Die beiden großen christlichen Kirchen sind trotz eines geringen Mitgliederrückgangs nach wie vor stabile, einflussreiche Institutionen. Weltweit befinden sich sowohl die Evangelische als auch die Katholische Kirche im Wachstum und trotzdem ist nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch bei vielen Mitgliedern beider Kirchen das Wissen um die Unterschiede zwischen den Konfessionen und um die Bedeutung von deren Ritualen sehr gering, zum Teil gar nicht vorhanden. Dabei ist es besonders wichtig, als Christ und Mitglied einer christlichen Gemeinde die jeweiligen Grundlagen und Rituale zu kennen und zu verstehen, um sich damit identifizieren zu können und einen Sinn im lebendigen Glaubensleben im Rahmen der Evangelischen oder Katholischen Kirche finden zu können. Denn nicht der Glaube ist es, der die beiden Konfessionen trennt, sondern die Art und Weise, wie der Glaube gelebt wird und wie er sich institutionell, also in der jeweiligen Gestalt der Kirche, ausprägt. Die evangelische wie auch die katholische Art zu glauben hat als in sich stimmiger Entwurf den Anspruch, Lebenssinn zu vermitteln und Gottes Wort zu verkünden.
Die gemeinsame Basis des christlichen Glaubens erscheint heute wesentlicher als alle noch verbleibenden konfessionellen Unterschiede. Doch Wissen bedeutet auch Verstehen und das ist ganz besonders wichtig, da immer noch grundlegende Dinge von verschiedenen Seiten betrachtet werden. Gerade bei Übergangsritualenwie der Taufe (verschiedenkonfessionelle Taufpaten) oder der Hochzeit (ökumenische Trauung), aber auch in der Ehe und bei der Kindererziehung können die divergierenden Glaubensansichten trennend sein.
Gemeinsam ist den beiden Konfessionen die Bibel als „Heilige Schrift“. Es gelten die altkirchlichen Bekenntnisse als verbindlicher Ausdruck des christlichen Glaubens.[1400] Christen beider Konfessionen beten das Vaterunser. Für den deutschen Sprachraum gibt es gemeinsame Übersetzungen der Bibel und anderer Texte, so kann den Christen beider Kirchen der gemeinsame Glaube bewusster werden. Die entscheidende Grundlage des evangelischen wie des katholischen Glaubens ist in Jesus Christus. In ihm haben alle denselben Gott. In seinem Leben und in seiner Lehre, in seinem Leiden, Sterben und Auferstehen liegt die erkennbare Wirklichkeit Gottes. Jesus Christus, sein Wirken, seine Worte und das Gebot der Liebe, die über allem stehen soll (1. Kor. 13, 13: „Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen.“), sind Vorbild und Richtlinie für das Leben und Handeln eines Christen.
Schwerpunkte einer „evangelischen“ Haltung sind Wahrheitssuche und Wahrheitsliebe. Die Wahrheit hat Vorrang vor der Einheit der Kirche. Man folgt der selbst erkannten Wahrheit auch dann, wenn dadurch diese Einheit aufs Spiel gesetzt oder im Extremfall zerbrochen wird. Dafür bietet die Zeit der Reformation genügend Beispiele.[1401] Auch im Augsburger Bekenntnis ist diese Haltung mit folgenden Worten festgelegt und begründet: „Nach göttlichem Recht besteht das bischöfliche Amt darin, das Evangelium zu predigen, Sünden zu vergeben, Lehre zu (be)urteilen und die Lehre, die gegen das Evangelium ist, zu verwerfen und die Gottlosen, deren gottloses Wesen offenkundig ist, aus der christlichen Gemeinde auszuschließen – ohne menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort. Und hier sind die Pfarrleute und die Kirchen den Bischöfen gehorsam zu sein schuldig gemäß dieses Spruches Christi: ‚Wer euch hört, der hört mich’ (Lk. 10, 16). Wenn (die Bischöfe) aber etwas gegen das Evangelium lehren, festsetzen oder einrichten, haben wir Gottes Befehl, in einem solchen Fall nicht gehorsam zu sein.“ (Augsburger Bekenntnis, Artikel 28)
Wenn heute evangelische Christen sich selbst als Protestanten bezeichnen, geht es ihnen nicht um die historische Bedeutung dieses Begriffes, der in die Zeit der Reformation zurückzuführen ist, als die evangelischen Reichsstände beim Reichstag zu Speyer 1529 unter Protest die Versammlung verließen und damit dem Papst und dem Kaiser in Fragen des Glaubens die Gefolgschaft aufkündigten. Heutige Protestanten wollen das „pro-testari“ als Eintreten für das Evangelium verstanden wissen.
Dem evangelischen Glauben ist eine starke kirchliche Organisation wesensfremd. Die Tatsache der vielen, auch unterschiedlichen Evangelischen Kirchen gehört zu den Erkennungszeichen des Protestantismus. Die drei klassischen evangelischen Konfessionen sind auf den Reformator Martin Luther (1483–1546) und die Schweizer Reformatoren Huldrych Zwingli (1484–1531, Zürich) und Johannes Calvin (1509–1564, Genf) zurückzuführen. Daneben gibt es noch zahlreiche andere sich als evangelisch verstehende Gemeinschaften, wie zum Beispiel die Mennoniten, Baptisten oder Adventisten.
Sowohl in der Lutherischen als auch in allen anderen Reformierten Kirchen versteht sich der Glaube als Glaube an Jesus Christus, vor allem darin, wie er sich selbst dem einzelnen Christen als Individuum mitteilt (Joh. 1, 14a: „Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.“). Deshalb baut sich nach evangelischem Verständnis die Kirche von unten her auf, aus der Gemeinschaft der einzelnen Gläubigen. Evangelischer Glaube versteht sich als durch das Wort Gottes vermittelter Glaube. Dabei wird die Bibel als Wort Gottes betrachtet, in dem Sinne, wie sie Glaubenszeugnis von Menschen ist, denen sich Gott mitgeteilt hat. Die Bibel ist somit inspiriertes Wort Gottes oder in menschliche Sprache vermitteltes Wort Gottes. In diesem Sinne definiert sich auch die Aufgabe eines Pfarrers. Wenn er predigt, macht er sich zum Medium Gottes, durch ihn kann Gott wirken und die Zuhörer seines Wortes zum Glauben führen. Nach der Lehre der Reformatoren hat die Kirche keine andere Aufgabe als die Verkündigung des biblischen Wortes, mit welchem Gott die Menschen erreicht. Im Zentrum für alle evangelischen Christen steht der Dienst für Gott und für die Mitmenschen. Wie dieser Dienst organisiert ist, ist nicht heilsnotwendig und somit von geringer Bedeutung.[1402]
Die zentrale Veranstaltung, in der evangelische Christen ihrem Glauben Ausdruck verleihen, ist der Gottesdienst. Darin „dient“ einerseits Gott dem Menschen mit seiner Gegenwart und mit seinem Wort, andererseits dienen die Menschen Gott, indem sie sein Wort hören und versuchen, dieses im Alltag umzusetzen und ihn dadurch ehren und ihm nachfolgen. Evangelische Christen verstehen sich als Jünger Jesu von heute. Mit Hilfe des Wortes Gottes (Bibel) und einer persönlichen Verbindung mit Gott durch das tägliche Gebet ist ein lebendiger Glaube nicht nur im sonntäglichen Gottesdienst, sondern vor allem auch im alltäglichen Leben von zentraler Bedeutung. Evangelische Frömmigkeit ist stark bibelbezogen. Sie orientiert sich an der Rechtfertigung allein aus Gnade, die auf das Gewissen und das Wahrheitsbewusstsein der Einzelnen trifft.[1403] Aus diesem Grund ist auch die Kenntnis der „Heiligen Schrift“ und vor allem des Evangeliums von großer Wichtigkeit. Das so genannte „Andacht halten“ ist auch heute noch in vielen evangelischen Familien fester Bestandteil des Tagesablaufes. Dabei wird gebetet, gesungen und eine Stelle aus der Bibel gelesen. Zahlreiche Andachtsbücher geben dazu Anleitungen und Hilfestellungen, wie zum Beispiel das „Losungsheft“[1404], in dem für jeden Tag ein oder zwei Bibelstellen und ein Gebet oder Text eines Kirchenliedes zu lesen sind. Die evangelischen Christen fühlen sich dadurch mit Gott und der gesamten Gemeinde täglich verbunden. So ist ein Bibelwort auch für sämtliche Übergangsrituale von Bedeutung. Für jedes einzelne Gemeindemitglied gibt es einen so genannten „Taufspruch“, „Konfirmationsspruch“ oder „Trauspruch“. Diese Worte sollen helfen, begleiten und in schweren Zeiten Mut geben.
Alle evangelischen Gottesdienste haben eine feste Ordnung (Liturgie). Eine wichtige Rolle spielt dabei die Musik, die vor allem durch den intensiven Liedgesang der Gemeinde und das Orgelspiel gepflegt wird. Das eigentliche Hauptgeschehen des Gottesdienstes ist die Wortverkündigung, gefolgt von dem Glaubensbekenntnis, das von der Gemeinde gesprochen wird. Am Ende bittet der Pfarrer um den Segen Gottes für die gesamte Gemeinde („Der Herr segne dich und behüte dich, der Herr lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig, der Herr erhebe sein Angesicht auf dich und gebe dir seinen Frieden.“), die danach in den Alltag der kommenden Woche entlassen wird.[1405]
Zu den Inhalten des evangelischen Glaubens gehören auch die Sakramente – „heilige“ Handlungen, die Jesus selber als Zeichen der Zugehörigkeit zu seiner Gemeinde eingesetzt hat. Aus den ursprünglich sieben Sakramenten der mittelalterlichen Kirche haben die Reformatoren nur zwei beibehalten: die Taufe und das Abendmahl, da diese beiden als einzige biblisch gut begründet werden konnten. An dieser Stelle finden sich die Hauptstreitpunkte der Evangelischen und Katholischen Kirche, die zum einen die Auslegung der Sakramente betreffen und zum anderen die Akzeptanz der Handlung als Sakrament an sich. Genauere Erläuterungen dazu finden sich in den einzelnen Kapiteln zu den Übergangsritualen.
Der vielfältigen und in ihrer Organisation offenen Evangelischen Kirche steht die Katholische Kirche als in sich geschlossene, weltumspannende Institution gegenüber. Die Römisch-Katholische Kirche hat den Anspruch, Weltkirche zu sein (griech.: „katholikos“ = „weltumspannend“). Die geschlossene institutionelle Form der Katholischen Kirche entspricht dem theologischen Selbstverständnis des Katholizismus. Die Kirche nimmt die zentrale Stellung des Glaubensinhaltes ein, dazu gehört nach katholischem Verständnis, dass das Gottesvolk von einem obersten Hirten, dem Papst, geführt wird. Dieser beauftragt Hirten (Bischöfe) für einzelne Bezirke und diese wiederum beauftragen Hirten (Priester) für einzelne Gemeinden. An dieser Stelle wird einer der großen Unterschiede zwischen Protestantismus und Katholizismus deutlich – die Kirchen bauen sich in gegensätzlichen Richtungen auf. In der Katholischen Kirche geht die Richtung der Beauftragung der leitenden Personen von oben nach unten – vom Papst über den Bischof zu den Priestern. In der Evangelischen Kirche ist es umgekehrt – die Beauftragung geht von der Gemeinde aus, dann über die Synoden zum Bischof und die kirchenleitenden Gremien.[1406]
Zu den Inhalten des katholischen Glaubens gehört die Überzeugung, dass der Papst Nachfolger von Petrus, einem Jünger Jesu, ist, welcher über die richtige und vollständige Weitergabe der Lehre Jesu wacht. Die Katholische Kirche versteht sich als Papstkirche, der Papst ist oberste Instanz und besitzt Unfehlbarkeit.[1407] Diese Grundlage stützt sich auf zwei Textstellen aus dem Matthäusevangelium, in denen Petrus und die anderen Jünger Jesu eine Vollmacht von Jesus verliehen bekommen (Mt. 16, 18–19: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen, ...“ und Mt. 18, 18–20: „Wahrlich ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, das soll auch im Himmel gelöst sein. ...“). Die Weitergabe der Lehre Jesu entwickelte sich in der Katholischen Kirche zu einem Prozess der rechtlich geregelten permanenten Weitergabe des Bischofsamtes. Dadurch soll die richtige Auslegung des Evangeliums gewahrt und den kommenden Generationen weitergegeben werden. Ein Teil des katholischen Glaubens ist, dass die Lehre Jesu identisch ist mit der Lehre der Kirche. Aus diesem Grund ist die innere Bindung vieler katholischer Christen an die Kirche sehr viel tiefer als bei den evangelischen Christen.
Auch in der Katholischen Kirche ist der Gottesdienst die zentrale Veranstaltung der Gemeinde. Die Messe ist der katholische Hauptgottesdienst, in dem immer das Abendmahl, Eucharistie genannt, gefeiert wird (Aufbau: Eröffnung, Wortgottesdienst, Eucharistiefeier, Entlassung).
Wie im evangelischen so gibt es auch im katholischen Glauben heilige Handlungen (Sakramente), die Jesus selbst als Zeichen der Zugehörigkeit zu seiner Kirche eingesetzt hat. Diese bestimmen allerdings das Leben in der Katholischen Kirche in weit stärkerem Maße als dies in der Evangelischen Kirche der Fall ist. Die sieben Sakramente der mittelalterlichen Kirche wurden in der Katholischen Kirche mit dem Konzil von Trient im 16. Jahrhundert (7. Sitzung, 13 Kanones, D 844–856) festgelegt und bis heute beibehalten: Taufe, Firmung und Priesterweihe – die ein unauslöschbares Merkmal verleihen und daher nicht wiederholbar sind – und Eucharistie, Buße, Krankensalbung und Ehe.[1408]
Eine weitere Grundlage der Katholischen Kirche, die sich von jenen der Evangelischen Kirche stark unterscheidet, ist die Heiligen- und Marienverehrung. Irdische und himmlische Kirche werden als eine Einheit betrachtet, wodurch es möglich wird, verstorbene Christen um Hilfe anzurufen. Genauso kann man für verstorbene Angehörige beten oder „Seelgeräte“ stiften. Heilige gelten als Leitbilder christlicher Existenz und sind darin vorbildliche Glieder der Katholischen Kirche. Unter Heiligen versteht man in der Katholischen Kirche bereits verstorbene Menschen, die sich durch besonderen Glauben und Nächstenliebe hervorgetan haben. Die Entscheidung über die Heiligsprechung liegt beim Papst. Eine Vorstufe ist die Seligsprechung. Der Unterschied zwischen dem Seligen und dem Heiligen besteht darin, dass der Heilige von der gesamten Weltkirche verehrt werden kann, der Selige jedoch vor allem in der Region, die mit dem Seligen besonders verbunden ist.[1409]
In der Katholischen Kirche steht der Glaube der Kirche im Mittelpunkt. Glauben heißt „Mit-Glauben“ mit der Kirche. Der Einzelne empfängt und bekennt seinen Glauben in der kirchlichen Gemeinschaft und er hängt im Glaubensgehorsam dem an, was die Kirche durch ihr unfehlbares Lehramt, den Papst als letzte Instanz, als christlichen Glauben verbindlich verkündet (Dogmen). Die Gemeinsamkeit der Gläubigen kann im Glauben nicht irren, da Gott ihr einen „übernatürlichen Glaubenssinn“ geschenkt hat (Zweites Vatikanisches Konzil).
In der Evangelischen Kirche wird mehr der Glaube des Einzelnen betont. Er entsteht zwar auch in der kirchlichen Gemeinschaft durch das Hören auf Gott. Aber die Gewissheit des evangelischen Glaubens bezieht sich direkt und ausschließlich auf das in Jesus erfüllte „Heil“ Gottes. Die Verkündigung dieses Evangeliums geht nie in der kirchlichen Lehre, in Dogmen oder Bekenntnissen auf, so dass die Evangelischen Kirchen nicht den Anspruch auf absolute Wahrheit und Autorität erheben. Sie kennen keine irdische Instanz, die aufgrund eines „übernatürlichen Glaubenssinnes“ unfehlbar für alle Gläubigen und im Namen Gottes sprechen könnte.
Die Katholische Kirche versteht sich als eine Institution, „die aus menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst“ (Zweites Vatikanisches Konzil), als Sakrament der Welt, durch das diese ihr Heil empfängt. Die Evangelische Kirche betrachtet sich „nur“ als eine von Gott zusammengerufene, erlöste und geheiligte Gemeinschaft von Menschen, die im Gottesdienst und alltäglichem Leben Gott lobt und weiterträgt, was sie empfangen hat.
Viele Katholiken halten den evangelischen Glauben für durchaus legitim. Allerdings genügt er ihnen nicht ganz, weil sie die Kirchlichkeit des Glaubens und die Autorität der Kirche mehr betonen. Protestanten fällt es schwer, gerade diese Gebundenheit und Autorität zu akzeptieren. Sie können christlichen Glauben nicht so an ein kirchliches System und an ein Lehramt binden, wie es im Katholizismus der Fall ist.[1410] Obwohl sich die beiden Kirchen in vielen Grundlagen einig sind und anerkennen, gibt es immer noch deutlich trennende Ansichten und fehlende Toleranz und Akzeptanz gegenüber der jeweils anderen Glaubensgemeinschaft. Dies wird besonders dann sichtbar, wenn Menschen aus den beiden unterschiedlichen Kirchen Übergangsrituale gemeinsam begehen wollen. Dann wird versucht ökumenisch zu handeln, was oftmals zu Kompromissen führt, die für die eine oder andere Seite zu schmerzhaften emotionalen, traditionellen und geistlichen Verlusten führen kann.
1. Petr. 3, 21: „Was jenen da widerfahren ist, das geschieht nun in der Taufe zu eurer Rettung. Denn in der Taufe wird nicht die Unreinigkeit am Fleisch abgetan, sondern wir bitten Gott, dass er uns ein gutes Gewissen schenke, durch die Auferstehung Jesu Christi.“
Die Katholische und die Evangelische Kirche verstehen die Taufe als das unumgängliche Sakrament zur Aufnahme in die christliche Gemeinschaft. Getauft wird im Namen des dreieinigen Gottes durch dreimaliges Begießen mit Wasser als Symbol der Reinigung von Sünden. So spricht Gott sein grundsätzliches „Ja“ zum Menschen. Das „Ja“ des Menschen zu Gott ist der Glaube. Taufe und Glaube gehören zusammen, aus diesem Grund versprechen Eltern und Paten bei der Taufe eines Kindes, für dessen Erziehung im christlichen Glauben zu sorgen und das Kind auf seinem Glaubensweg durch Gebet und Rat zu unterstützen. Die Verantwortung sowohl der Eltern als auch der Paten ist dabei sehr groß und wird von katholischen und evangelischen Christen sehr ernst genommen, da das geistliche Wachsen eines Kindes im christlichen Verständnis ebenso, wenn nicht sogar mehr gefördert werden muss, wie das körperliche, materielle und geistige.[1411]
Die Katholische Kirche betont bei der Taufe das wirkliche Hineingenommenwerden in das Leben des dreieinigen Gottes. Diese Taufe kennzeichnet den einmal Getauften für immer. Man spricht vom unauslöschlichen Taufsiegel („Durch die Taufe der Kirche eingegliedert, werden die Gläubigen durch das unauslöschliche Prägemal zur Ausübung der christlichen Religion bestimmt und, wiedergeboren zu Söhnen Gottes, sind sie gehalten, den von Gott durch die Kirche empfangenen Glauben vor den Menschen zu bekennen.“ Zweites Vatikanisches Konzil: Kirchen Konstitution Nr. 11). Da die Taufe notwendig zum Heil ist, lehrt die Katholische Kirche, dass Kinder schon im frühesten Alter getauft werden sollen und kennt die Nottaufe bei Lebensgefahr; heute ist aber auch die Taufe von Schulkindern weit verbreitet. Im katholischen Taufgottesdienst bestimmen symbolische Handlungen – wie die Salbung mit Öl (Christus der Gesalbte) und das Überreichen der brennenden Kerze (Christus das Licht der Welt) – den Ritus, wie es auch in der Evangelischen Kirche üblich ist.
In der Evangelischen Kirche wird ebenso von der „Heilsnotwendigkeit“ der Taufe gesprochen. Martin Luther schreibt im Kleinen Katechismus[1412]dazu folgende Worte: „Was gibt oder nützt die Taufe? Sie wirkt Vergebung der Sünden, erlöst vom Tod und Teufel und gibt die ewige Seligkeit allen, die es glauben, wie die Worte und Verheißung Gottes lauten“. Martin Luther hält sich dabei an die Verheißungsworte Jesus Christus bei Markus im letzten Kapitel: „Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden“. Protestanten glauben also nicht, dass der Getaufte „der göttlichen Natur teilhaftig“ geworden sei (Zweites Vatikanisches Konzil: Kirchenkonstitution Nr. 40). Für das evangelische Verständnis der Taufe ist entscheidend, dass die Praxis der Säuglingstaufe einen weiteren Ritus nötig macht, eben weil die Taufe vom persönlichen Bekenntnis völlig losgelöst ist. Bereits die zweite Generation der Reformatoren begründete deshalb die Konfirmation als Fest der Taufbestätigung.[1413]
In beiden Kirchen übernehmen Paten die Verpflichtung, für die christliche Erziehung des Taufkindes zu sorgen. Die Kirchen verstehen darunter konkret die Erziehung im katholischen oder im evangelischen Glauben. Deshalb wird das Patenamt meist an Personen der gleichen Konfession übergeben. In manchen evangelischen Gemeinden können auch Angehörige anderer Konfessionen als Paten gewählt werden, was jedoch umgekehrt in der Katholischen Kirche nicht möglich ist, das heißt ein evangelischer Christ kann zwar Taufzeuge eines katholischen Täuflings werden, aber niemals Pate, da durch diesen nach katholischem Verständnis ein Kind nicht im „rechten“ Glauben erzogen werden kann.[1414]
1. Petr. 5, 10: „Der Gott aber aller Gnade, der euch berufen hat zu seiner ewigen Herrlichkeit in Christus, der wird euch, die ihr eine kleine Zeit leidet, vorbereiten, stärken, kräftigen, gründen.“
In der Taufe wird das Kind Gott anvertraut und zum Mitglied der christlichen Kirche. Die Eltern und Paten versprechen, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen. In der Evangelischen Kirche erfolgt dann im Alter von etwa 12 bis 14 Jahren die Konfirmation, der ein meist ein- bis zweijähriger Unterricht vorausgeht. In diesem Unterricht wird der angehende Konfirmand mit den Grundlagen des christlichen Glaubens vertraut gemacht und kann für sich selbst entscheiden, ob er diesen Glauben annehmen will. In der Konfirmation bekennt er sich ausdrücklich zum Glauben und bestätigt damit den Sinn seiner Taufe. Evangelische Kirchen sprechen deshalb mit der Konfirmation die Religionsmündigkeit aus. Der konfirmierte Christ ist vollwertiges Mitglied der Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten (z. B.: Kirchenvorstandswahlen, Übernahme des Patenamts).[1415]
Im Volksbewusstsein wird bei Konfirmation und Erstkommunion irrtümlich eine Parallele gesehen. Die Kommunionfeier bedeutet in der Katholischen Kirche, dass ein Kind zum ersten Mal an der Eucharistie aktiv teilnimmt. Mit der Konfirmation in der Evangelischen Kirche ist zwar gewöhnlich der erste Gang zum Abendmahl verbunden (2002 wurde das kinderoffene Abendmahl eingeführt), aber dies ist nicht ihre eigentliche Bedeutung. Die Konfirmation findet Parallelen zu der katholischen Firmung. Der Firmling oder Konfirmand soll im Glauben gestärkt werden. Trotz dieses gemeinsamen Ausgangspunktes gibt es jedoch verschiedene Auffassungen dieses Übergangsrituals.
Die katholische Firmung spendet meist der Bischof persönlich oder ein von ihm Beauftragter. Zum Ritus dieses Sakraments gehören Handauflegung, Gebete und ein Kreuzzeichen mit Chrisamöl auf die Stirn. Die Firmlinge sollen nach katholischer Auffassung durch dieses Sakrament mit dem Heiligen Geist erfüllt und mit „unauslöschlichem Charakter“ geprägt werden (Zweites Vatikanisches Konzil: Kirchen-Konstitution Nr. 11). Die Konfirmation ist in der Evangelischen Kirche kein Sakrament. Die Einsegnung bedeutet eine Bitte um den Heiligen Geist, nicht eine Übertragung aufgrund bischöflicher Weihegewalt, da nach evangelischem Verständnis „der Geist Gottes weht, wann und wo er will“ und nicht durch menschliche Kraft verliehen werden kann, sondern allein durch Gottes Gnade (dazu 1. Kor. 12, 4–6: „Es sind mancherlei Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind mancherlei Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind mancherlei Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirket alles in allen.“).[1416]
Sowohl die Konfirmation als auch die Firmung stehen mehr oder weniger mit dem Abendmahl oder der Eucharistie in Verbindung. Der konfirmierte oder gefirmte Christ wird durch eine Unterrichtszeit mit den jeweiligen Glaubensgrundlagen vertraut gemacht und darauf vorbereitet, ein mündiges Glied der Gemeinde zu werden. Dazu gehört auch das Verständnis für die Teilnahme am Abendmahl oder der Eucharistie.
Das Abendmahl war und ist einer der Hauptstreitpunkte zwischen den Evangelischen und Katholischen. Bis heute konnte man sich nicht auf ein einheitliches Abendmahlsverständnis einigen. Zwischen allen christlichen Kirchen ist es unstrittig, dass im Abendmahl Jesus Christus „irgendwie“ in seiner Gemeinde gegenwärtig ist. Aber über die Art und Weise, wie dieses Gegenwärtigsein gedacht oder vorgestellt werden kann, ist es zum erbitterten Streit gekommen. Die mittelalterliche Kirche hatte im Konzil von 1215 festgelegt, dass sich Brot und Wein in Leib und Blut Christi verwandeln. Diese Verwandlung war notwendig, weil nach Vorstellung der damaligen Kirche (wie auch heute noch in der Römisch-Katholischen Kirche) der Kreuzestod Jesu in jeder Messe wiederholt wird. Auch Martin Luther ging von einer wirklichen und eben nicht nur symbolischen Anwesenheit Jesu Christi in Brot und Wein aus, wollte sich aber nicht in Spekulationen über eine veränderte Substanz der Abendmahlselemente einlassen. Wichtiger war ihm zu betonen, dass hier kein Opfer von Golgatha wiederholt wird, sondern lediglich Gemeinschaft mit Jesus und Sündenvergebung geschieht.[1417] Wenn heute evangelische Christen Abendmahl feiern, ist für sie in erster Linie die Frage nach der Gemeinschaft mit Gott und gleichzeitig der Gemeinschaft untereinander von Bedeutung – ebenso wie die Vergegenwärtigung, dass Jesus für jede auch noch so kleine Sünde, die jeder Einzelne begeht, gelitten hat und dass diese vergeben wird, wenn man daran glaubt.
Die Eucharistie hat unter den Sakramenten in der Katholischen Kirche eine Sonderstellung. Sie gilt als das wichtigste und vollkommenste Sakrament, weil sie nach der katholischen Lehre nicht nur die Kraft Christi, sondern aufgrund der Wandlung von Brot und Wein in Fleisch und Blut den ganzen Christus enthält. Die durch die Eucharistie geschaffene Gemeinschaft mit Gott wird als dauerhafte Gemeinschaft verstanden und die Einheit der Kirche wird durch die bei der Feier der Eucharistie vorhandene Gemeinschaft sichtbar gemacht.[1418] Die Römisch-Katholische Kirche lehnt das gemeinsame Abendmahl mit evangelischen Christen mit der Begründung ab, man könne das Abendmahl nur dann miteinander feiern, wenn schon eine „Kirchengemeinschaft“ gegeben sei. Mit „Kirchengemeinschaft“ ist hier eine weitgehende Übereinstimmung im Glauben gemeint, die bis heute für die Katholische Kirche mit den Evangelischen nicht gegeben ist.[1419]
Mt. 19: „Jesus sagt: habt ihr nicht gelesen, der im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann und Weib und sprach: Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen und werden die zwei ein Fleisch sein. So sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat; das soll der Mensch nicht scheiden.“
Katholische und evangelische Christen haben im Wesentlichen dieselben Erwartungen an die Ehe. Sie heiraten, weil sie sich lieben und ihr Leben gemeinsam führen wollen und weil sie glauben, dass ihr Partner der für sie von Gott bereitgestellte Begleiter fürs Leben ist. Sie bejahen dadurch die Einehe auf Lebenszeit sowie eine verantwortliche Elternschaft. Dennoch gibt es in der Katholischen und Evangelischen Kirche ein unterschiedliches Eheverständnis.
Die Katholische Kirche versteht die Ehe unter Christen als Sakrament, das heißt „als Zeichen des Heils und als Hilfe zum Heil“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoral-Konstitution, Nr. 48). Die Brautleute spenden einander das Ehesakrament anlässlich der kirchlichen Trauung. Die Ehe von Nichtchristen gilt als „Naturehe“. Die Evangelische Kirche spricht nicht von „Naturehe“ und „sakramentaler Ehe“. Die Ehe von Christen wird nicht aufgrund der Taufe zu einem besonderen Ort des Heils. Keine Ehe ist an sich „christlich“. Die Ehe ist eine Ordnung Gottes und sie wird für Eheleute zu einem Ort der Glaubensbewährung und des Lebens vor Gott. Christen, die ihre Ehe unter den Schutz Gottes stellen, Vergebung und Verständnis üben, so wie Jesus selbst es getan hat, werden vielleicht eine bessere und dauerhaftere Ehe führen als Nichtchristen – dies besagt aber nichts über die Ehe als „Zeichen des Heils“. Durch menschliches Versagen kann sowohl eine Ehe von Nichtchristen als auch eine Ehe von Christen in Brüche gehen.
Die Katholische Kirche bindet die Ehe und die Eheschließung von Katholiken an ein eigenes kirchliches Recht und respektiert das staatliche Recht nur hinsichtlich seiner bürgerlichen Wirkungen. Die gültige Trauung erfolgt für Katholiken erst bei der katholischen kirchlichen Trauung, deren verpflichtende Form im Ja-Wort vor dem Priester und zwei Zeugen besteht. Die Katholische Kirche lehrt, dass die Ehe unauflöslich ist. Eine gültig geschlossene katholische kirchliche Ehe kann unter keinen Umständen durch irdische Dinge getrennt werden – eine Trauung Geschiedener ist daher in der Katholischen Kirche nicht möglich. Ebenso werden wieder verheiratete Geschiedene aufgrund ihres Fehlverhaltens zu den Sakramenten (Eucharistie) nicht zugelassen (1. Kor. 7, 10f: „Den Ehelichen aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass die Frau sich nicht scheide von dem Manne – hat sie sich aber geschieden, soll sie ohne Ehe bleiben oder sich mit dem Manne versöhnen – und dass der Mann die Frau nicht von sich schicke.“).
Die Evangelische Kirche erkennt die nach bürgerlichem Recht standesamtlich geschlossene Ehe vor Gott und Menschen als gültig an. Sie lehrt grundsätzlich auch, dass eine Ehe auf Lebenszeit geschlossen werden solle. Aber sie rechnet auch mit der Macht der Sünde, die eine Ehe zerstören kann. Einer Scheidung wird von Seiten der Evangelischen Kirche die Zustimmung nicht verweigert. Die evangelische Trauung eines Geschiedenen liegt im seelsorgerlichen Ermessen des Pfarrers.
Sowohl für die evangelische als auch für die katholische Trauung gibt es eine Ehevorbereitung in dem so genannten „Traugespräch“. Sinn und Wesen der Ehe wie praktische Fragen um die kirchliche Trauung werden hier besprochen. Auch konfessionsverschiedene Paare können sich von Seelsorgern beider Seiten beraten lassen. Eine gemeinsame evangelisch-katholische Trauung ist bei begründetem Wunsch eines konfessionsverschiedenen Paares in der Weise möglich, dass ein evangelischer Pfarrer bei der katholischen Trauung oder ein katholischer Pfarrer bei der evangelischen Trauung mitwirkt. Eine so genannte ökumenische Trauung gibt es in dem Sinn nicht, dass beide Konfessionen gleichermaßen vertreten wären und in ihren jeweiligen Überzeugungen und Traditionen gleichwertig zur Ausübung der Trauung gelangen. Eine Doppeltrauung lehnen beide Kirchen ab. Man muss sich also auch heute noch als konfessionsverschiedenes Paar für eine evangelische oder eine katholische Trauung entscheiden. Einen ausgleichenden Kompromiss, der beide christlichen Partner zufrieden stellen kann, gibt es nicht.
Die Evangelische Kirche kennt für konfessionsverschiedene Ehen keine Bedingungen oder Rechtsbeschränkungen. In der Katholischen Kirche ist eine konfessionsverschiedene Ehe „ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten“ (Kath. Kirchenrecht 1983, Canon 1124). Der katholische Partner muss ein Dispensansuchen stellen und ein Versprechen und einen Manifestationseid schriftlich ablegen.
Der katholische Partner muss folgende Fragen bejahen: „Wollen sie in ihrer Ehe als katholischer Christ leben und den Glauben bezeugen? Sind sie sich bewusst, dass sie als katholischer Christ die Pflicht haben, ihre Kinder in der Katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen? Versprechen sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in ihrer Ehe möglich ist?“ Nach Beantwortung dieser Fragen folgt der Manifestationseid: „Ich N.N. (Name) schwöre hiermit nach bestem Wissen und Gewissen, dass ich katholisch getauft, frei und ledig bin und mir kein Hindernis, außer dem, das hier angegeben bekannt ist (Religionsverschiedenheit), das eine kirchliche Trauung mit meiner Braut N.N./ mit meinem Bräutigam N.N. ungültig oder unerlaubt macht. So wahr mir Gott helfe.“ Den Dispensantrag stellt der katholische Partner bei seinem Pfarrer. Mit Dispens ist die standesamtlich geschlossene oder evangelisch getraute Ehe nach katholischem Recht ebenso gültig wie eine katholische Trauung. In ungültiger Ehe lebt nach katholischer Auffassung ein katholischer Christ, der sich ohne Dispens von der Formpflicht nichtkatholisch trauen lässt.[1420]
Der katholische Christ wird jedoch auch dazu angehalten auf das Gewissen seines nichtkatholischen Partners Rücksicht zu nehmen. Das Versprechen schließt nicht aus, dass das Paar sich bereits vor der Eheschließung für eine evangelische Taufe und Erziehung künftiger Kinder entschieden hat, es gilt als erfüllt, wenn sich der katholische Partner nach Kräften um die katholische Kindererziehung bemüht hat.
Diese Versprechen und Eide führen oft bei beiden Teilen der konfessionsverschiedenen Paare zu Gewissensbelastungen, dazu kommt der Druck von Seiten beider Familien und die Sorge um eine Einheit in der Familie, vor allem wenn es um die Taufe und Erziehung der Kinder und das alltägliche geistliche Leben geht (Kirchgang, Abendmahl/Eucharistie, Glaubensbekenntnis usw.).
Die Evangelische und die Katholische Kirche stimmen darin überein, dass Vater und Mutter gemeinsam für die Taufe und Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sind. Auch in konfessionsverschiedenen Ehen bedeutet christliche Erziehung, den eigenen Glauben zu bezeugen und vorzuleben. Offenheit für das Gemeinsame im Glauben gehört ebenso dazu wie die Eingliederung in eine bestimmte Kirche, damit das Kind seine Heimat und ein Gemeinschaftsgefühl im Glauben entwickeln kann – Gefühle, die für ein ganzes Leben prägen, Sicherheit geben und über schwere Zeiten hinweghelfen können. Konfessionsverschiedene Eltern stehen darum vor der Entscheidung, in welcher Kirche sie ihre Kinder taufen und erziehen lassen wollen.
Sowohl die Evangelische als auch die Katholische Kirche möchte, dass evangelische und katholische Christen mit gutem Gewissen in einer konfessionsverschiedenen Familie leben können und in ihrer Kirche beheimatet bleiben. Häufig spricht man heute von „konfessionsverbindenden Ehen“, weil die Erfahrung dieser Familien eine gute ökumenische Chance für bessere Beziehungen der Kirchen zueinander ist.[1421]
Kor. 15, 42–44: „Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich. Es wird gesät in Unehre und wird auferstehen in Herrlichkeit. Es wird gesät in Schwachheit und wird auferstehen in Kraft. Es wird gesät ein natürlicher Leib und wird auferstehen ein geistlicher Leib. Gibt es einen natürlichen Leib, so gibt es auch einen geistlichen Leib.“
Phil. 3, 20f.: „Unsre Heimat aber ist im Himmel, von dannen wir auch warten des Heilandes Jesus Christus, des Herrn, welcher unsern nichtigen Leib verklären wird, dass er gleich werde seinem verklärten Leibe nach der Wirkung seiner Kraft, mit der er kann auch alle Dinge sich untertänig machen.“
Bei Beerdigungen oder auf Sterbezetteln hört oder liest man tröstende Worte vom Heimgang oder vom ewigen Leben (z. B.: Jes. 43, 1: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein!“). Sterben und Tod sind trotz dieser Worte von einem Geheimnis umgeben, das erst vollends bewusst wird, wenn ein geliebter Mensch stirbt. Bei der Vorstellung an ein Leben nach dem Tod in einem umgewandelten Körper mit gleicher Seele stößt der menschliche Verstand an seine Grenzen – eine wissenschaftlich belegbare Gewissheit gibt es nicht –, es gilt nur zu glauben. Martin Luther sagte über das Leben nach dem Tod: „Der Mensch weiß über das Himmelreich so viel, wie ein Kind im Mutterleib über die Welt.“ Das Übergangsritual der Beerdigung verlangt einem jeden Christen tiefste Demut, Gottergebenheit und bedingungslosen Glauben ab – was meist die einzige Möglichkeit ist, einen so schweren Verlust zu überwinden.
Evangelische und katholische Christen bekennen gemeinsam, dass Gott Jesus von den Toten auferweckt hat. Mit den Worten des Apostolischen Glaubensbekenntnisses glauben sie „an die Auferstehung der Toten und das ewige Leben“. Die Vorstellungen darüber, wie diese Auferstehung und das ewige Leben bei Gott aussieht, sind quer durch die Konfessionen sehr unterschiedlich. In der Katholischen Kirche sind in der Lehre und der Frömmigkeit die traditionellen Vorstellungen noch lebendiger als in der Evangelischen Kirche. Die Evangelischen lehnen es überwiegend ab, sich überhaupt das Weiterleben nach dem Tod auszumalen. Sie begnügen sich mit der Hoffnung, dass Gott auch nach dem Tod „die Seinen“ bewahren wird. Auch die Katholischen glauben in diesem Sinne an das Weiterleben nach dem Tod. Die Aussagen über die unsterbliche Seele, das Fegefeuer, das Feuer in der Hölle oder die Freuden im Himmel, sind eigentlich nicht „typisch katholisch“. In einigen kirchlichen Handlungen beim Sterben und beim Tod eines Menschen sowie in der Verehrung und Anrufung der Heiligen werden jedoch konfessionelle verschiedene Frömmigkeitsformen deutlich.
Einer der Unterschiede ist, dass nach katholischem Verständnis das Sterben ein Sakrament ist. Der biblische Rat (Jakobus 5, 14f), Kranke unter Gebet und Flehen zu salben, hat in der Katholischen Kirche zum Sakrament der Krankensalbung geführt – dies darf bei chronisch Kranken auch wiederholt werden (seit November 1972 von Papst Paul VI. verfügt), wenn eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfolgt. Um die Gewissheit zu erlangen, dass der Sterbende von Gottes Schutz und Segen begleitet in den Tod hinüber geht, soll er auch beichten und die Kommunion empfangen. Die mit dem „Sterbesakrament“ (Krankensalbung) verbundene Vergebung aller Sünden tritt im Augenblick des Todes in Kraft.[1422]
Die Evangelische Kirche steht selbstverständlich ebenso den Kranken und Sterbenden seelsorgerlich bei. Kranke und Sterbende sind eingeladen im Kreise ihrer Familie, ob am Krankenbett oder in der Kirche, das Letzte Abendmahl zu feiern, um sich die Gemeinschaft mit Christus zu vergegenwärtigen und Vergebung zu erlangen. Ansonsten gibt es keine speziell dafür vorgesehenen Handlungen, die dem Seelenheil des Sterbenden zugute kommen sollen.
Bei der Beerdigung in der Katholischen Kirche steht neben der Predigt an die Trauergemeinde das kirchliche Handeln am Verstorbenen selbst im Mittelpunkt – er wird („aus“-)gesegnet und es wird für ihn gebetet. An Gedenktagen ist es oft üblich, eine Seelenmesse („Requiem“) für den Verstorbenen zu halten. Am Allerseelentag (2. November und bei anderen Gelegenheiten) kann für Tote auch ein Ablass erworben werden. Das Volk Gottes umfasst die Lebenden und die Toten, aus diesem Grund glauben katholische Christen, dass es gut sei, für die Erlösung der Verstorbenen zu beten oder die von der Kirche Heiliggesprochenen um Fürbitte bei Gott zu bitten.[1423]
Auch die evangelischen Christen hoffen, dass die Verstorbenen „bei Gott“ sind. Doch darüber, wie es den Verstorbenen nach dem Tod gehen wird und wo genau sie sich befinden, gibt es keine festgelegten Ansichten. Aus diesem Grund werden auch keine Gottesdienste oder Ablasshandlungen veranstaltet und Heilige werden nicht um Hilfe angerufen. Evangelische zitieren in diesem Zusammenhang gerne Matthäus 8 Vers 22: „Folge du mir und lass’ die Toten ihre Toten begraben.“ Bei der Beerdigung in der Evangelischen Kirche wird den Trauernden Trost zugesprochen, indem die Auferstehung Jesu Christi verkündigt wird – die Trauer ist liebevolles Geleit für den Verstorbenen und hilft den Angehörigen, Abschied zu nehmen und auf ein Wiedersehen in der Ewigkeit bei Gott zu hoffen. Brauch ist es an dieser Stelle, ein einmaliges Fürbittgebet für den Verstorbenen zu sprechen. Nach evangelischem Verständnis sind die Toten ab dem Zeitpunkt des Sterbens bereits bei Gott, sie können die Verheißung Gottes spüren und erleben. Daher ist es nicht vonnöten, weiterhin für den Toten zu beten oder ihm durch Ablasshandlungen zu helfen (Eph. 2, 8f: „Denn aus Gnade seid ihr gerettet worden durch den Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es, nicht aus den Werken, auf dass sich nicht jemand rühmte.“).
Ein toter Christ ist ein Mensch, der die Zeit der irdischen Prüfungen und des Leidens bereits überstanden oder bestanden hat. Nicht selten ist es für Angehörige eine Erleichterung und auch Freude zu wissen, dass der geliebte Mensch nun glücklich sein darf, ohne Schmerzen und ohne Angst und Sorgen. Sichere Überzeugung ist, dass sich die verwandten Seelen auch in der Ewigkeit wiedersehen und erkennen werden, aber eine Kontaktaufnahme mit den Toten von der irdischen Welt aus ist im evangelischen Sinne unbiblisch und unmöglich. Peter Kiener zitiert zu diesem Thema in seinem Buch über „Engel des Lichts im 20. Jahrhundert“[1424] folgende Bibelstelle: 3. Mose 19, 31: „Ihr sollt euch nicht an die Totenbeschwörer wenden, noch an die Zeichendeuter; ihr sollt sie nicht fragen, auf dass ihr durch sie nicht verunreinigt werdet.“ Aus diesem Verständnis heraus gibt es auch keine Hierarchie unter den Toten, es gibt weder Selige noch Heilige, die durch eine menschliche Bevollmächtigung (Heilig- oder Seligsprechung durch den Papst) zu Wesen werden, die Gott näher stehen und somit als Fürsprecher angerufen oder angebetet werden könnten (1. Tim. 2, 5f: „Denn es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus, der sich selbst gegeben hat für alle zur Erlösung.“). Nach evangelischem Verständnis sind alle, die an Gott glauben und mit Jesus Christus im Heiligen Geist leben, geheiligt und somit Mitglieder der „heiligen Gemeinde“.
Ob die Seele des Verstorbenen nun in einem Zustand des Schlafes ist und auf ein gemeinsames Jüngstes Gericht mit allen zeitlich Verstorbenen warten muss oder ob die Seele unmittelbar nach dem Verlassen des irdischen Leibes zu Gott kommt oder ob diese beiden Annahmen zeitlich zusammenfallen, da für Gott „ein Tag für 1000 Jahre gilt“ und dadurch verschiedene Zeitebenen existieren, ist für den menschlichen Verstand nicht zu begreifen. So ist es jedem Christen individuell überlassen wie er mit dem Tod eines geliebten Menschen umgeht – die Gewissheit, dass es nach dem Tod in einer besseren, glücklicheren, herrlicheren Welt weiter geht ist sowohl für evangelische als auch katholische Christen eine Tatsache und verbindet alle Christen der Welt durch ein tröstliches göttliches Band.
Das Übergangsritual der Beerdigung ist von allen das einzige, in dem es nur um positive erlösende Gedanken und Verheißungen geht. In der Taufe bittet man Gott um Bewahrung und Schutz des Täuflings, dass er gesund und geistlich am rechten Weg bleiben möge – alle Gefahren der Versuchungen des Lebens liegen noch vor ihm. In der Konfirmation und Firmung wird der Glaube erneut bestärkt und wieder gibt es eine Unsicherheit für den Verlauf des weiteren Glaubenslebens, das mit geistiger und geistlicher Reife auch an Verantwortung zunimmt. In der Trauung wird zwar vor allem in der Katholischen Kirche versucht, das Gelingen einer Ehe zwingend zu ermöglichen, auch in der Evangelischen Kirche hofft man auf Dauerhaftigkeit des Ehebandes, doch beide Seiten wissen um die Macht der Sünde und um die Möglichkeiten des Scheiterns dieses Versprechens. Auf dem Sterben und dem Tod liegt eine Verheißung Gottes, die den Menschen von allen Sünden und allem Leiden befreit – das Lebenswerk ist vollbracht und der Sinn des irdischen Lebens ist erfüllt –, dies sei Trost für alle Trauernden und Hoffnung auf ein ebensolches Ende – oder den eigentlichen Anfang des wirklichen Lebens.
Röm. 15, 5: „Der Gott aber der Geduld und des Trostes gebe euch, dass ihr einträchtig gesinnt seid untereinander nach Jesus Christus.“
Eph. 4, 1–6: „So ermahne ich euch nun, ich Gefangener in dem Herrn, dass ihr wandelt, wie sich´s gebührt eurer Berufung, mit der ihr berufen seid, in aller Demut und Sanftmut, in Geduld; und vertraget einer den anderen in der Liebe und seid fleißig, zu halten die Einigkeit im Geist, wie ihr auch berufen seid zu einerlei Hoffnung eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe ein Gott und Vater aller, der da ist über allen und durch alle und in allen.“
Die weltweite Christenheit bildet eine „Geistgemeinschaft“ (Eph. 4, 4–6: „Ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid zu einer Hoffnung eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe; ein Gott und Vater aller, der da ist über allen und durch alle und in allen.“). Diese Einheit muss auch lebhaft greifbar werden. Die Menschen sind nicht nur Geist und Seele, sondern auch Leib – und dazu gehören Kommunikation, Verbindung, Vernetzung, Verständnis und Toleranz. Konfessionelle Vielfalt, Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Formen an Frömmigkeiten sind grundsätzlich berechtigt. Der Zwang einer vollkommenen Vereinheitlichung würde der christlichen Freiheit widersprechen. Doch wie ist ein Leben miteinander und nebeneinander möglich? Und wie vor allem gestaltet sich ein gemeinsames Leben, wenn sich die Konfessionen durch Eheschließungen verschiedengläubiger Partner vermischen?[1425]
Wie Reinhard Frieling sagt, „unterscheidet die Welt längst nicht mehr zwischen Katholischen und Protestanten, sondern horcht allenfalls auf, wenn Christen irgendwo an der geschundenen Menschheit etwas heil zu machen vermögen.“[1426] Die Zahl der überzeugten lebendigen Christen ist in der modernen Zeit sowohl in den evangelischen als auch in den katholischen Gemeinden sehr klein geworden – Christ sein, an Tod, Teufel, Vergebung und Auferstehung zu glauben, ist nicht mehr „modern“ und passt wenig in unsere technologisierte, schnelllebige Zeit, in der es für viele leichter ist, eine SMS oder eine E-Mail zu schreiben, als ein Tisch- oder Abendgebet zu sprechen. Umso wichtiger ist es, dass die Christen untereinander in keine Konflikte fallen und über Grundlagen und Auffassungen diskutieren, die von den wesentlichen Gemeinsamkeiten ablenken. So vergibt sich die Christenheit, eine einheitliche Kraft zu sein, die durch vorgelebte Menschen- und Gottesliebe und vor allem durch das gemeinsame Gebet Dinge bewegen kann, die die Welt und die Herzen der Menschen verändert (1. Joh. 5, 4: „Denn alles, was von Gott geboren ist, überwindet die Welt; und unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat.“). Der Ruf zur gemeinsamen Tat bedeutet nicht, die alten Konfessionsgrenzen einfach zu überspringen und auf eine dritte „ökumenische“ oder „christliche“ Konfession zuzugehen – jeder soll für sich bestehen können und den anderen aber mit Toleranz und Akzeptanz gegenübertreten. So genannte „Verketzerungen“ müssen unterbleiben und über kurz oder lang sollten katholische und evangelische Christen gegenseitig „Gastrecht“ in der anderen Konfession erhalten.
Im praktischen Kirchenleben wächst das Vertrauen zwischen den evangelischen und den katholischen Gemeinden. In den Jugendgruppen, Frauenkreisen, Kirchenchören usw. sind weitgehend Gäste der anderen Konfession willkommen. Gemeinsame Gottesdienste werden mehr und mehr üblich. Von Seiten der Katholischen Kirche gibt es jedoch noch Vorbehalte (Abendmahl, verschiedenkonfessionelle Trauung usw.), doch viele Mitglieder katholischer Gemeinden können darüber hinwegsehen und praktizieren in Gottesdiensten, Ehe- und Erziehungsberatungsstellen usw. bereits echte Ökumene. Wenn es in jeder Gemeinde Menschen gibt, die „Ökumene am Ort“ zu ihrer eigenen Angelegenheit und Aufgabe machen und nicht alles vom Pfarrer erwarten, dann kann die verschiedenkonfessionelle Zukunft von mehr Einheit und Verständnis den anderen gegenüber geprägt sein.[1427]
Die Einheit der weltweiten Christenheit als des „Leibes Christi“ ist dem Wesen nach in Jesus Christus schon gegeben. Doch bedarf diese Einheit einer glaubwürdigen Darstellung in der „Einigkeit im Geist“ und damit auch in der „Kirchengemeinschaft“. Damit eine Ökumene für beide Seiten keinen schlechten Kompromiss darstellt, muss dasjenige voneinander übernommen werden, was deutlich der Wahrheit des Wortes Gottes entspricht und die jeweils anderen Erfahrungen und Gestaltungen müssen als bereichernde Vielfalt anerkannt werden. Diese Form von gelebter Ökumene zwischen den evangelischen und katholischen Christen schließt Wahrhaftigkeit und Freiheit, Geborgenheit und Bindung ein.[1428]
Trotz aller oben erwähnter Verschiedenheit von evangelischem und katholischem Glaubensverständnis haben beide Kirchen das grundlegende Bewusstsein, dass Gott aller Menschen Schöpfer ist, dass Jesus Christus für die Sünden der Menschen gestorben und auferstanden ist, dass es eine Auferstehung der Toten und ein ewiges Leben bei Gott gibt, gemeinsam. Katholische und evangelische Christen leben, arbeiten und feiern zusammen, sie verheiraten sich und bekommen gemeinsam Kinder, sie sterben alle einen Tod und kommen zu dem einen Gott, an den alle gemeinsam glauben. Der Glaube an Gott und an das Wunder der Auferstehung sollte mehr als verbindend sein und sollte auch für das gemeinsame Feiern von Übergangsfesten wie der Taufe und der Trauung als etwas Wunderbares im Zentrum stehen. Auch wenn von oberster Instanz der Katholischen Kirche Vorbehalte und Verbote bestehen, die diesem gemeinschaftlichen Gedanken nicht förderlich sind, so sollten trotzdem für jeden einzelnen Christen folgende Worte an oberster Stelle stehen: 1. Kor. 13, 13: „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen.“
[1400] Im „Apostolischen Glaubensbekenntnis“ („Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde, ...“) gibt es eine Textzeile die bereits einen Unterschied der Konfessionen aufweist: „Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige christliche / katholische Kirche, ...“ – jede Kirche legt für diese Zeile die geltende Fassung ihrem Verständnis entsprechend fest.
[1401] [Rössler 2001], S. 85f.
[1402] [Schmuck 2001], S. 14–18.
[1403] [Rössler 2001], S. 155.
[1404] Die täglichen Losungen und Lehrtexte der Brüdergemeinde für das Jahr. Herausgegeben von der Direktion der Evangelischen Brüder-Unität Herrnhut und Bad Boll. Lörrach/Basel.
[1405] [Schmuck 2001], S. 33ff.
[1406] [Schmuck 2001], S. 54.
[1407] Die päpstliche Unfehlbarkeit geht zurück auf eine dogmatische Entscheidung des Ersten Vatikanischen Konzils von 1869/70.
[1409] [Schmuck 2001], S. 85f.
[1410] [Frieling/Ortmann 1991], S. 12–16.
[1411] [Frieling/Ortmann 1991], S. 42.
[1412] Der Kleine Katechismus von Dr. Martin Luther ist eine der Bekenntnisschriften der Lutherischen Kirche ebenso wie das Augsburger Bekenntnis, der Heidelberger Katechismus der Reformierten Kirche, das Zweite Helvetische Bekenntnis und die Lueneberger Konkordie.
[1413] [Schmuck 2001], S. 40f.
[1414] [Frieling/Ortmann 1991], S. 45f.
[1415] [Schmuck 2001], S. 40f.
[1416] [Frieling/Ortmann 1991], S. 44f.
[1417] [Schmuck 2001], S. 42.
[1418] [Schmuck 2001], S. 82.
[1419] [Rössler 2001], S. 16.
[1420] [Frieling/Ortmann 1991], S. 49ff.
[1421] [Frieling/Ortmann 1991], S. 51ff.
[1422] [Frieling/Ortmann 1991], S. 53ff.
[1423] [Frieling/Ortmann 1991], S. 56.
[1424] [Kiener 1991], S. 64.
[1425] [Rössler 2001], S. 156f.
[1426] [Frieling/Ortmann 1991], S. 123.
[1427] [Frieling/Ortmann 1991], S. 123ff.
[1428] [Rössler 2001], S. 165.