboten aus ihnen zu machen und um zu verhindern, dass sie zu „Taugenichtsen“, Bettlern und Müßiggängern heranwuchsen.[918] Trotz prinzipiell wohlmeinender Grundhaltung den Kindern gegenüber stand bei diesen Maßnahmen das staatlich orientierte Nützlichkeitsdenken im Vordergrund. Eine Anordnung des Erzbischofs, welche die Anwendung von Gewalt gegen ledige Mütter erlaubte, wenn sie sich der Aufforderung, ihre Kinder zu Zieheltern zu geben, widersetzten,[919] relativiert drastisch die Vorstellung von rein humanitären Motiven. Personen, die ein Kind in Pflege nahmen, konnten sich das Kind aussuchen und erhielten neben einer Bezahlung aus dem Waisenfonds noch eine kostenlose Arbeitskraft dazu. Darüber hinaus mussten die Kinder nach dem zehnten Lebensjahr mehrere Jahre hindurch ihren Zieheltern gegen Kost und Logis dienen. Etliche Bauern aus den Gebirgsgegenden wurden mehrfach bei der Armenkommission vorstellig und forderten möglichst junge Kinder an, damit sie noch gut „abgerichtet werden können“.[920]
Ledige Kinder wurden aber auch bei Pflegeeltern in der Stadt untergebracht, wie das eingangs angeführte und das Beispiel des bekannten Stille-Nacht-Dichters Joseph Mohr[921] zeigen. Mohrs Pflegevater suchte 1801 um Erhöhung des Wochenalmosens für den Knaben an, als dessen Gönner von den Franzosen ausgeraubt worden war. Mit acht Jahren verfügte er bereits über Kenntnisse der lateinischen und französischen Sprache und erhielt Klavierunterricht. Da Joseph Mohr ein „Beyspiel eines Knabens, von dem sich die Armen=Commission den besten Fortgang zu versprechen hat“, bewilligte die Kommission 45 Kreuzer „zur ferneren Erziehung dieses Knabens [...]“.[922]
Mit einer strengen „Sparpolitik“ versuchte die Armenkommission die Ausgaben für Unterstützungen möglichst niedrig zu halten: Fremde sollten nur durch 10-jährigen ununterbrochenen Dienst in der Stadt und nicht mehr „durch bloßes Hersitzen auf kleine Handarbeiten also spinnen, nähen, stricken, abspülen und ausputzen in der Stadt“ einen Anspruch auf ein Almosen erwerben können.[923] Von dieser Verschärfung waren hauptsächlich Frauen betroffen, denn bei den genannten „kleinen Handarbeiten“ handelte es sich um fast ausschließlich weibliche Tätigkeiten. Da unverhältnismäßig mehr Frauen als Männer zu den Stadtarmen zählten, schlug die Armenkommission auch vor, durch eine bessere Erziehung des weiblichen Geschlechts – in Form von Arbeitsanstalten – die Frauen vom Bettel abzuhalten.[924] Darüber hinaus wurde das Stadtgericht aufgefordert, „sparsam“ bei der Erteilung von Heiratsbewilligungen vorzugehen.[925]
Selbstironisch bezeichneten sich die Deputierten der Armenkommission 1801 aufgrund ihres eng gesteckten Geschäftskreises als „Allmosens Austheilungs Kommission“.[926] Sie beanstandeten, dass die bisherige Praxis der bloßen Almosenverteilung den Bettel und Müßiggang sogar fördere. Abhilfe könne nur mit entsprechenden Erziehungsanstalten getroffen werden, in denen die „Jugend zum Selbstverdienst angehalten und die Verbesserung der Sitten und Vermehrung der Arbeits Lust vorbereitet werden kann“.[927]
Im frühen 19. Jahrhundert wurde das Armenwesen auf dem Land in Salzburg durch eine Verordnung neu geregelt. 1827 wurden Pfarrarmeninstitute verpflichtend eingeführt, die ursprünglich auf eine Privatinitiative des südböhmischen Adeligen Johann Buquoy zurückgingen und nach einer kurzen Anlaufzeit von Kaiser Joseph II. zuerst in Wien und Niederösterreich und 1783 dann in der gesamten Monarchie eingeführt worden waren. Diese „Institute“ waren keine Einrichtungen im Sinne von geschlossenen Institutionen, sondern eine Organisationsform zur gezielten Sammlung und Verteilung von Almosen. Sie sollten der Versorgung der einheimischen Armen und der Bekämpfung der vagierenden Bettler dienen. Dabei wurde der Kirche die ihr traditionell zugedachte Rolle der tätigen Nächstenliebe übertragen und zugleich in personeller Hinsicht organisatorisch und religiös-emotional herangezogen.[928]
Die Pfarrarmeninstitute standen unter der Leitung des Pfarrseelsorgers, die Pfarrsprengel dienten als Einteilungsmodus. Laut Vorschrift sollten ehrenamtliche Armenväter für drei Jahre gewählt werden, während der Rechnungsführer – meist ein Lehrer – vom Pfleger und Pfarrer ernannt wurde.[929]
Die Einnahmen der Pfarrarmeninstitute setzten sich aus freiwilligen Leistungen und einer beschränkten Anzahl an bescheidenen Abgaben zusammen. Die laufenden Kosten wurden durch freiwillige Subskriptionen (Personen verpflichten sich zu regelmäßigen Zahlungen), Geldern aus Sammelbüchsen und Opferstöcken, minimalen Prozentsätzen (1 bis 2 Prozent) von Nachlässen oder Versteigerungen sowie Strafgeldern und Vergnügungsabgaben finanziert. Um offene Beträge decken zu können, wurden Bezirksarmeninstitute (auch Distriktsarmenfonds oder allgemeine Armenfonds genannt) geschaffen, die unter der Verwaltung der Pfleggerichte standen, eine Art Steuerhoheit besaßen und sich durch eine Umlage auf die ganze (Bezirks)Gemeinde zusätzliche Einnahmen erschließen konnten.[930]
Die wichtigsten Unterstützungsarten waren neben Geldspenden und der Vergabe von Naturalien die Einlage und die Unterbringung pflegebedürftiger Menschen in Armenhäusern, sofern solche bestanden.
Wie bescheiden die Ausgaben waren zeigt zum Beispiel eine Rechung aus dem Dorf Koppl bei Salzburg aus dem Jahr 1832[931]: Die Einlegerin Helma Seywaldstätter bekam ein Paar Socken, Elisabeth Reischl ein „Halstüchl“ und Theres Strickmann ein „Kopftüchl“. Im Jahr 1848/49 erhielten – um ein weiteres Beispiel zu nennen – in Bischofshofen 14 Frauen, 13 Männer und ein Ehepaar aus dem Lokalarmenfonds monatliche Zuwendungen von 20 bis 50 Kreuzer. Die meisten unterstützten Personen waren alt, ledig, gebrechlich und galten als wenig bzw. gänzlich erwerbsunfähig, die jüngeren Frauen hatten fast alle ein uneheliches Kind. Daneben erhielten noch zehn uneheliche Kinder und zwei so genannte „Cretine“, das heißt Menschen mit Behinderung, im Alter von 1 bis 13 Jahren eine Geldunterstützung.[932]
Allgemein gesehen war den Pfarrarmeninstituten kein durchschlagender Erfolg beschieden. Die Ursache lag unter anderem in der Organisation (Kirche und Gemeinde schoben sich gegenseitig den größeren Anteil an der zu leistenden Armenunterstützung zu), vor allem aber an den mageren finanziellen Mitteln. Als die Armenfürsorge 1849 als Bestandteil der öffentlichen Verwaltung an die politische Gemeinde überging, wurden auch die Pfarrarmeninstitute in Gemeindearmeninstitute umbenannt. Mit der Neuregelung des Armenwesens im Land Salzburg 1874 hörte diese Einrichtung zu existieren auf,[933] formell aufgehoben wurden sie allerdings in Salzburg nicht.
Das provisorische Gemeindegesetz von 1849, die Reichsgemeindeordnung von 1862 und das Heimatgesetz von 1863 übertrugen die Armenpflege nun auch de iure in den Kompetenzbereich der Gemeinden. Ab der Jahrhundertmitte wurden die Pfarrarmeninstitute in den einzelnen Ländern der Habsburgermonarchie aufgehoben und neue Landes-Armengesetze erlassen, denen die nähere inhaltliche Ausführung der Armenfürsorge vorbehalten war (z. B. Böhmen 1868, Oberösterreich 1869, Kärnten 1870, Steiermark 1873, Salzburg 1874, Niederösterreich 1882 usw.).[934]
Besonders folgenreich für die Kommunen erwies sich das Heimatrecht von 1863. Im Fall von persönlicher Not oder familiärer Bedürftigkeit war nicht der ständige Wohnsitz die Basis für die Anspruchsberechtigung für Armenunterstützung, sondern die „Zuständigkeit“ zu einer bestimmten Heimatgemeinde, meist die Geburtsgemeinde, die aber bei Frauen durch Verheiratung auf jene des Ehemanns überging. Nun entschied die Gemeinde ohne Berufungsmöglichkeit der Bewerber über die Aufnahme in den Heimatverband.[935] Auch in Salzburg wurden die Menschen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bei ihrer Suche nach Arbeit immer mobiler, nicht zuletzt durch den wirtschaftlichen und politischen Aufschwung von Stadt und Land. Aktueller Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort und Heimatrechtszuständigkeit – somit wirtschaftliche Tätigkeit und rechtliche Zugehörigkeit – klafften immer mehr auseinander. Ein wachsender Personenkreis konnte an seinem Aufenthaltsort keine Unterstützung beziehen. Für viele Menschen gewährten private und kirchliche Armenfürsorge zumindest eine geringe Unterstützung. Das Vereinsgesetz von 1867 bildete dabei eine wesentliche gesetzliche Voraussetzung für die Möglichkeit zur Selbsthilfe.
1896 sah sich der Staat schließlich gezwungen, das Gesetz von 1863 zu novellieren. Nun konnte das Heimatrecht – als Zutrittsberechtigung zur lokalen Armenunterstützung – nach einem 10-jährigen, ununterbrochenen Aufenthalt in der Wohnsitzgemeinde „ersessen“ werden. Durch das neue Gesetz von 1896 stieg folglich auch der Anteil der Heimatberechtigten, z. B. in der Stadt Salzburg von 30 Prozent im Jahr 1900 auf 43 Prozent im Jahr 1910.[936]
Das Heimatrecht an sich blieb bis 1938 Grundlage der kommunalen Fürsorgepraxis. Erst mit der Einführung der fürsorgerechtlichen Bestimmungen des Deutschen Reiches und der deutschen Gemeindeordnung durch die Nationalsozialisten wurde der enge Konnex zwischen Heimatrecht und Armenversorgung aufgelöst und die Gemeinde von einem Personenverband zur Aufenthaltsgemeinde.[937]
Nachdem seit 1865 die Armenfrage im Salzburger Landtag wiederholt diskutiert worden war, stellte der Erlass des Landes-Armengesetzes von 1874, das in engem Zusammenhang mit dem Heimatrecht von 1863 stand, einen Einschnitt in der Entwicklung des Salzburger Fürsorgewesens dar.[938] Der Fortschritt bestand vor allem in der Rechtsvereinheitlichung und in der Zuordnung der Armenpflege zur Gemeindeselbstverwaltung, auch das Vermögen der örtlichen Stiftungen ging an die Gemeinde über. Zugleich hatten damit aber auch die Gemeinden die finanzielle Hauptlast zu tragen. Das Gesetz hielt außerdem erstmals fest, dass die Kommunen nicht nur bei schon bestehender Armut eingreifen, sondern auch durch verschiedene Maßnahmen vorbeugen sollten. Außerdem entzog es der Kirche alle Verfügungsrechte über Armeneinrichtungen.[939]
Über das System der Einlage wurde ab den 1860er-Jahren im Salzburger Landtag immer häufiger debattiert. Die Gemeinden hielten trotz Aufforderung des Landtags, sie aufgrund der Unmenschlichkeit aufzugeben, weiterhin an der Einlage fest, da sie keine bessere finanzier- und durchführbare Alternativen wussten. Mit dem neuen Gesetz von 1874 konnte nun aber die Verpflichtung zur Gewährung der Einlage durch Zahlung einer Gebühr abgelöst werden. Das Wandern armer, vor allem alter Menschen von Haus zu Haus hielt sich noch bis ins 20. Jahrhundert und wurde in Österreich erst mit 1. April 1939 gesetzlich abgeschafft.[940]
Ab der Jahrhundertmitte setze sich der Salzburger Landtag auch in zahlreichen Debatten mit dem Bettel- und Vagantenwesen auseinander. Ein 1865 eingesetztes Komitee zur Abhilfe gegen das Bettelwesen stellte folgende Ursachen fest: Die Bevölkerungszunahme, die Schwierigkeit, sich einen regelmäßigen Erwerb zu sichern, die Abnahme der alten Haus- und Familienzucht und, als neue Facette, die Fluktuation vieler im Straßen- und Eisenbahnbau beschäftigter Arbeiter.[941] Der Landtag erließ daraufhin eine Entschließung, welche die angeführten Ursachen – noch immer – mit verstärkter behördlicher Überwachung der Handwerksgesellen, Tagelöhner und Arbeiter, mit Vermehrung der Polizeiorgane und Verbesserung der Armenversorgung in den Gemeinden sowie mit der Erlassung eines Reichsgesetzes gegen das Bettelwesen beseitigen wollte. Aus dem daraufhin erstatteten Bericht ist ersichtlich, dass die mangelhafte Armenversorgung maßgeblich zu einem Anhalten des Bettelwesens beitrug. Manche Gemeinden tolerierten das Betteln nicht nur, sondern verwiesen ihre Armen sogar darauf, um Kosten zu sparen. 1874, in dem Jahr, in welchem das Armengesetz diesen Missständen ein Ende bereiten sollte, forderte zum Beispiel der Armenvater von Bramberg im Pinzgau einen Inwohner und Vater von fünf Kindern auf, „sich seine Subsistenz durch Bitten von Haus zu Haus zu suchen“.[942]
In den 1880er-Jahren erfolgte der so genannte „take-off“ des österreichischen Sozialstaats.[943] 1887 wurde die Unfallversicherung und ein Jahr später die Krankenversicherung als Pflichtversicherung eingeführt, allerdings mit begrenzter personeller Reichweite.
Sozialversicherungen gewährten ein Mindestmaß an Hilfe gegenüber den gängigen Risiken des Lebens in einer immer mehr industriell geprägten Gesellschaft gegen die Folgen von Krankheit, Unfällen, Invalidität und Alter sowie schließlich gegen Arbeitslosigkeit, um ein Absinken in Armut zu verhindern. Nun existierte zumindest ein prinzipieller, wenn auch eingeschränkter, Rechtsanspruch auf Versicherungsleistungen. Maximilian Steiner fasste 1880 in einer Schrift zur Reform der Armenpflege den Leitgedanken folgendermaßen zusammen: „Die staatliche Armenpflege ist berufen, gegen die Ursachen der Verarmung anzukämpfen, während die communale Armenpflege nur die Folgen der bereits eingetretenen Verarmung zu mildern sucht.“[944]
Mit der Verwirklichung der ersten Sozialversicherungsgesetze Ende der 1880er-Jahre wurde die kommunale Armenfürsorge zum „Unterbau“ eines modernen Systems sozialer Sicherheit, allerdings unter Beibehaltung des Einzelfall- und Subsidiaritätsprinzips. Aufgrund der beschränkten staatlichen Leistungen blieb die Fürsorgetätigkeit von Gemeinden und Ländern die Grundlage für diejenigen, die in Armut leben mussten.
[810] AStS. (Archiv der Stadt Salzburg) BU 1421. Armenkommissionsprotokoll 1799, S. 623.
[811] [Veits-Falk 2000], S. 39–42. – [Rinnerthaler 1992].
[812] SLA. (Salzburger Landesarchiv) Regierung 1803–1810. Rubr. 47/7–18. Schreiben des Stadtrichters von Hallein Franz Anton Reisigl an den Hofrat vom 15. Mai 1801.
[813] Vgl. auch [Mitterauer 1979], hier S. 185.
[814] SLA. Regierung 1803–1810. Rubr. 47/1. Über die Armenanstalten in der Hauptstadt.
[815] Stiftsarchiv Seekirchen. Armen=Versorgungs=Liste 1833.
[816] Stiftsarchiv Seekirchen. Armen=Versorgungs=Liste 1833.
[817] [BeckerS 1990], hier S. 166.
[818] [Göckenjan 1990], hier S. 105f. – [Sieber 1980], hier S. 175–178. – [Borscheid 1989], S. 11.
[819] [Jütte 1994], S. 22.
[820] [Jütte 1994], S. 26.
[821] Zur Kinderzahl als Armutsursache vgl. [Buquoy 1985]. hier S. 53f.
[822] Vgl. auch [Bräuer 1996], hier S. 138.
[823] Vgl. dazu ausführlich [Veits-Falk 2000], S. 58–60.
[824] [Spaur 1805], S. 58.
[825] [Imhof 1981], S. 79–83.
[826] Vgl. dazu [Veits-Falk 2000], S. 61–68.
[827] [Schubert 1990], S. 96f.
[828] [Schallhammer 1853], S. 13–16.
[829] [Widmann 1914], S. 530f.
[830] Vgl. z. B. [Völker-Rasor 2000] S. 45.
[831] [Klein 1988], hier S. 1315.
[832] [Sandgruber 1982], S. 163–194.
[833] [Klein 1988], hier S. 1315.
[834] [Bruckmüller/Ammer 1991], hier S. 2517f.
[835] [Hellmuth 1994], hier S. 255.
[836] [Dirninger 1997], hier S. 38–41.
[837] [Wysocki 1979], hier S. 178.
[838] Vgl. dazu [Ammerer 1998b]. hier 322f. – [Weinzierl 1954].
[840] [Bruckmüller/Ammerer 1991], hier S. 2503.
[841] [Glaser 1993], hier S. 13: Ursache waren Vulkanausbrüche des Tambora in Indonesien, die nachweislich in Nordamerika und Europa zu Temperaturrückgängen (Mitteltemperatur des Sommers) von 1,5 Grad im Oberrheingraben, von 2,4 Grad in Berlin bis zu 3,89 Grad in Mailand geführt hatten.
[842] Vgl. auch [Veits-Falk/Weiß 1997].
[843] Getreiderost: Pflanzenkrankheit, Befall von parasitären Rostpilzen.
[844] Der vierpfündige Laib Hausbrot erreichte angeblich sogar den Preis von 48 Kreuzern. – Vgl.: [Der große Stadtbrand], hier S. 76.
[845] [Ulbrich 1993], hier S. 169.
[846] Vgl. [Montanari 1999], S. 164f.
[847] [Teuteberg 1995], hier S. 155.
[848] Z. B. [Salzburger Intelligenzblatt] 1804, Nr. 25. Brod vom Eichel=Mehl. – [Salzburger Intelligenzblatt] 1804, Nr. 50. Erdäpfel=Brod. – [Salzburger Intelligenzblatt] 1806, Nr. 32. Leichtes Rezept, sich Brod zu verschaffen für arme Gebirgsbewohner.
[849] [Kaspar 1803], S. 16.
[850] Vgl. auch [Martin 1918]. hier S. 75.
[851] [Oberlechner 1816], S. 14f.
[853] [Bruckmüller/Ammerer 1991], hier S. 2503.
[854] Vgl. dazu [Adrian 1945].
[855] Brandversicherungsanstalten bestanden schon seit dem 17. Jahrhundert in Norddeutschland, was als Reaktion auf den Großbrand von London 1666 anzusehen ist. – Vgl. [Falk 1991], hier S. 475f. – [Jubiläumsschrift Landes-Brandschaden-Versicherungs-Anstalt 1971], S. 12.
[856] [Jubiläumsschrift Landes-Brandschaden-Versicherungs-Anstalt 1971], S. 12. – [Falk 1991], S. 470–477, hier S. 473. – Zu den Brandsammlungen vgl. auch Pfarrarchiv Dürrnberg. Milde Sammlungen.
[857] [Brettenthaler/Feuerstein 1986], S. 153.
[858] [Lauth 1985], hier S. 212–214.
[859] [Amts- und Intelligenzblatt], 1843. Nr. 52. Aufruf (Brand in St. Michael): In St. Michael wurden 1843 acht Häuser und fünf Wirtschaftsgebäude eingeäschert, sieben Familien und vier Inwohner, insgesamt 45 Personen, wurden obdachlos.
[860] [Brettenthaler/Feuerstein 1986], S. 159.
[861] [Strnadt Brandunglück], S. 20: 101 Objekte verbrannten.
[862] [Strnadt Brandunglück], S. 22 f. (Anhang). – [Obermoser 1987], hier S. 76.
[863] [Brettenthaler 1987], S. 159.
[864] [Der große Stadtbrand], hier S. 79: Auflistung aller abgebrannter Gebäude.
[865] [Hoffmann 1991], hier S. 2247.
[866] [EderA 1992], S. 239–243. – [Lahnsteiner 1980], S. 163f.
[867] [Salzachkreisblatt] 1811, Stück 62: An die Bewohner Salzburgs!
[868] [Lahnsteiner 1980], S. 164.
[869] Vgl. auch [Lahnsteiner 1956]. S. 476 f.
[870] [Landesausschuß Salzburg 1911], S. 177. – [Lahnsteiner 1956], S. 593–598. – [Spaur 1805], S. 227f.
[871] [Waitzbauer 1993], S. 102.
[872] Mittersill wurde auch „Venedig des Pinzgaues“ genannt: vgl. [Lauth 1985], hier S. 204.
[873] [Salzburger Intelligenzblatt] 1803, Stück 32: Notizen eines Reisenden aus Pinzgau im July 1803.
[874] [Ammerer 1992], hier S. 69.
[876] [Bruckmüller/Ammerer 1991], hier S. 2504. – Vgl. dazu bereits [Salzburger Intelligenzblatt] 1803, Stücke 43, 44: Gedanken über die Austrocknung der Sümpfe im Pinzgau.
[877] [Ammerer 1992]. hier S. 69.
[878] [Veits-Falk 2004c], hier S. 223f. – [Sachße/Tennstedt 1980], S. 30–35.
[880] [Veits-Falk 2004c], hier S. 232. – [Pollak 1891], S. 21.
[881] Almosenordnung für die Hauptstadt vom 17. 4. 1754 und Almosenordnung für das Land vom 28. 6. 1754. Abgedruckt in: [Zauner 1785a], S. 2–19. – Vgl. auch Salzburger Landesarchiv. HS 48 und HS 49: Erzbischof Colloredo ließ kurz nach seinem Regierungsantritt ein Gutachten über das Armenwesen in Stadt- und Land Salzburg erstellen, in dem er die Wirksamkeit und Einhaltung der Almosenordnung von 1754 prüfen und reflektieren ließ.
[882] Almosenordnung für die Hauptstadt vom 17. April 1754 und Almosenordnung für das Land vom 28. Juni 1754. Abgedruckt in: [Zauner 1785a], hier S. 11.
[883] Almosenordnung für die Hauptstadt vom 17. April 1754 und Almosenordnung für das Land vom 28. Juni 1754. Abgedruckt in: [Zauner 1785a], S. 13.
[884] Das Gebäude befindet sich in Maxglan auf dem heutigen Betriebsgelände der Stieglbrauerei, Rochusgasse 12.
[885] [Veits-Falk 2000], S. 164–169. – Vgl. auch [Ammerer 2004].
[886] [Vierthaler 1816], S. 179.
[887] Vgl. [Veits-Falk 2000], S. 214f. – [Klammer 1992], S. 191f.
[888] SLA. Kreisamt 249. Bericht des Pfleggerichts Werfen 1825. – Vgl. auch [Veits-Falk 2001], hier S. 331–334.
[889] SLA. Kreisamt 249. Bericht des Pfleggerichts Werfen 1825.
[890] [Kleinwächter 1870], hier S. 439.
[891] [Kleinwächter 1870], hier S. 441: Davon waren 492 Personen Frauen und 355 Männer.
[892] Vgl. mit weiteren Literaturhinweisen [Weiß/Kramml 1998]. – [Stadler 1985]. – Zuletzt: [Weiß 2004].
[893] Vgl. mit weiteren Literaturhinweisen [Kramml 1998].
[895] Das Kronhaus war nach dem ehemaligen Kronwirtshaus benannt. Arbeitsunfähige erhielten volle Verpflegung, Arbeitsfähige nur Unterkunft und 10 Kreuzer. – Vgl. [Weidenholzer 1998b].
[897] Vgl. dazu auch allgemein [Scheutz 2003], hier S. 129–132.
[898] Vgl. [Weidenholzer/Marx 1998].
[899] Bis zu diesem Zeitpunkt waren taubstumme und blinde Kinder in das Privatblindeninstitut in Linz bzw. in der k.k. Provincial-Taubstummenlehranstalt in Linz untergebracht worden. – Vgl. [Schweinbach 1899], hier S. 53.
[902] [HaasH 1988c], hier S. 956.
[903] [Greinz 1898], S. 62f.
[904] AStS. BU 1.421. Armenkommissionsprotokoll 1799, S. 4–7.
[905] AStS. BU 1.421. Armenkommissionsprotokoll 1799, S. 1. – [Veits-Falk 2000], S. 133. –[Weiß 1997], S. 198. – [Veits-Falk 2004c], hier S. 231–242.
[906] [Veits-Falk 2000], S. 134. – [Weiß 1993], S. 116.
[907] Zu Friedrich Spaur (1756–1821) vgl. [Salzmann 1985]. – [Hammermayer 1988], hier S. 421.
[908] AStS. BU 1.424. Armenkommissionsprotokoll 1802, S. 11.
[909] Die Konskriptionslisten sind leider nicht mehr erhalten, nur mehr die Ergebnisse. – Vgl. AStS. BU 1.421. Armenkommissionsprotokoll 1799, S. 136. – Spaur, Friedrich Graf: Nachrichten ueber das Erzstift Salzburg nach der Säkularisation. In vertrauten Briefen. Bd. 2. Passau 1805, S. 52.
[910] Vgl. dazu ausführlich [Spaur 1805], S. 58–63.
[911] [Salzburger Intelligenzblatt] 1802. Stück 5: Nachricht an das Salzburgische Publikum von der hochfürstlichen Armen=Commission.
[912] AStS. Stif 1866. Rechnung des Gemeinen Almosen 1544–1551.
[913] [Tettinek 1850], S. 8.
[914] Die Hauptkasse wurde im Archiv des Magistrats unter der Aufsicht des Stadtsyndikus verwahrt, die Schlüssel dafür hatten der Stadtsyndikus und der Stadtschreiber. Für die Manualkasse war der Armenverwalter, der vorher eine Kaution zu hinterlegen hatte, verantwortlich: AStS. BU 1.421. Armenkommissionsprotokoll 1799, S. 56, S. 347f. – [Spaur 1805], S. 55.
[915] AStS. BU 1.422. Armenkommissionsprotokoll 1800, S. 181f.
[916] [Tettinek 1850], S. 8.
[917] [Veits-Falk 2000], S. 135.
[918] AStS. BU 1.425. Armenkommissionsprotokoll 1803, S. 298: im August 1803 waren beispielsweise 72 uneheliche Kinder am Land und 34 in der Stadt angestiftet.
[919] AStS. BU 1.422. Armenkommissionsprotokoll 1800, S. 740.
[920] AStS. BU 1.422. Armenkommissionsprotokoll 1800, S. 163.
[921] Zu Joseph Mohrs Erfahrungen und Beziehungen zum Armenwesen vgl. [Veits-Falk 2002], S. 57–64.
[922] AStS. BU 1.423. Armenkommissionsprotokoll 1801, S. 33–35.
[923] AStS. BU 1.422. Armenkommissionsprotokoll 1800, S. 157.
[924] AStS. BU 1.422. Armenkommissionsprotokoll 1800, S. 158.
[925] Zur Bedeutung des Ehekonsens als indirekte Armutsursache vgl. [Veits-Falk 2000], S. 39–42.
[926] AStS. BU 1.423. Armenkommissionsprotokoll 1801, S. 238.
[927] AStS. BU 1.423. Armenkommissionsprotokoll 1801, S. 252.
[928] Vgl. mit weiteren Literaturhinweisen [Veits-Falk 2000], S. 169–172.
[929] Kreisamtszirkular vom 3. Juni 1827. Die Regulirung des Armenwesens betreffend. §§ 3, 4.
[930] Kreisamtszirkular vom 3. Juni 1827. Die Regulirung des Armenwesens betreffend. §11, 12. – Vgl. auch [Mayer 1979/81], hier S. 53.
[931] Pfarrarchiv Koppl. Ausweis über den Stand der Armen Versorgung bey dem lokal Armen Institut Koppl 1832. – Vgl. auch [Veits-Falk 2000b], hier S. 278.
[932] PPfarrarchiv Bischofshofen. E II. Lokalarmenfond, Lokalarmeninstitut 1848. – [Veits-Falk 2001], S. 323–338, hier S. 335.
[933] [Mischler 1895], hier S. 69.
[934] [Stekl 1979], hier S. 145.
[935] [Gutschner 1998b], hier S. 42.
[936] [Gutschner 1998b], hier S. 51.
[937] [Weidenholzer 1998c], hier S. 243.
[938] [Mayer 1979/81], hier S. 54f.
[939] [HaasH 1988c], hier S. 957.
[940] [Mayer 1979/81], hier S. S. 59.
[941] [Mayer 1979/81], hier S. S. 55f.
[942] Archiv im Heimatmuseum Bramberg. Schreiben aus Zell am See an die Gemeindevorstehung Bramberg vom 5. Februar 1874.
[943] [Talos 1981], S. 13.
[944] [SteinerM 1880], S. 4.