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Feines Benehmen bei Familienereignissen um 1910 (Klara Ernst)

Kommentar von Ulrike Kammerhofer-Aggermann

Benimmregeln haben eine lange Geschichte, sie entwickeln sich mit der immer feineren Unterteilung der Gesellschaft in Gruppen. Von den Erziehungsbüchern für Adelige und Klosterschüler ausgehend, hat sich eine breite Literatur an Benimmbüchern entwickelt, deren bekanntestes wohl „der Knigge“ ist, der ja zum Synonym für gutes Benehmen wurde. Dabei hat gerade „der Knigge“ zwischen dem 18. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts förmlich eine Verkehrung in sein Gegenteil mitgemacht. War er ursprünglich ein Erziehungsbuch, das zu einem aufmerksamen und sozialen Handeln erziehen sollte, das fern ab aller steifen Höflichkeitsformeln Takt und gesellschaftlichen Anstand lehren und eine (Be-)Achtung des Gegenübers wollte, so wurde er schließlich zum Inbegriff sinnentleerter Höflichkeitsformen und -floskeln.

Das engste Korsett am Sektor des guten Benehmens – sieht man von höfischen Verhaltensritualen ab – entwickelte die bürgerliche Gesellschaft im 19. Jahrhundert. Als „zweite Gesellschaft“ (Finanz- und Beamtenadel, Großbürgertum) brauchte sie besonders viele stereotypisierte Floskeln, um sich gegenüber der „ersten Gesellschaft“ des alten Adels zu distinguieren.

Willi Ellmayers „Guter Ton in allen Lebenslagen“ wurde zum Begleiter dieser Gesellschaft. Die wiederholten Neuauflagen dieses Buches vollzogen den gesellschaftlichen Wandel mit, zeigen stete Anpassungen an die aktuellen Adaptierungen der Höflichkeit für geänderte Alltagsbedingungen.

Über die Verwendung von Verhaltensvorschriften als Mittel der Distinktion schrieb Elisabeth Timm in ihrem Buch „Ausgrenzung mit Stil. Über den heutigen Umgang mit Benimmregeln.“ Münster 2001.

Klara Ernst: Feines Benehmen bei Familienereignissen um 1910[4948]

Bei Geburt und Taufe.

„Wenn einem Ehepaar durch die Geburt eines Kindes ein neuer Gottessegen ans Herz gelegt ist, hat der Gatte die nächsten Freunde und Verwandten sofort davon zu benachrichtigen. Entfernterstehende erfahren das frohe Ereignis am besten durch eine Zeitungsanzeige, namentlich in großen Städten, wo es unmöglich ist, jedem Teilnehmenden die Kunde davon zukommen zu lassen. Ganz nahen Verwandten, welche zu erreichen sind, bringt der Vater selbst die Nachricht.

Nach einiger Zeit besuchen die Verwandten und Freunde die junge Mutter, doch nur die allernächsten in den ersten neun Tagen, die anderen begnügen sich mit schriftlichem Glückwunsch oder mündlicher Erkundigung bei einer Pflegerin nach dem Befinden von Mutter und Kind. Auch nach den ersten Wochen soll eine Visite in der Wochenstube, welche natürlich unverheiratete Herren nicht zu machen haben, nur zehn bis fünfzehn Minuten dauern.

Leider tritt die schöne Sitte, daß der erste Ausgang der jungen Mutter derjenige in die Kirche sei, jetzt mehr und mehr in den Hintergrund; der kirchliche Akt der Taufe, besonders in den unteren Ständen, hat gleichfalls seine Bedeutung verloren durch die Einführung der Civilstands=Register, und auch die Gebildeten schieben oft denselben so lange hinaus, daß die Mutter schon vorher oft ausgegangen ist, selbst das Neugeborene Besuche macht, ehe es als Täufling in das Gotteshaus gebracht wird.

Eine gänzliche Unterlassung der Taufe schickt sich jedoch durchaus nicht. Selbst der Freisinnigste wird sie vermeiden.

Einladungen zur Tauffeierlichkeit werden in Briefen oder auf Karten herumgeschickt. Gedruckte Einladungen sind nur auszufüllen. Die Paten erscheinen in der Kirche, die anderen eingeladenen Gäste nur im Hause, letzteren braucht man also die Stunde der Taufe selbst, wenn sie in der Kirche stattfindet, nicht anzugeben. Bei einer Haustaufe versammeln sich aber schon alle Gäste zu dem feierlichen Akt.

Die Eingeladenen haben bei ihrer Zusage, gleichviel ob sie mündlich oder schriftlich geschehe, die Ehre und das Vergnügen zu betonen, welches ihnen durch dieselbe zuteil wird. Besonders die gewählten Paten fühlen sich dadurch geehrt.

Ein Patengeschenk machen sie dem Kinde entweder sogleich oder am nächsten Geburtstag. Dasselbe soll ihren Verhältnissen und denen, in welchen die Eltern des Kindes stehen, entsprechend gewählt werden. Junge Damen fertigen für den Anzug des Kleinen einen zierlichen Gegenstand, Verheiratete geben ihm ein wertvolleres Silbergeschenk.

Am Tauftag erhält die Wärterin des Kindes von den Paten ein Geldgeschenk, sowie die übrige Dienerschaft von allen Eingeladenen.

Wie die Geburt eines Weltbürgers den Teilnehmenden sogleich angezeigt werden muß, so geschieht dies auch bei einem Todesfall mündlich den Allernächsten, schriftlich den Näheren, durch gedruckte Briefe, Zeitungsbericht den Fernerstehenden.

Man hat die Rücksicht zu nehmen, bei solcher betrübenden Nachricht nicht mit der Thür ins Haus zu fallen, sie nicht mit dem üblichen ‚Erschrecken Sie sich nicht‘ zu beginnen und besonders daran Teilnehmende schonend darauf vorzubereiten. Zeit und Ort der Beerdigung muß gleichzeitig bei den Anzeigen bemerkt werden.

Jede direkte Traueranzeige ist sofort zu beantworten, entweder durch Einsendung einiger teilnehmenden Zeilen, Zusendung einer Blumenspende mit beifolgender Visitenkarte, oder durch die Gegenwart beim Begräbnis. Das eigene Gefühl und das Verhältnis, in dem man zu dem Toten gestanden hat, zu den Hinterbliebenen noch steht, bedingt es, ob man letzteren in den ersten Tagen den Kondolenzbesuch macht oder aus Rücksicht, eben weil man nicht zu ihren Nächsten gehört, erst in den Wochen nach der Beerdigung.

Wenn die nächsten Leidtragenden bis zum Begräbnis keine Besuche annehmen, darf ihnen dies keiner verübeln. Nach demselben müssen sie sich jedoch dieser Pflicht unterziehen.

Bei der Beerdigung erscheint jeder Teilnehmer, auch wenn er nicht verwandt ist, im schwarzen Anzug. Zu tieferer Trauer gehört schwarzer Wollenstoff, Florkragen und Hut mit langem Schleier. Verwandte Herren tragen Florstreifen um Hut und Arm.

Beim Eintreten in die Trauerversammlung vermeide jeder Kommende eine lange, wortschwere Anrede an die Beteiligten. Hier genügt ein Händedruck, sprechen ein thränenfeuchter Blick, ein kurzes Wort genug aus. Man errege nicht den Schmerz der Hinterbliebenen durch viele Worte, welche die wahre Teilnahme auch in solchen Momenten nicht zu finden weiß.

Man begleitet die Leiche, wenn sie noch im Hause ist, zum Kirchhof, indem der eigene, vorher bestellte Wagen sich dem Trauerzuge anschließt, findet der Beerdigungsakt in der Leichenhalle statt, folgt man dem Sarge zu Fuß bis an die Gruft und streut drei Handvoll Erde dem ihr übergebenen Toten pietätvoll nach.

Eine Witwe trauert um den Gatten wenigstens ein Jahr, ältere Witwen pflegen nach solchem Verlust das schwarze Kleid oft nicht wieder abzulegen. Dem Witwer schreibt der gute Ton kürzere Trauer vor, da er sich auch schon im ersten Jahre nach dem Tode seiner Frau wieder verheiraten kann. Schicklich wird indes solche Uebereilung niemals sein. Wie das Verhalten beider in der Trauerzeit ist, danach fällt die Welt ihr strenges Urteil und schließt daraus auf das Glück oder Unglück der vorhergegangenen Ehe.

Um Vater und Mutter trauert man gleichfalls ein Jahr, um Großeltern nicht ganz so lange, bei den übrigen Verwandten richtet sich vielfach die Trauerzeit nach der Innigkeit unseres Verhältnisses zu ihnen. Ebenso können Eltern um ein kleines Kind nur kurze Zeit trauern und Mütter um ein erwachsenes nie wieder das Trauerkleid ablegen. In solchen Fällen hat die Sprache des Herzens ihre Rechte.

In der Trauerzeit vermeidet jeder Zartfühlende rauschende Vergnügungen, öffentliche Orte. Derjenige, der im Herzen tiefe Trauer fühlt, flieht sie von selbst, aber auch derjenige, der den Schmerz leichter trägt, soll so viel von Schicklichkeit besitzen, sich nicht dort zu zeigen.

Wer mit seinem Traueranzug prunkt, wer in vielen Worten überall von seinem Dahingeschiedenen lobend spricht, der wird den Eindruck machen, als sei das Leid um seinen Verlust kein tiefes.

Noch taktloser erscheint uns derjenige, der auch nach dem Tode eines Menschen dessen Schwächen und Fehler gegen andere ihm Fernstehende erwähnt.

Der Tod übt eine heiligende Macht aus, und das Andenken an unsere Entschlafenen soll durch sie uns verklärt werden.

Bei Geburtstagen und dem Ueberreichen von Geschenken.

Schenken soll ein Ausdruck der Liebe sein, auch die geringste Gabe erhält einen Wert, wenn das Herz sie gewählt hat, d. h. wenn der Empfänger fühlt, daß der Geber sie mit Freude darreicht, daß er sie ausgewählt hat für ihn passend, seinen Wünschen, seinen Verhältnissen angemessen.

Je tiefer das Gemüt ist, je wärmer die Liebe, um so mehr wird sich wie ein verklärender Sonnenstrahl der Ausdruck dafür um das Dargereichte legen, man wird darüber nachdenken, auf welche Weise man es anzufertigen oder anzuschaffen hat, die Hände werden thätig sein, es zu vollenden, die innige Herzensfreude darüber wird jede Mühe erleichtern.

Aber es ist uns im Leben auch oft die Gelegenheit gegeben, pflichtschuldige Gaben zu reichen, und auch hier soll der zarte Sinn walten, der prüfend erwägt und jedes Verletzende meidet.

O, wer die rechte Freude des Gebens, auch da, wo es nur die Pflicht gebietet, empfunden hat, wem das Bibelwort: ‚Geben ist seliger denn nehmen,‘ zur Erkenntnis gekommen ist, der hat einen nie versiegenden Schatz für das Leben in sich, der wird jede Gelegenheit dankbar ergreifen, die ihm gestattet, aus diesem nie versiegenden Herzensquell andere zu erfrischen.

Es gibt besondere Familienfeste, an denen man etwas schenkt, z. B. der Geburtstag. Auch Freunde und Bekannte nehmen an demselben teil, es ist schicklich, wenn man in einem Hause verkehrt, sich nach demselben indirekt zu erkundigen und ihn nicht vorübergehen zu lassen, ohne eine Aufmerksamkeit zu erweisen. Die Zeit, welche man dazu wählt, einen Gratulationsbesuch abzustatten, wird man, sobald man nicht zu der Festlichkeit besonders eingeladen ist, am Vormittag wählen, steht man dem Hause noch ferner, genügt auch, namentlich für Herren, eine Visitenkarte mit daraufgeschriebener Gratulation.

In der Wahl eines Geschenkes ist der Taktvolle sehr vorsichtig, es gehört dazu neben dem Zartgefühl auch die richtige Ueberlegung. Sobald bei einer Gabe der Egoismus durchblickt, sobald eine gewisse hochmütige Ueberlegenheit damit verbunden ist, wird sie wertlos und demütigend für den Empfangenden.

Es ist in manchen Fällen beleidigend, wenn wir etwas schenken, was wir selbst besitzen. Es kann den Anschein haben, als halten wir es für uns als nicht gut genug und verlangen vom Freunde, daß er es braucht. Man kann aber auch einen Gegenstand für den andern passender finden als für sich selbst, man kann ihn in solcher Fülle besitzen, daß man gern davon mitteilt, doch ist hierbei ganz besondere Zartheit, sind nötigenfalls einige erklärende Worte an der Stelle.

Den Verhältnissen des Empfängers sei das Geschenk angemessen; man wähle nichts Kostbares, sobald man weiß, daß er das Geschenk zu erwidern sich verpflichtet fühlt und dies seine Mittel übersteigt; es gibt aber auch Lebenslagen, wo der Begüterte gern den Unbemittelten durch größere Gaben erfreut und dieser, sie mit dankbarem Herzen empfangend, nicht daran zu denken braucht, auf gleiche Weise ihn zu beschenken.

Wie gesagt, auch die geringste Gabe darf der Empfangende nicht verschmähen, sobald sie herzlich geboten wird. Der Schenkende achte aber darauf, daß das, was er gibt, sei es auch noch so klein, dennoch in seiner Art gut ist. – Wenn man eine unvollendete, unsaubere Arbeit gibt, einen welkenden Blumenstrauß, beleidigt man denjenigen, dem man es bietet.

Der Empfänger muß indes auch in solchem Falle gute Miene zum bösen Spiel machen, das legt ihm der gute Ton auf, nur die Allernächsten, Eltern, nahe Verwandte, können bei einer nachlässigen Gabe die Schenkenden zur Rede stellen.

Bei jedem Geschenk hat der Empfänger nicht an den Wert desselben sich zu halten, sondern an die gute Absicht, welche ihm dadurch kund wird. Er muß, wenn er es aus den Händen des Gebers erhält, es seiner Hülle entkleiden und, mit freundlichen Mienen es betrachtend, seinen Dank darüber aussprechen. Steht ein sogenannter ‚Geburtstagstisch‘ im Zimmer, muß er es darauf zu den übrigen Geschenken legen und, wenn neue Gäste hinzukommen, nicht versäumen, es auch ihnen mit Anerkennung zu zeigen.

Es ist nicht höflich, ein erhaltenes Geschenk wieder fortzugeben.

Blumengeschenke sind dem Empfänger gewöhnlich angenehm und auch dem Geber da erwünscht zu wählen, wo ein weniger freundschaftliches Verhältnis es verbietet, andere Gegenstände zu reichen. Sie werden daher auch meist von Herren gespendet, welche, in dem Hause verkehrend, den Damen desselben eine Aufmerksamkeit zu erweisen haben.

Uebergeordnete können ihre Untergebenen beglückwünschen und beschenken, sie erweisen ihnen Ehre und Anerkennung dadurch, ohne daß diese daran denken dürfen, die Gabe zu erwidern.

Sie soll in solchem Falle nützlich, den Verhältnissen passend, gewählt werden.

Selbst dem Dienstboten wird die feingebildete Herrschaft ein Geschenk mit freundlicher Miene geben; auch hier thut es oft dem Empfänger wehe, wenn es ihm nur kaltherzig hingelegt wird; und das zarte Gefühl will niemand, will auch den Untergebenen nicht verletzen.

In katholischen Ländern feiert man statt des Geburtstags den Namenstag mit Geschenk und Gratulation.

Konfirmanden schenken die näheren Freunde schöne Bücher (auch weltliche, die nicht bloß der Feier des Tages entsprechend sind), Schmuckgegenstände, welche namentlich junge Damen gern empfangen; als Hochzeitsgabe wird ein Kunstgegenstand, ein schönes, nützliches Stück für die neue Wirtschaft gewählt, dem gestorbenen Freunde legt man als letzte Liebesgabe einen Kranz, ein Blumenkranz, einen Palmenzweig auf die Gruft. Ein Herr sei mit seiner Blumengabe jüngeren Damen gegenüber vorsichtig, da es ja eine sogenannte Blumensprache gibt, welche sie vielleicht veranlaßt, sich das Geschenk auf diese Weise zu deuten. Hat er indes durch solche Aufmerksamkeit gewünscht, ihr die Gefühle seines Herzens zu verraten, bietet sich hier gerade ihm ein reiches Feld der Poesie. Jedes zarte, jungfräuliche Herz wird unter den Kindern der Flora seine Lieblinge, wird überhaupt Sinn für ihre Schönheit haben. Er ordne aus den Lieblingsblumen seiner verehrten Dame den Strauß, der beredt für ihn zu sprechen hat; die Rose, das Sinnbild der Liebe, das Veilchen als jungfräuliche Bescheidenheit, die Myrte als ein glückverheißender Zukunftstraum und das freundliche, für ihn bittende Vergißmeinnicht dürfen darin nicht fehlen.

Zu einer Silberhochzeit schmückt man die frischen Blüten mit Silberblättern, dem Krieger gebührt der Lorbeer, dem goldenen Brautpaar flechte man goldene Myrtenblumen in den seltenen Kranz, Grabesblumen sollen weiß sein, ein bunter Blumenkranz auf einem Sarge ist unpassend.

Geht man mit jemand eine Wette ein und verliert sie, muß ein Geschenk gegeben werden, ebenso, wenn man mit jemand in der Gesellschaft ein sogenanntes Vielliebchen ißt, das in dem Doppelkern einer Mandel oder Nuß besteht. Eine junge Dame soll einem fremderen Herrn niemals solche Scherze anbieten. Auch derjenige, der das ‚Vielliebchen‘ verliert, hat etwas zu schenken. Herren wählen bei solcher Gelegenheit als Geschenk eine Blumengabe oder einen zierlichen Kunstgegenstand, Damen für fremde Herren nicht leicht eine Handarbeit, da diese größere Vertraulichkeit voraussetzt. Auch mit der jetzt so üblichen Bitte um eine Photographie ihrer Person sollen Damen vorsichtig sein. – Es ist nicht angenehm, sie jemand gereicht zu haben, mit dem uns die Verhältnisse nachher ganz auseinander führen, noch weniger passend, wenn eine Dame ihr Abbild einem Herrn überläßt, von dem sie nicht überzeugt ist, daß er einen diskreten Gebrauch davon macht.“



[4948] Ernst, Klara: Der feine Ton im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben. Kurzgefasste Anstandslehre. Mülheim=Ruhr: Jul. Bagel o.J. (um 1910), S. 93–101.

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